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Alt 22.09.2008, 09:53
SallyTyron SallyTyron ist offline
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Registriert seit: 25.05.2008
Ort: NDS
Beiträge: 9
Standard Was genau fällt unter Ortsabwesenheit?

Ich war dieses Jahr 3 Wochen zur Mutter-Kind-Kur und nächsten Monat begleite ich mein jüngstes Kind ins Krankenhaus (es wird ein Eingriff unter Vollnarkose gemacht, Termin hab ich schriftlich). Mir wurde nun die Kur schon als Ortabwesenheit (oder wie auch immer das heißt) angerechnet, so daß man mir sagte, daß das eigentlich nicht ginge, daß ich nochmal ortsabwesend bin, evtl. würde eine Ausnahme gemacht.
In meinen Augen sind das aber doch keine Ortabwesenheiten, wo man z.B. in den Urlaub fährt, sondern das eine war eine Gesundheitsmaßnahme und der Krankenhausauffenthalt ist ein Krankenhausauffenthalt, wo ich als Mutter mitgehe, da mein Sohn noch sehr klein und zudem behindert ist.
Gibts da irgendwas gesetzliches drüber, was ich denen in meinem Antrag (ich soll die Ortabwesenheit beantragen, dann würde mir Bescheid gegeben, obs genehmigt wird) mit reinschreiben kann?

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