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Arbeitslosengeld ALG II Alles rund um das Arbeitslosengeld II

eheähnliche gemeinschaft die x.

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  #1 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.11.2005, 13:58
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Beiträge: 83
Standard eheähnliche gemeinschaft die x.

hallo!
mich würde folgendes interessieren.angenommen zwei leben in einer eheä. partnerschaft seit einigen jahren zusammen.der eine partner verdient gut und der andere muss nun alg2 beantragen.die arbeitsagentur lehnt auf grund dessen alg2 und die beiträge für die krankenversicherung ab weil der partner ein hohes einkommen und die beiden länger als 3 jahre zusammen wohnen .
dass es so etwas gibt ist mir schon klar,nur auf welcher grundlage.mir ist bis jetzt noch kein gerichtsurteil bekannt wonach ein partner einer eheänl. gemeinschaft den anderen partner auf unterhalt verklagen kann.schließlich ist man ja nicht verheiratet.und bei einem kind sieht die lage ja auch anders aus.
oder gibt es bereits gerichtsurteile hierzu, wo man vom staat verdonnert worden ist jemanden mit dem man nicht verwandt ist unterhalt zu leisten?

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  #2 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.11.2005, 14:02
Benutzerbild von Niniane
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Ort: erde
Beiträge: 1.240
Standard

Meines Wissens gibt es keine Urteile, und hätten sicher auch keinen Sinn, denn wenn ich meinen Partner auf Unterhalt verklagen muss, wird der 0,nix das weite suchen und auch finden. Es gibt keine rechtliche Grundlage auf die man sich bei so einer Unterhaltsklage berufen könnte ( Gemeinsames Kind, da siehts anders aus)

_______________________________
Den Menschen kann eh keiner helfen
http://www.casa-animale.de/

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Alt 23.11.2005, 14:08
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Ort: schweiz
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spinnen wir doch das ganze mal weiter.
kann die arbeitsagentur oder die stellen die dafür zuständig wären von einem verlangen das man gegen den partner unterhalt einklagt? gibt es behörden die soetwas schon versucht haben?

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Alt 23.11.2005, 14:12
Gaston
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Können sie ja schlecht. Auf Grundlage von was? Müssen sie ja auch nicht. Es gibt halt kein ALG-II für den Antragsteller, und fertig.
Dann ist der Antragsteller gefordert seinen Lebenspartner davon zu überzeugen ihn zu finanzieren oder aber es steht eine Trennung an.
Natürlich besteht noch die Möglichkeit das der Partner erklärt nicht bereit zu sein für den Lebensunterhalt seiner Partnerin aufkommen zu wollen.
Dem folgt dann der Gang zum Gericht.

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Alt 23.11.2005, 14:14
Benutzerbild von Henner_V
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Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
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Nö, die machen sich das noch einfacher als du denkst!Die Person die nomalerweise ALG II berechtigt wäre erhält keine Leistung, mit Blick auf das Partnereinkommen abgelehnt!

_______________________________
Freundliche Grüße aus dem Siegerland

Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden.

Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

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Alt 23.11.2005, 14:21
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Zitat:
Zitat von Torsten Staack
Können sie ja schlecht. Auf Grundlage von was? Müssen sie ja auch nicht. Es gibt halt kein ALG-II für den Antragsteller, und fertig.
Dann ist der Antragsteller gefordert seinen Lebenspartner davon zu überzeugen ihn zu finanzieren oder aber es steht eine Trennung an.
Natürlich besteht noch die Möglichkeit das der Partner erklärt nicht bereit zu sein für den Lebensunterhalt seiner Partnerin aufkommen zu wollen.
Dem folgt dann der Gang zum Gericht.
hm. und auf welcher grundlage wird dann kein alg2 gezahlt? ich sehe dass so.ich würde sicherlich meinen partner inoffiziel unterstützen (bar-leistungen).nur halt offiziel nicht.
ja und wie sieht es denn aus wenn der partner schriftlich erklärt das er für einen nicht aufkommen wird? (obwohl er dass vom finanzielen sehr gut verkraften kann)

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Alt 23.11.2005, 14:23
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Registriert seit: 04.03.2005
Ort: schweiz
Beiträge: 83
Standard

Zitat:
Zitat von Henner_V
Nö, die machen sich das noch einfacher als du denkst!Die Person die nomalerweise ALG II berechtigt wäre erhält keine Leistung, mit Blick auf das Partnereinkommen abgelehnt!
ja henner genau dass interessiert mich ja.auf welcher grundlage werden keine leistungen gezahlt?

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Alt 23.11.2005, 14:31
Gaston
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Zitat:
SGB II § 7 Berechtigte

(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
1. das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben,
2. erwerbsfähig sind,
3. hilfebedürftig sind und
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
(erwerbsfähige Hilfebedürftige). Ausländer haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und erhalten Leistungen nach diesem Buch, wenn die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 2 vorliegen; dies gilt nicht für Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
(2) Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dienstleistungen und Sachleistungen werden ihnen nur erbracht, wenn dadurch
1. die Hilfebedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft beendet
oder verringert,
2. Hemmnisse bei der Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
beseitigt oder vermindert
werden.
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil
eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, und der im
Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b) die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in
eheähnlicher Gemeinschaft lebt,

c) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
4. die dem Haushalt angehörenden minderjährigen unverheirateten Kinder der in
den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, soweit sie nicht aus eigenem
Einkommen oder Vermögen die Leistungen zur Sicherung ihres
Lebensunterhalts beschaffen können.
(4) Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht ist oder Rente wegen Alters bezieht.
(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
(6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,
1. die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1
des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben
oder
2. deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 66 Abs. 1 Satz 1 des
Dritten Buches bemisst.

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Alt 23.11.2005, 14:31
Benutzerbild von Henner_V
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Zitat:
Zitat von killerqueen
Zitat:
Zitat von Henner_V
Nö, die machen sich das noch einfacher als du denkst!Die Person die nomalerweise ALG II berechtigt wäre erhält keine Leistung, mit Blick auf das Partnereinkommen abgelehnt!
ja henner genau dass interessiert mich ja.auf welcher grundlage werden keine leistungen gezahlt?
Einer selbst zusammengeschusterte Bestimmung,die da lautet :eheä.Gemeinschaft!

_______________________________
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Alt 23.11.2005, 14:34
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Beiträge: 83
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Zitat:
Zitat von Henner_V
Zitat:
Zitat von killerqueen
Zitat:
Zitat von Henner_V
Nö, die machen sich das noch einfacher als du denkst!Die Person die nomalerweise ALG II berechtigt wäre erhält keine Leistung, mit Blick auf das Partnereinkommen abgelehnt!
ja henner genau dass interessiert mich ja.auf welcher grundlage werden keine leistungen gezahlt?
Einer selbst zusammengeschusterte Bestimmung,die da lautet :eheä.Gemeinschaft!
hm und was würde dann im alg2-ablehnungsbescheid stehen? da ihr partner (mit dem man nicht verwandt ist) zuviel verdient erhalten sie von uns kein geld.halten sie sich an ihrem partner?

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Alt 23.11.2005, 14:37
Gaston
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Du solltest auch mal auf meine Postings achten

Ablehnungsbescheid? Da steht nur das du nicht bedürftif im Sinne des SGB II bist, da dein Partner über genügend Einkommen/Vermögen verfügt.

Das aber setzt voraus das dein Partner Angaben zu Einkommen und Vermögen gemacht hat. Was er ja nicht muss, wenn es sich nicht um eine BG handelt.

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Alt 23.11.2005, 14:47
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Zitat:
Zitat von Torsten Staack
Du solltest auch mal auf meine Postings achten

Ablehnungsbescheid? Da steht nur das du nicht bedürftif im Sinne des SGB II bist, da dein Partner über genügend Einkommen/Vermögen verfügt.

Das aber setzt voraus das dein Partner Angaben zu Einkommen und Vermögen gemacht hat. Was er ja nicht muss, wenn es sich nicht um eine BG handelt.
wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe braucht man keine angaben zum einkommen zu machen auch wenn man in einer eheähnl. gemeinschaft wohnt.und daraus kann die agentur oder arge dem partner nicht von ihren zahlungen (alg2) entbinden

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Alt 23.11.2005, 14:49
Gaston
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Nein, so einfach ist das nun auch wieder nicht. Entweder man lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft, dann muss man auch die Angaben machen, oder aber man widerlegt die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einer entsprechenden Erklärung.

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Alt 23.11.2005, 14:55
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Zitat:
Zitat von Torsten Staack
Nein, so einfach ist das nun auch wieder nicht. Entweder man lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft, dann muss man auch die Angaben machen, oder aber man widerlegt die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einer entsprechenden Erklärung.
ja gut.wie gesagt man lebt länger als 3 jahre zusammen.der andere verdient gut.man bejaht die eheähnliche gemeinschaft und macht die entsprechenden angaben zum verdienst.gleichzeitig gibt man ein schreiben ab das man den anderen nicht unterstützt.dann dürfte doch alles klar sein.= man erhält alg2.die eheänliche gemeinschaft bedeutet ja nicht das man den anderen auch in zeiten der not unterstützt

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Alt 23.11.2005, 14:58
Gaston
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Das geht nicht. Entweder ist man eine eheähnliche Gemeinschaft (mit allen Folgen), oder eben nicht. Aber zu sagen das man eheähnlich ist, aber nicht füreinander einsteht, das ist unmöglich weil in sich widersprüchlich.

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Alt 23.11.2005, 15:04
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Zitat:
Zitat von Torsten Staack
Das geht nicht. Entweder ist man eine eheähnliche Gemeinschaft (mit allen Folgen), oder eben nicht. Aber zu sagen das man eheähnlich ist, aber nicht füreinander einsteht, das ist unmöglich weil in sich widersprüchlich.
ja gut dann sagt man eben dass man keine eheähnliche gemeinschaft ist und gut ist,oder nicht
aber selbst bei einer eheähnlichen gemeinschaft,was für folgen.schließlich ist man doch nicht verheiratet.

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Alt 23.11.2005, 15:10
Benutzerbild von Kitty
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Ich habe gehört das es eine Gerichtsurteil gäbe wie eheähnlich definiert wird. Darunter zählt auch das man für den anderen einsteht und das man eine gemeinsame Zukunft plant.
Aber genaueres weiß ich leider nicht

_______________________________
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Alt 23.11.2005, 15:14
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Zitat:
Zitat von Kitty
Ich habe gehört das es eine Gerichtsurteil gäbe wie eheähnlich definiert wird. Darunter zählt auch das man für den anderen einsteht und das man eine gemeinsame Zukunft plant.
Aber genaueres weiß ich leider nicht
auf das urteil bin ich auch gespannt.mich würde aber interessieren wer die gegner bei gericht waren. behörde xy oder nur privatleute

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Alt 23.11.2005, 15:16
Benutzerbild von Kitty
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Sorry keine Ahnung, wie gesagt ich hab´s nur gehört

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Alt 23.11.2005, 15:27
Gaston
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Zitat:
Zitat von killerqueen
Zitat:
Zitat von Torsten Staack
Das geht nicht. Entweder ist man eine eheähnliche Gemeinschaft (mit allen Folgen), oder eben nicht. Aber zu sagen das man eheähnlich ist, aber nicht füreinander einsteht, das ist unmöglich weil in sich widersprüchlich.
ja gut dann sagt man eben dass man keine eheähnliche gemeinschaft ist und gut ist,oder nicht
aber selbst bei einer eheähnlichen gemeinschaft,was für folgen.schließlich ist man doch nicht verheiratet.
Das muss man eben im Vorfeld abklären. Ist man eine eheähnliche Gemeinschaft, steht man auch füreinander ein. Ergo kein ALG-II.
Sagt der Partner das er nicht zahlen will und wird, dann ist man auch keine eheähnliche Gemeinschaft und die betreffende Person hat Anspruch auf ALG-II. Da aber vom JobCenter vermutlich erst einmal eine BG unterstellt wird, muss man sich dagegen eben notfalls vor dem Sozialgericht wehren.

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  #21 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.11.2005, 15:31
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Ort: schweiz
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ja und wie ist das wenn man angibt dass man keine eheähnliche gemeinschaft ist und der partner den anderen nicht unterstützen will.aber die agentur oder arge von einer eheähnlichen ausgeht und die leistungen streicht.man reicht dann klage bei gericht ein.das gericht erkennt auf eheähnliche gemeinschaft mal angenommen.sehe ich das richtig so das der eine partner den anderen auf unterhalt verklagen kann,will,muss? und die arge kein alg2 zahlen muss?

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  #22 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.11.2005, 15:39
Gaston
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Tja, recht konstruiert, denn dann geht man in die nächste Runde, dem Landessozialgericht. So ein Verfahren kann einige Jahre dauern, wenn man Pech hat. In dieser Zeit wird man per Einstweilige Anordnung das JobCenter verdonnern das ALG-II als Darlehen zu zahlen.
Sollte dann irgendwann tatsächlich dein konstrutierter Fall eintreten, das das Gericht auf eheähnlich erkennt und der Partner nicht zahlt, bleibt nur eins zu tun. Trennung und Umzug. Dann muss das JobCenter zahlen.

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  #23 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.11.2005, 15:43
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Zitat:
Zitat von Torsten Staack
Tja, recht konstruiert, denn dann geht man in die nächste Runde, dem Landessozialgericht. So ein Verfahren kann einige Jahre dauern, wenn man Pech hat. In dieser Zeit wird man per Einstweilige Anordnung das JobCenter verdonnern das ALG-II als Darlehen zu zahlen.
Sollte dann irgendwann tatsächlich dein konstrutierter Fall eintreten, das das Gericht auf eheähnlich erkennt und der Partner nicht zahlt, bleibt nur eins zu tun. Trennung und Umzug. Dann muss das JobCenter zahlen.
ich habe ja auch gesagt dass ich inofiziell zahlen würden.nur nie offiziell.
die neue regierung plant ja das man beweisen soll das man nicht eheähnlich ist.gibt es da schon etwas genaues?

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  #24 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.11.2005, 15:43
Radi4u
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Beiträge: n/a
Standard Es gibt keine eheänliche Gemeinschaft

Hi,

schaust Du hier: Es gibt keine eheänliche Gemeinschaft

Gruß
Radi4u

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  #25 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.11.2005, 15:47
Gaston
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Standard

Zitat:
Zitat von killerqueen
Zitat:
Zitat von Torsten Staack
Tja, recht konstruiert, denn dann geht man in die nächste Runde, dem Landessozialgericht. So ein Verfahren kann einige Jahre dauern, wenn man Pech hat. In dieser Zeit wird man per Einstweilige Anordnung das JobCenter verdonnern das ALG-II als Darlehen zu zahlen.
Sollte dann irgendwann tatsächlich dein konstrutierter Fall eintreten, das das Gericht auf eheähnlich erkennt und der Partner nicht zahlt, bleibt nur eins zu tun. Trennung und Umzug. Dann muss das JobCenter zahlen.
ich habe ja auch gesagt dass ich inofiziell zahlen würden.nur nie offiziell.
die neue regierung plant ja das man beweisen soll das man nicht eheähnlich ist.gibt es da schon etwas genaues?
Noch nicht. Aber das wird sicherlich nicht lange auf sich warten lassen.
Würdest du entgegen der Angaben trotzdem zahlen, also neben den Bezug von ALG-II, so würdest du Leistungsbetrug begehen, und das ist eine Straftat.

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  #26 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.11.2005, 15:48
Benutzerbild von stimpy
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Standard

Zitat:
Zitat von Torsten Staack
In dieser Zeit wird man per Einstweilige Anordnung das JobCenter verdonnern das ALG-II als Darlehen zu zahlen.

hi torsten,

und was macht man wenn die einstweilige anordnung abgeschmettert werden sollte?

liebe grüße, stimpy

_______________________________
Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht.
Mark Twain

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  #27 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.11.2005, 15:49
Benutzerbild von Henner_V
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Zitat:
Zitat von killerqueen
ja und wie ist das wenn man angibt dass man keine eheähnliche gemeinschaft ist und der partner den anderen nicht unterstützen will.aber die agentur oder arge von einer eheähnlichen ausgeht und die leistungen streicht.man reicht dann klage bei gericht ein.das gericht erkennt auf eheähnliche gemeinschaft mal angenommen.sehe ich das richtig so das der eine partner den anderen auf unterhalt verklagen kann,will,muss? und die arge kein alg2 zahlen muss?

Hier hast du mal so ein Urteil zum nachlesen!!

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-...cmd=all&Id=174

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  #28 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.11.2005, 15:51
Gaston
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von stimpy
Zitat:
Zitat von Torsten Staack
In dieser Zeit wird man per Einstweilige Anordnung das JobCenter verdonnern das ALG-II als Darlehen zu zahlen.
hi torsten,

und was macht man wenn die einstweilige anordnung abgeschmettert werden sollte?

liebe grüße, stimpy
Da würde sie in einem solchen Fall nicht. Denn dann wäre der Antragsteller ohne Existenzgrundlage. Ich kann mir kaum vorstellen das ein Richter so entscheiden würde. Und wenn, dann muss auch dagegen geklagt werden.
Wir sind halt in einer Situation in der man um seine Rechte kämpfen muss.
Letztlich bleibt in einer solchen Situation dann vermutlich nur noch der Auszug um damit seinen Anspruch durchzusetzen.

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  #29 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.11.2005, 15:57
Benutzerbild von stimpy
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Beiträge: 142
Standard

Zitat:
Zitat von Torsten Staack

Da würde sie in einem solchen Fall nicht. Denn dann wäre der Antragsteller ohne Existenzgrundlage. Ich kann mir kaum vorstellen das ein Richter so entscheiden würde. Und wenn, dann muss auch dagegen geklagt werden.
Wir sind halt in einer Situation in der man um seine Rechte kämpfen muss.
Letztlich bleibt in einer solchen Situation dann vermutlich nur noch der Auszug um damit seinen Anspruch durchzusetzen.
hi torsten,
danke für deine antwort!

ich meine mich zu erinnern, dass bei einem user hier im forum eine eA abgelehnt wurde.
aber vielleicht waren es dort auch noch wieder andere umstände.
aber ich finde es schon heftig, dass man vielleicht "nur durch einen auszug" seine rechte wahren kann...

liebe grüße, stimpy

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Mark Twain

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  #30 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.11.2005, 15:58
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Zitat:
Zitat von Henner_V
Zitat:
Zitat von killerqueen
ja und wie ist das wenn man angibt dass man keine eheähnliche gemeinschaft ist und der partner den anderen nicht unterstützen will.aber die agentur oder arge von einer eheähnlichen ausgeht und die leistungen streicht.man reicht dann klage bei gericht ein.das gericht erkennt auf eheähnliche gemeinschaft mal angenommen.sehe ich das richtig so das der eine partner den anderen auf unterhalt verklagen kann,will,muss? und die arge kein alg2 zahlen muss?

Hier hast du mal so ein Urteil zum nachlesen!!

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-...cmd=all&Id=174
vielen dank

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  #31 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.11.2005, 15:58
Gaston
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Beiträge: n/a
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Tja, dabei ist das dann für die Staatskasse teurer als wenn sie auf WG erkennen würden. Jeder wie er mag.

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  #32 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.11.2005, 16:00
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Ort: schweiz
Beiträge: 83
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Zitat:
Zitat von Torsten Staack
Zitat:
Zitat von killerqueen
Zitat:
Zitat von Torsten Staack
Tja, recht konstruiert, denn dann geht man in die nächste Runde, dem Landessozialgericht. So ein Verfahren kann einige Jahre dauern, wenn man Pech hat. In dieser Zeit wird man per Einstweilige Anordnung das JobCenter verdonnern das ALG-II als Darlehen zu zahlen.
Sollte dann irgendwann tatsächlich dein konstrutierter Fall eintreten, das das Gericht auf eheähnlich erkennt und der Partner nicht zahlt, bleibt nur eins zu tun. Trennung und Umzug. Dann muss das JobCenter zahlen.
ich habe ja auch gesagt dass ich inofiziell zahlen würden.nur nie offiziell.
die neue regierung plant ja das man beweisen soll das man nicht eheähnlich ist.gibt es da schon etwas genaues?
Noch nicht. Aber das wird sicherlich nicht lange auf sich warten lassen.
Würdest du entgegen der Angaben trotzdem zahlen, also neben den Bezug von ALG-II, so würdest du Leistungsbetrug begehen, und das ist eine Straftat.
bei bar-unterhalt ist halt schlecht nachzuweisen wegen leistungsbetrug.mann kann dann ja immer noch sagen es sei geliehen

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  #33 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 23.11.2005, 16:03
Gaston
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Zitat:
Zitat von killerqueen
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Zitat von Torsten Staack
Zitat:
Zitat von killerqueen
Zitat:
Zitat von Torsten Staack
Tja, recht konstruiert, denn dann geht man in die nächste Runde, dem Landessozialgericht. So ein Verfahren kann einige Jahre dauern, wenn man Pech hat. In dieser Zeit wird man per Einstweilige Anordnung das JobCenter verdonnern das ALG-II als Darlehen zu zahlen.
Sollte dann irgendwann tatsächlich dein konstrutierter Fall eintreten, das das Gericht auf eheähnlich erkennt und der Partner nicht zahlt, bleibt nur eins zu tun. Trennung und Umzug. Dann muss das JobCenter zahlen.
ich habe ja auch gesagt dass ich inofiziell zahlen würden.nur nie offiziell.
die neue regierung plant ja das man beweisen soll das man nicht eheähnlich ist.gibt es da schon etwas genaues?
Noch nicht. Aber das wird sicherlich nicht lange auf sich warten lassen.
Würdest du entgegen der Angaben trotzdem zahlen, also neben den Bezug von ALG-II, so würdest du Leistungsbetrug begehen, und das ist eine Straftat.
bei bar-unterhalt ist halt schlecht nachzuweisen wegen leistungsbetrug.mann kann dann ja immer noch sagen es sei geliehen
Auf solche Diskussionen lasse ich mich nicht ein, sorry.
Ich schliesse an dieser Stelle den Thread.

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