Hallo,
lass dich nicht verrücktmachen. Weder die Kur noch der Krankenhausaufenthalt ist
Ortsabwesenheit.
Die Anwort der ist ja wohl eine absolute Frechheit. Es muss in diesen Fall nichts beantragt werden. Über den Krankenhausaufenthalt entscheidet der Arzt. Die Operation wird ja wohl notwendig sein, sonst würde ja nicht eine Kind dem Risiko einer Narkose ausgesetzt.
Du könntest ja deinen
SB mal fragen, ob er die Verantwortung dafür übernimmt, wenn dein Sohn nicht operiert werden kann. Was da im schlimmsten Fall passiert möchte ich eigentlich nicht schreiben.
Also lass dich nicht verrücktmachen. Die Gesundheit ist das Wichtigste. Eine Mutter mit solchen Sorgen, sollte ja nun wirklich nicht noch völlig unnötig verunsichert werden. Eigentlich gehört eine solcher Fall an die Öffentlichkeit.
Ich wünsche einen guten Verlauf für die Operation und gute Besserung.
Viele Grüße aus Sachsen
Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!