Was heißt das jetzt für mich

?
War die Kur nun eine
Ortsabwesenheit oder eine Gesundheitsmaßnahme, so daß mir die
Arge die ortsabwesenden Tage mit Kind im Krankenhaus nicht genehmigen muß da ich schon 3 Wochen durch die Kur abwesend war?
Ich blick da gar nicht durch. Das Krankenhaus befindet sich hier vor Ort, nur komm ich nicht nach Hause an den Briefkasten für die Zeit, wo wir stationär sind. Ich will ja nicht in den
Urlaub fahren oder sonst wohin, ich will ja nur mit ins Krankenhaus und mein Kind begleiten.
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