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Nach schulischer Ausbildung arbeitslos...

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Alt 29.01.2010, 17:47
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Registriert seit: 27.08.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 39
Standard Nach schulischer Ausbildung arbeitslos...

Hallo,

brauch mal ein paar Info´s.
Jemand hat eine schulische Ausbildung absolviert und Prüfung logischerweise auch bestanden. Währen der Ausbildung wurde BAFÖG bezogen...plus Kindergeld, welches aber an die Mutter ging. Die Person lebte während der Ausbildung und auch heute noch mit der Mutter gemeinsam in einer
Mietwohnung. Die Mutter ist voll berufstätig und bezieht auch keinerlei Zuschüße von Ämtern. Achso, die Person ist 22 Jahre alt und der Ausbildungsberuf ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Da es ja nun eine schulische Ausbildung war, ist die Person nun erstmal arbeitslos gemeldet.
Laut Agentur besteht kein Anspruch auf ALG1, sondern nur auf Wohnzuschuss. Wo wäre dieser zu beantragen bzw. Welche Gelder ständen derv Person noch zu in dieser Situation.
Danke schonmal für eure Hilfe. Wenn noch fragen, einfach fragen.

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Alt 29.01.2010, 18:24
Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 6.420
Standard

Hallo!

Wohngeld setzt ein Mindesteinkommen voraus. Das hat er sicher nicht.


Es steht ihm ALG2 zu. Das kann er bei der ARGE beantragen.


Die ARGE wird ihm eine Haushaltsgemeinschaft unterstellen und davon ausgehen, dass die Mutter den Sohn unterstützt. Wenn dies der Fall ist, wird ihm das aufs ALG2 angerechnet.

Wenn die Mutter ihn nicht unterstützen möchte, muss dies nachgewiesen werden.

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Alt 29.01.2010, 19:01
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Registriert seit: 27.08.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 39
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Danke für deine Antwort.

Wie wird das nachgewiesen? Was gilt es zu beachten?

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Alt 29.01.2010, 19:15
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Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 6.420
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Von was lebt er denn bisher?

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Alt 29.01.2010, 19:20
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Registriert seit: 27.08.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 39
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Bis jetzt von etwa 100 euro BAFÖG. Essen und Unterkunft war bei der Mutter frei. Desweiteren hat die Mutter auch die Kosten für Kleidung und so übernommen.

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Alt 30.01.2010, 01:51
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Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 6.420
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Sie müssen dann zwingend getrennt wirtschaften, wenn er ALG2 bekommen möchte.

Er muss dann seine Lebensmittel selbst kaufen usw.

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Alt 30.01.2010, 18:46
Benutzerbild von SLF2009
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Registriert seit: 26.02.2009
Ort: Bielefeld
Beiträge: 394
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Sehe ich so wichtig-Weil er eine Abgeschlossen Ausbildung hat muss seine Mutter kein Unterhalt mehr zaheln und damit hat ein Recht auf eine eigene Wohnung trotz U25 oder?

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Alt 30.01.2010, 20:13
Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 6.420
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Laut SGB2 darf er zwar ausziehen, wenn er U25 ist, bekommt dann aber keine Kosten der Unterkunft.

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Alt 14.02.2010, 12:52
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Registriert seit: 27.08.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 39
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Sooo, da bin ich wieder...

Die Person war nun beim Jobcenter und wollte ALG2 beantragen. Vom Bearbeiter gabs nun leider kein Antrag, sondern nur die Aufforderung bis Montag eine Vollmacht und Kopie des Personalausweises der Mutter vorzulegen. Ich weiß nicht, warum und was das soll.
Ich bin nun der Meinung, daß sich die Person die Anträge aus dem Internet zieht und diese ausfüllt und einfach abgibt. Das ist doch ok, oder? Muß die Mutter irgentwelche Angaben zum Einkommen oder Vermögen machen?
Sollte die Mutter ein Schreiben fertig machen, daß sie nicht mehr ihr Kind finanziell unterstützt?
Danke schonmal für Eure Hilfe.

Liebe Grüße, diapau

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Alt 27.02.2010, 17:33
Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 39
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Ich danke allen für Ihre Hilfe, aber meine letzten Fragen liegen nun fast 2 Wochen zurück und es ist keine Antwort gekommen. Hab mich mittlerweile auf anderen Seiten informiert.

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