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| Agentur für Arbeit Der Umgang mit Behörden und Sachbearbeitern |
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Hallo, brauch mal ein paar Info´s. Jemand hat eine schulische Ausbildung absolviert und Prüfung logischerweise auch bestanden. Währen der Ausbildung wurde BAFÖG bezogen...plus Kindergeld, welches aber an die Mutter ging. Die Person lebte während der Ausbildung und auch heute noch mit der Mutter gemeinsam in einer Mietwohnung. Die Mutter ist voll berufstätig und bezieht auch keinerlei Zuschüße von Ämtern. Achso, die Person ist 22 Jahre alt und der Ausbildungsberuf ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Da es ja nun eine schulische Ausbildung war, ist die Person nun erstmal arbeitslos gemeldet. Laut Agentur besteht kein Anspruch auf ALG1, sondern nur auf Wohnzuschuss. Wo wäre dieser zu beantragen bzw. Welche Gelder ständen derv Person noch zu in dieser Situation. Danke schonmal für eure Hilfe. Wenn noch fragen, einfach fragen. |
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Hallo! Wohngeld setzt ein Mindesteinkommen voraus. Das hat er sicher nicht. Es steht ihm ALG2 zu. Das kann er bei der ARGE beantragen. Die ARGE wird ihm eine Haushaltsgemeinschaft unterstellen und davon ausgehen, dass die Mutter den Sohn unterstützt. Wenn dies der Fall ist, wird ihm das aufs ALG2 angerechnet. Wenn die Mutter ihn nicht unterstützen möchte, muss dies nachgewiesen werden. _______________________________ Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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Von was lebt er denn bisher?
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Sie müssen dann zwingend getrennt wirtschaften, wenn er ALG2 bekommen möchte. Er muss dann seine Lebensmittel selbst kaufen usw. _______________________________ Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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Sehe ich so wichtig-Weil er eine Abgeschlossen Ausbildung hat muss seine Mutter kein Unterhalt mehr zaheln und damit hat ein Recht auf eine eigene Wohnung trotz U25 oder?
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Laut SGB2 darf er zwar ausziehen, wenn er U25 ist, bekommt dann aber keine Kosten der Unterkunft.
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Sooo, da bin ich wieder... Die Person war nun beim Jobcenter und wollte ALG2 beantragen. Vom Bearbeiter gabs nun leider kein Antrag, sondern nur die Aufforderung bis Montag eine Vollmacht und Kopie des Personalausweises der Mutter vorzulegen. Ich weiß nicht, warum und was das soll. Ich bin nun der Meinung, daß sich die Person die Anträge aus dem Internet zieht und diese ausfüllt und einfach abgibt. Das ist doch ok, oder? Muß die Mutter irgentwelche Angaben zum Einkommen oder Vermögen machen? Sollte die Mutter ein Schreiben fertig machen, daß sie nicht mehr ihr Kind finanziell unterstützt? Danke schonmal für Eure Hilfe. Liebe Grüße, diapau |
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