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Hallo! Ich habe mit Datum vom 22.11.2010 einen Bewilligungsbescheid für den Zeitraum 1.1.2011 - 30.6.2011 als Folgebescheid meiner schon vorher bezogenen ALG II-Leistungen bekommen. Mit Datum vom 9.12.2010 erhielt ich dazu einen Änderungsbescheid, in dem verschiedene Änderungen berücksichtigt wurden (Kinderwohngeld, KFZ-Versicherung, Fahrtkosten). Inhaltlich waren diese Bescheide für mich ok. In einem Telefonat mit der Arge wurde aber durch Zufall klar, dass ich "versehentlich" auch noch den Zuschlag nach §24 SGB II bekommen hätte (100,-€), der ja nun anscheinend wegfällt. Nun habe ich die Bescheide nach Hinweisen auf die bevorstehende Rechtsänderung durchgeguckt und nur den Hinweis auf den Wegfall der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung gefunden. Folgende Fragen: 1. Darf die Arge ohne vorherige Hinweise ihre eigenen Bescheide zu meinen Ungunsten nach veränderter Rechtslage ändern? 2. Welche Paragraphen spielen dabei eine Rolle, die ich für den geplanten Widerspruch gebrauchen könnte? 3. Wann würden denn andere Änderungen (z.B. 5,- mehr (?)) greifen? Es dankt Euch im Voraus der ewig Fragende! |
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| Zitat:
Zitat:
Der Zuschlag nach §24 SGB II fällt weg. Zitat:
__________________ Wer einen Antrag oder eine Erklärung gegenüber jemand anderem abgibt, muss beweisen können, dass diese Erklärung eingegangen ist. Hierfür gibt man Erklärungen und Anträge persönlich ab und lässt sich den Empfang auf einer Kopie der Erklärung / des Antrags bestätigen. Oder man versendet Erklärungen / Anträge per Fax und hat ein Sendeprotokoll. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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Danke Casa für die schnelle Antwort. Das heißt, das alle Menschen, die über den 1.1.2011 hinaus bereits einen Bewilligungsbescheid bekommen haben der einen Zuschlag enthält, jetzt Änderungsbescheide bekommen? Warum steht dann der Hinweis der geänderten Rechtslage für die Rentenversicherung extra drin? Und warum erklärte mir die SB am Telefon, dass ohne Hinweis die Rechtsgrundlage für eine Änderung durch die ARGE eigentlich fehle? Fragen über Fragen.... Trotzdem vielen Dank. |
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| Zitat:
Zitat:
Das wurde auch geändert. Es werden keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr gezahlt. Zitat:
Was?
__________________ Wer einen Antrag oder eine Erklärung gegenüber jemand anderem abgibt, muss beweisen können, dass diese Erklärung eingegangen ist. Hierfür gibt man Erklärungen und Anträge persönlich ab und lässt sich den Empfang auf einer Kopie der Erklärung / des Antrags bestätigen. Oder man versendet Erklärungen / Anträge per Fax und hat ein Sendeprotokoll. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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Zu was? : In dem Telefonat mit der Arge, in dem deutlich wurde, dass der Zuschlag noch berechnet wurde, erklärte mir eine SB, dass ohne vorherigen Hinweis auf eine bevorstehende Änderung - also praktisch eine Vorläufigkeit der Entscheidungen - auch keine entsprechende Anpassung durch die ARGE vorgenommen werden kann. Sie bezog sich dabei auch auf Paragraphen im SGB II, die ich leider nicht mehr erinnere. |
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Die ARGE darf die Bescheide erst ändern, wenn die Dienstanweisung dazu intern bekannt ist. Da das Gesetz vor nicht all zu langer Zeit geändert wurde, wurde dein Bescheid eben erst jetzt geändert.
__________________ Wer einen Antrag oder eine Erklärung gegenüber jemand anderem abgibt, muss beweisen können, dass diese Erklärung eingegangen ist. Hierfür gibt man Erklärungen und Anträge persönlich ab und lässt sich den Empfang auf einer Kopie der Erklärung / des Antrags bestätigen. Oder man versendet Erklärungen / Anträge per Fax und hat ein Sendeprotokoll. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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