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Änderungen ab 2009 bei Hartz 4 Bewertung: Bewertung: 4 Stimmen, 4 durchschnittlich.
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Geschrieben: 04.06.2009 um 23:49 von Rudi_S
Änderungen ab 1.1.09

Zum Jahresbeginn haben sich einige Änderungen
Für Hartz4 Empfänger/innen ergeben.

Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
Am 1. Januar 2009 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung in Kraft. Danach wird Verpflegung, die außerhalb von Arbeitsverhältnissen bereitgestellt wird, künftig nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere Verpflegung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen, Schulen und Kindergärten sowie Verpflegung, die durch Verwandte oder Bekannte bereitgestellt wird. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.
Wird Verpflegung durch einen Arbeitgeber als Bezügebestandteil gewährt, wird künftig pauschal ein Wert von 1 Prozent der Regelleistung je Tag als Wert angesetzt, an dem der Arbeitgeber Vollverpflegung gewährt. Dieser Wert wird den Bruttoeinnahmen hinzugerechnet.

Sonstige Einnahmen sind mit ihrem Verkehrswert als Einkommen anzusetzen. Der Verkehrswert ist der Betrag, der für die Bestreitung des Lebensunterhalt nutzbar gemacht werden kann, also tatsächlich zur Bestreitung des Lebensunterhalt zur Verfügung steht.
Ist die Einnahme in Geldeswert auch in der Regelleistung berücksichtigt (zum Beispiel Kleidung oder ein Monatsticket für öffentliche Verkehrsmittel), darf bei der Berechnung der Einnahmen nur der Betrag angesetzt werden, der jeweils in der Regelleistung enthalten ist.
Die Nichtanrechnung von Geldgeschenken zu Firmung, Kommunion, Konfirmation und vergleichbaren religiösen Festen sowie der Jugendweihe bis zur Höhe von 3100 Euro wird klar gestellt.
Außerdem wird das Taschengeld bis zur Höhe von 60 Euro monatlich anrechnungsfrei gestellt, das Freiwilligen während der Ableistung eines Jugendfreiwilligendienstes (insbesondere Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr) zusteht.

Für die Berechnung des Einkommens bei selbständig Tätigen wird verbindlich geregelt, wie die bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges entstehenden Ausgaben zu verrechnen sind, wenn das Kraftfahrzeug zum Teil privat und zum Teil betrieblich genutzt wird.

Erhöhung der Regelleistungen ab 01.07.2009
  • Alleinstehende & alleinerziehende Erwachsene bekommen 8,-€ mehr, also 359,00 €
  • Volljährige Partner erhalten je 7,00 € mehr, also je 323,00 €
  • Kinder im 15. Lebensjahr erhalten 6,00 € mehr also 287,00 €
  • Kinder ab dem 7. Lebensjahr erhalten 40,00 € mehr also 251,00 €
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres erhalten 215,00 €

Es wurde also eine weitere Gruppe eingeführt, nämlich Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
Zuletzt aktualisiert: 10.06.2009 Diskussion im Forum


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