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Zeitarbeit ablehnen, Bemessungsgeld noch nicht berechnet

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Alt 03.07.2009, 17:23
Benutzer
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Herten
Beiträge: 5
Standard Zeitarbeit ablehnen, Bemessungsgeld noch nicht berechnet

Hallo an Alle
Ich bin heute den 3 Tag arbeitslos und habe schon einen Vermittlungsvorschlag
von der Arge,nartürlich bei einer Zeitarbeitsfirma.Ich habe hier im Forum
zwar schon gelesen,das ich die Stelle nicht annehmen muß,wenn der Lohn weniger beträgt als mein Arbeitslosengeld,aber mein Problem ist,das Dies noch gar nicht berechnet ist weil ich meine letzte Abrechnung und somit auch
meine Arbeitsbescheinigung noch nicht habe.Ich weiß natürlich,das der
Lohn weit unter dem arbeitslosengeld liegt,aber ich hab es halt noch nicht schriftlich.Was nun??

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Alt 03.07.2009, 17:27
Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 6.420
Standard

Woher willst du wissen, dass der Lohn weit unter dem Arbeitslosengeld liegt, wenn keine Berechnung da ist und wenn du noch garnicht weißt, was die ZAF zahlt / zahlen wird?

Beziehst du denn Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2?

Die ARGE ist für ALG2-Empfänger zuständig. Die Agentur für Arbeit für ALG1-Empränger.

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Alt 03.07.2009, 17:57
Benutzer
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Herten
Beiträge: 5
Standard

Ich habe zuletzt über 45000 Euro brutto im Jahr verdient(thysseKrupp).Auf einer Seite der Arge habe ich meine Angaben eingegeben und mein ungefähres Entgeld ausgerechnet.Die Zeitarbeitsstelle bezieht sich auf meinen Lehrberuf(Klempner) und ich hab noch nirgends gehört das man bei den Menschenverleihern über 10Euro pro Std. verdient.Ich hätte halt lieber erst mal mein Geld von der Arge ausgerechnet bevor ich mich bei den Ausbeutern bewerbe aber das kann man sich wohl nicht aussuchen.Ich bin davon überzeugt das ich noch in diesem Jahr eine angemessene Stelle finde,aber ich brauche dafür ein bischen Zeit

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Alt 03.07.2009, 18:06
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
Standard

Bewerben musst du dich trotzdem!
Du kannst dann die Stelle ablehnen weil sie finanziell zur Zeit noch nicht zumutbar ist!

_______________________________
Freundliche Grüße aus dem Siegerland

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Alt 03.07.2009, 18:08
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Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 6.420
Standard

BEantworte mal bitte meine Frage:

Zitat:
Beziehst du denn Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2?

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Alt 03.07.2009, 18:12
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Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Herten
Beiträge: 5
Standard

Arbeitslosengeld1!Ich war ja bis letzten Diensta im Beschäftigungsverhältnis.(Vertrag ist ausgelaufen nach 2 Jahren)

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Alt 03.07.2009, 18:15
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Registriert seit: 03.02.2009
Ort: hamburg
Beiträge: 220
Standard

Also,bewerben muss du dich auf jeden Fall,aber erst.wenn dir bekannt wird,zum Beispiel,beim Vorstellungsgespräch wie hoch(wie niedrig) der Stundenlohn ist,dann kannst du ablehnen.

Und obwohl dein Arbeitslosengeld noch nicht ausgerechnet ist,kannst du dann schon AAgentur mitteilen,dass die Stelle nicht zumutbar ist.Das ist wohl erkennbar.

Ist Angebot mit Rechtsfolgebelehrung?

Ich hatte mal auch 3600 Eu Gehalt gehabt,und nach einem Monat bei ZAF für 1300 Eu angefangen.AAgentur bis zu Höhe Arbeitslosengeldes hat bezuschüsst.Aber,Nachteil-vom Zuschüss werden keine Renten und anderen Versicherungen bezahlt.Dadurch wird man schon benachteiligt.

Aus meiner Erfahrung würde nicht sofort beliebige Stelle aufnehmen.

Das ist meine Meinung.

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Alt 03.07.2009, 18:25
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Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Herten
Beiträge: 5
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Rechtsbelehrung ist darbei.Mir ist Dank eurer Antworten schon mal weitergeholfen.Vielen Dank erst mal.Ist alles gar nicht so einfach,wenn man sich nie damit beschäftigen mußte

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Alt 03.07.2009, 18:33
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Registriert seit: 03.02.2009
Ort: hamburg
Beiträge: 220
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Aber,dein Anspruch auf gutes Arbeitslosengeld wird erst durch neues ersetzt ,wenn du weitere 24 Monate beschäftigst wirst.Erst DANACH wird es gelöscht.

Also,wenn du doch anfängst für weniger zu arbeiten plüs Zuschuss (immer Vorher mit AA besprechen)und nach Paar Monaten entlassen wirst-wirst du immer noch dein Anspruch nach Tyssen Zeiten haben.Der Anspruch bleibt bis zu 4 Jahren bestehen oder bis man 24 Monate Beschäftigt wird


das-arbeitslosengeld.de - Arbeitslosengeldrechner und Infos zur Arbeitslosigkeit | Arbeitsrecht

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Alt 03.07.2009, 18:34
Benutzerbild von Henner_V
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Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
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Wann hast du dich das erste mal beim Arbeitsamt gemeldet??

_______________________________
Freundliche Grüße aus dem Siegerland

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Alt 03.07.2009, 18:37
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Registriert seit: 03.02.2009
Ort: hamburg
Beiträge: 220
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Und die Gewerkschaften helfen auch bei solchen Problemen.

Und mit Bewerbung nicht verzögern,da ich hatte irgendwo gelesen,wenn man z.B erst nach 2 Wochen sich bewirbt-können Probleme mit AAgentur entstehen.

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Alt 03.07.2009, 18:51
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Registriert seit: 03.02.2009
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Beiträge: 220
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http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitslose.pdf

seite 23 bis 26

und

18

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Alt 03.07.2009, 19:28
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Ort: Herten
Beiträge: 5
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Vor 3 monaten hab ich mich arbeitssuchend gemeldet und vor einem Monat war ich wegen arbeitslos melden da und hab da die Formulare erhaten die mein Arbeitgerber und komischer Weise auch mein Arbeitgeber bei dem ich vor 2 Jahren beschäftigt war

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Alt 03.07.2009, 19:31
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Registriert seit: 03.02.2009
Ort: hamburg
Beiträge: 220
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Das ist korrekt,die AA brauchen alle Informationen für paar Jahre


Und...ich bin bei ZAF und auf Gelände,wo ich eingesetzt bin - befindet auch dein Unternehmen.

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Alt 03.07.2009, 20:06
Benutzerbild von Rudi_S
1. Vorsitzender
 
Registriert seit: 10.07.2004
Ort: Oberfranken
Beiträge: 20.690
Standard

Zitat:
Zitat von kiska13 Beitrag anzeigen
Und...ich bin bei ZAF und auf Gelände,wo ich eingesetzt bin - befindet auch dein Unternehmen.
Kann das mal jemand übersetzen? Ich versteht nur Bahnhof

_______________________________
Mit digitalen Grüßen
Rudi_S
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Alt 03.07.2009, 20:27
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Registriert seit: 03.02.2009
Ort: hamburg
Beiträge: 220
Standard

ist nicht wichtig,kannst du entfernen

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Alt 04.07.2009, 08:43
Benutzerbild von batman
Benutzer
 
Registriert seit: 10.12.2007
Ort: niedersachsen
Beiträge: 911
Lächeln

Welcher Bahnhof

Aber jetzt Erlich

Es hilft wenn jeder beim Thema bleibt , oder mindestens klartext redet und nicht in Kreuzwort Rätsel mannier schreibt(kiska).

Schlimmer ist auch wenn aufgefordert das ganze zu erklären, ´ ignoriere es einfach´als Antwort kommt

Grüße

_______________________________
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Alt 04.07.2009, 08:53
Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2009
Ort: hamburg
Beiträge: 220
Standard

Manchmal will man selbst den Beitrag entfernen,aber leider nach bestimmter Zeit geht das nicht,(mindestens,weiss ich nicht,wie das geht)dann passiert so was.

Ich bin von ZAF in einem Unternehmen eingesetzt.Neben diesen Unternehmen finden sich auch weitere Unternehmen.Eine davon ist Tyssen.

Das habe ich gemeint.Hätte selbst entfernt,weil es nicht zu Thema gehört.

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