
| |||||||
| Startseite | Registrieren | ![]() | Lexikon | Hilfe | Forenregeln | Impressum | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| Arbeitslosengeld ALG II Alles rund um das Arbeitslosengeld II |
Wir bieten hier Rat, Hilfe und Informationen rund um die Themenbereiche Arbeitslosigkeit, Hartz 4 und weitere Sozialleistungen.![]() |
| | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
|
hallo! mich würde folgendes interessieren.angenommen zwei leben in einer eheä. partnerschaft seit einigen jahren zusammen.der eine partner verdient gut und der andere muss nun alg2 beantragen.die arbeitsagentur lehnt auf grund dessen alg2 und die beiträge für die krankenversicherung ab weil der partner ein hohes einkommen und die beiden länger als 3 jahre zusammen wohnen . dass es so etwas gibt ist mir schon klar,nur auf welcher grundlage.mir ist bis jetzt noch kein gerichtsurteil bekannt wonach ein partner einer eheänl. gemeinschaft den anderen partner auf unterhalt verklagen kann.schließlich ist man ja nicht verheiratet.und bei einem kind sieht die lage ja auch anders aus. oder gibt es bereits gerichtsurteile hierzu, wo man vom staat verdonnert worden ist jemanden mit dem man nicht verwandt ist unterhalt zu leisten? |
| |||
|
spinnen wir doch das ganze mal weiter. kann die arbeitsagentur oder die stellen die dafür zuständig wären von einem verlangen das man gegen den partner unterhalt einklagt? gibt es behörden die soetwas schon versucht haben? |
| |||
|
Können sie ja schlecht. Auf Grundlage von was? Müssen sie ja auch nicht. Es gibt halt kein ALG-II für den Antragsteller, und fertig. Dann ist der Antragsteller gefordert seinen Lebenspartner davon zu überzeugen ihn zu finanzieren oder aber es steht eine Trennung an. Natürlich besteht noch die Möglichkeit das der Partner erklärt nicht bereit zu sein für den Lebensunterhalt seiner Partnerin aufkommen zu wollen. Dem folgt dann der Gang zum Gericht. |
| ||||
|
Nö, die machen sich das noch einfacher als du denkst!Die Person die nomalerweise ALG II berechtigt wäre erhält keine Leistung, mit Blick auf das Partnereinkommen abgelehnt!
_______________________________ Freundliche Grüße aus dem Siegerland Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
| |||
| Zitat:
ja und wie sieht es denn aus wenn der partner schriftlich erklärt das er für einen nicht aufkommen wird? (obwohl er dass vom finanzielen sehr gut verkraften kann) |
| |||
| Zitat:
|
| |||
| Zitat:
|
| ||||
| Zitat:
_______________________________ Freundliche Grüße aus dem Siegerland Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
| |||
| Zitat:
|
| |||
|
Du solltest auch mal auf meine Postings achten ![]() Ablehnungsbescheid? Da steht nur das du nicht bedürftif im Sinne des SGB II bist, da dein Partner über genügend Einkommen/Vermögen verfügt. Das aber setzt voraus das dein Partner Angaben zu Einkommen und Vermögen gemacht hat. Was er ja nicht muss, wenn es sich nicht um eine BG handelt. |
| |||
| Zitat:
|
| |||
|
Nein, so einfach ist das nun auch wieder nicht. Entweder man lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft, dann muss man auch die Angaben machen, oder aber man widerlegt die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einer entsprechenden Erklärung.
|
| |||
| Zitat:
|
| |||
|
Das geht nicht. Entweder ist man eine eheähnliche Gemeinschaft (mit allen Folgen), oder eben nicht. Aber zu sagen das man eheähnlich ist, aber nicht füreinander einsteht, das ist unmöglich weil in sich widersprüchlich.
|
| |||
| Zitat:
aber selbst bei einer eheähnlichen gemeinschaft,was für folgen.schließlich ist man doch nicht verheiratet. |
| ||||
|
Ich habe gehört das es eine Gerichtsurteil gäbe wie eheähnlich definiert wird. Darunter zählt auch das man für den anderen einsteht und das man eine gemeinsame Zukunft plant. Aber genaueres weiß ich leider nicht |
| |||
| Zitat:
|
| ||||
|
Sorry keine Ahnung, wie gesagt ich hab´s nur gehört |
| |||
| Zitat:
Sagt der Partner das er nicht zahlen will und wird, dann ist man auch keine eheähnliche Gemeinschaft und die betreffende Person hat Anspruch auf ALG-II. Da aber vom JobCenter vermutlich erst einmal eine BG unterstellt wird, muss man sich dagegen eben notfalls vor dem Sozialgericht wehren. |
| |||
|
ja und wie ist das wenn man angibt dass man keine eheähnliche gemeinschaft ist und der partner den anderen nicht unterstützen will.aber die agentur oder arge von einer eheähnlichen ausgeht und die leistungen streicht.man reicht dann klage bei gericht ein.das gericht erkennt auf eheähnliche gemeinschaft mal angenommen.sehe ich das richtig so das der eine partner den anderen auf unterhalt verklagen kann,will,muss? und die arge kein alg2 zahlen muss?
|
| |||
|
Tja, recht konstruiert, denn dann geht man in die nächste Runde, dem Landessozialgericht. So ein Verfahren kann einige Jahre dauern, wenn man Pech hat. In dieser Zeit wird man per Einstweilige Anordnung das JobCenter verdonnern das ALG-II als Darlehen zu zahlen. Sollte dann irgendwann tatsächlich dein konstrutierter Fall eintreten, das das Gericht auf eheähnlich erkennt und der Partner nicht zahlt, bleibt nur eins zu tun. Trennung und Umzug. Dann muss das JobCenter zahlen. |
| |||
| Zitat:
die neue regierung plant ja das man beweisen soll das man nicht eheähnlich ist.gibt es da schon etwas genaues? |
| |||
| |
| |||
| Zitat:
Würdest du entgegen der Angaben trotzdem zahlen, also neben den Bezug von ALG-II, so würdest du Leistungsbetrug begehen, und das ist eine Straftat. |
| ||||
| Zitat:
hi torsten, und was macht man wenn die einstweilige anordnung abgeschmettert werden sollte? liebe grüße, stimpy _______________________________ Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht. Mark Twain |
| ||||
| Zitat:
Hier hast du mal so ein Urteil zum nachlesen!! http://www.my-sozialberatung.de/cgi-...cmd=all&Id=174 _______________________________ Freundliche Grüße aus dem Siegerland Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
| |||
| Zitat:
Wir sind halt in einer Situation in der man um seine Rechte kämpfen muss. Letztlich bleibt in einer solchen Situation dann vermutlich nur noch der Auszug um damit seinen Anspruch durchzusetzen. |
| ||||
| Zitat:
danke für deine antwort! ich meine mich zu erinnern, dass bei einem user hier im forum eine eA abgelehnt wurde. aber vielleicht waren es dort auch noch wieder andere umstände. aber ich finde es schon heftig, dass man vielleicht "nur durch einen auszug" seine rechte wahren kann... liebe grüße, stimpy _______________________________ Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht. Mark Twain |
| |||
| Zitat:
|
| |||
|
Tja, dabei ist das dann für die Staatskasse teurer als wenn sie auf WG erkennen würden. Jeder wie er mag.
|
| |||
| Zitat:
|
| ||||
| Zitat:
Ich schliesse an dieser Stelle den Thread. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| S 25 AS 55/08 ER Eheähnliche Gemeinschaft | Henner_V | Bedarfsgemeinschaft | 0 | 06.03.2008 14:54 |
| Eheähnliche Gemeinschaft | Bruno40 | Bedarfsgem., Haushaltsgem. | 5 | 12.02.2006 19:57 |