Anlage EKS: Für Antragsteller mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zur Anlage EKS kurz und knapp zusammengefasst

Was ist die Anlage EKS?

Die Anlage EKS ist ein Teil des Antrags auf Hartz 4 bzw. auf Bürgergeld.

Was muss ich dort eintragen?

In das EKS-Formular sind Angaben zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit einzutragen.

Welche Nachweise benötige ich?

Die Angaben in der Anlage EKS sind durch Nachweise zu belegen. Mehr zu den Nachweisen hier.

Was ist in der Anlage EKS einzutragen?

Sie können die Anlage EKS online ausfüllen.
Sie können die Anlage EKS online ausfüllen.

Personen, die Hartz 4 (auch bekannt als ALG 2) bzw. ab 2023 Bürgergeld beziehen wollen, müssen beim zuständigen Jobcenter einen Antrag stellen. Zusätzlich dazu ist es unter Umständen erforderlich, Anlagen auszufüllen. Eine dieser Anlagen ist das Formular EKS (Einkommen aus selbständiger Tätigkeit). Das Einkommen einer Person darf für einen Anspruch auf Hartz 4 eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.

Nicht verzagen: Zum EKS-Formular gibt es Ausfüllhinweise.
Nicht verzagen: Zum EKS-Formular gibt es Ausfüllhinweise.

Wer im Hauptantrag ankreuzt, dass er Einkommen erzielt, hat die Anlage EK auszufüllen. Handelt es sich um Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit, muss er zusätzlich dazu noch die Anlage EKS beim Jobcenter einreichen.

In der EKS-Anlage ist unter anderem Folgendes einzutragen:

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.)
  • Daten zu der selbständigen Tätigkeit (z. B. Gewerbeart, Beginn der Tätigkeit, Betriebsstätte, Rechtsform des Unternehmens)
  • Angaben zu eventuell vorhandenem Personal
  • Informationen über eventuell empfangene Zuschüsse bzw. Beihilfen (Zuschüsse bzw. Beihilfen können z. B. Einstiegsgeld, Gründungszuschuss oder Subventionen für Landwirtschaftsbetriebe sein.)
  • Daten zu eventuell aufgenommenen Darlehen
  • Angaben zu Betriebsräumen
  • Zahlen zu Betriebseinnahmen, Wareneinkauf, Kraftfahrzeugkosten, Reisekosten etc.

Außerdem hat der Antragsteller anzukreuzen, ob es sich in der für das Jobcenter bestimmten Anlage EKS um vorläufige oder abschließende Angaben handelt. Was ist damit gemeint? Stellt der selbständig Tätige zum ersten Mal einen Antrag auf Hartz 4 bzw. Bürgergeld, hat er „vorläufig“ anzukreuzen. In diesem Fall genügt es, wenn er nur eine Anlage EKS dem Antrag beilegt.

Sollte der Hilfebedürftige jedoch bereits Hartz 4 bzw. Bürgergeld beziehen, hat er zwei Exemplare der Anlage abzugeben. In einem davon ist „vorläufig“ anzukreuzen und Angaben für den in der Zukunft liegenden Zeitraum der Bewilligung zu machen. Im anderen Exemplar hat der Antragsteller „abschließend“ anzugeben und Informationen zum vergangenen Bewilligungszeitraum einzutragen.

Der Bewilligungszeitraum hat in der Regel eine Länge von sechs Monaten. Wenn der Antrag auf Hartz 4 bzw. Bürgergeld im laufenden Monat gestellt werden, beginnt der Bewilligungszeitraum rückwirkend zu Beginn dieses Monats.

Welche Nachweise gehören zur Anlage EKS?

Prüfen Sie genau, ob alle Angaben korrekt sind, bevor Sie die Anlage EKS beim Jobcenter abgeben.
Prüfen Sie genau, ob alle Angaben korrekt sind, bevor Sie die Anlage EKS beim Jobcenter abgeben.

Neben dem Hauptantrag und den Anlagen sind in der Regel auch bestimmte Nachweise zu erbringen. Dies ist bei der Anlage EKS notwendig, falls der Antragsteller Zuschüsse oder Beihilfen erhalten hat. Ebenfalls erforderlich sind Belege, sollten Beihilfen bzw. Zuschüsse beantragt worden sein.

Des Weiteren sind Nachweise vonnöten, wenn angegeben wird, dass die selbständige Tätigkeit nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Außerdem müssen sämtliche aufgeführten Ausgaben belegt werden. Das Jobcenter prüft die Zahlen zu den Betriebseinnahmen bzw. – ausgaben.

Zu Betriebseinnahmen zählen sämtliche Einnahmen, die durch selbständige Erwerbstätigkeit erzielt werden und die tatsächlich innerhalb des Bewilligungszeitraums zufließen. In Bezug auf die Betriebsausgaben werden keine Abschreibungen bzw. andere pauschale Abzüge berücksichtigt. Die Mehrwertsteuer zählt zu den Betriebseinnahmen, die Vorsteuer zu den Betriebsausgaben.

Das Jobcenter kann die Betriebseinnahmen höher schätzen, falls davon auszugehen ist, dass die angegebene Höhe nicht mit den tatsächlichen Einnahmen übereinstimmt.

Wo bekommen Antragsteller die Anlage EKS?

Es ist möglich direkt im Jobcenter die nötigen Formulare wie die EKS-Anlage zu erhalten. Alternativ kann die Anlage EKS auch online über die Homepage der Arbeitsagentur ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.

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Anlage EKS: Für Antragsteller mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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