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Arbeitslosengeld ALG II Alles rund um das Arbeitslosengeld II

23 keine Ausbildung und Wohnung! Anspruch??

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Alt 03.03.2006, 00:05
Freaker
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard 23 keine Ausbildung und Wohnung! Anspruch??

Hi Leute!!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin 23 Jahre Alt und schon mit 16 von zuhause weg. Ich hab bei 2 Freundinnen und zwischenzeitlich bei meiner schwester gewohnt. Ich war bis vor nem halben Jahr mit na Kneipe Selbstständig (leider gefloppt). Jetzt sind die letzten Ersparnisse aufgebraucht und ich wohne sozusagen als schnorrer bei meiner jetzigen Freundin. Sie macht noch ihre Ausbildung (Verdient 325 E + 300 Unterhalt + 154 Kindergeld). Wir wohnen zusammen im Haus ihrer Oma (kleine Wohnung am Haus angebaut). Wie müssen keine miete zahlen. Ich bekomme nurnoch Kindergeld. Da ich mich heftigst am bewerben bin ,aber nix bekomme will ich jetzt erstmal Hartz4 beantragen. Ich möchte nur nix falsches beim Bearbeiter sagen. Gemeldet bin ich noch in meiner Heimatstadt (15km entfernt) . Ich bräuchte das Geld schon. Unterhalt kann ich vergessen. Mein Vater verdient ca 1000 € ist verheiratet mit angenommen Stiefkind und muss noch für 3 andere Kinder unterhalt zahlen (Ist so schon unter der Grenze). Mutter hat kein einkommen. Sie ist zwar verheiratet , aber sie hat auch 4 Kinder + ihre geistig behinderte Schwester und ihre Pflegebedürftige Mutter zu versorgen.

Könnt ihr mir tipps geben, wie ich am besten vorgehe?? Ist echt wichtig! Ich weiß überhaupt nicht was ich da sagen soll und was auf mich zu kommt.
Muss ich Unterlagen mitnehmen??
Wie mach ich das mit der Wohung?? Interressiert die das ich keine Miete bezahle?? Kann ich das angeben??
Rechnen die meine Freundin mit an?? EÄ gemeinschafft??

Sollte ich mir eine Wohnung suchen?? Erst Wohung suchen?? Ich will keine Miete haben. Nur reicht den das wenn ich schreibe das ich keine bezahlen muss?? Geben die sich mit sowas zufrieden?

Sorry wegen dem komplizierten Fall , aber wäre super wenn ihr mir helfen könntet.

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Alt 03.03.2006, 00:18
Benutzerbild von magiccat071
Benutzer
 
Registriert seit: 06.02.2005
Ort: Grafenwoehr
Beiträge: 170
Standard

Fuer das Amt zaehlt erst einmal dein Meldewohnsitz.
Du solltest dich dort anmelden, wo du tatsaechlich wohnst.
Du schreibst, dass du noch in deinem Heimatort gemeldet bist, ist das die Wohnung deiner Mutter? Wenn ja, wird es auch schwierig, dem Amt nachzuweisen, dass du schon so lange nicht mehr zuhause wohnst.
Wenn du keine Miete zahlst, bekommst du auch keine Kosten der Unterkunft erstattet.
Grundsaetzlich sind deine Eltern erst einmal zum Unterhalt verpflichtet, wenn du keine Ausbildung hast. Ob Selbstaendigkeit als Ausbildung zaehlt, weiss ich nicht, glaube aber eher nicht.
Es kann sein, dass deine Eltern ihre finanziellen Verhaeltnisse darlegen muessen, um glaubhaft zu machen, dass sie nicht in der Lage sind, deinen Unterhalt zu finanzieren.

_______________________________
Magic Cat
Der steckt im Detail

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Alt 03.03.2006, 09:53
Emmaly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

wie magiccat schon schrieb, zuerst sollte der Personalausweis in Ordnung gebracht werden. Also sich dort melden, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.

Du benötigst neben dem Ausweis auch die Angaben für deine Eltern.
Dann denke ich auch die EinkommenssteuerBescheid.
Alle Angaben zu deinen Konto.
Zahlt ihr Nebenkosten? Wassergeld, Heizung und so? dann dies auch mitnehmen.
Kindergeldbescheid.

Schau doch einmal hier ist eine Liste für den was du benötigst (nicht alles):
http://www.arbeitslosenhilfe.org/har...Unterlagen.pdf

Antrag gibt es auch hier zum Download:
http://www.arbeitslosenhilfe.org/mod...download&cid=2
Bei Optionskommunen kann es sein, dass sie ihre eigenen Formulate haben.

Zur abgeschlossenen Berufsausbildung: ich denke hier zählt der Abschluss in einem anerkannten Beruf. Es gibt wohl auch die Zuerkennung der Berufsbezeichnung, wenn man zig Jahre in den Beruf tätig war.
Ich denke die Selbstständigkeit allein ist da nicht ausreichend.

Mein Tipp: melde dich doch in der Berufsberatung der AA. Du bist noch jung genug um eine Ausbildung zu machen.

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Alt 03.03.2006, 10:23
Freaker
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Thx Leute!! Ich "hatte" meine eigene Wohnung. Ich bin nur noch da gemeldet und hab mich einfach nie umgemeldet. Das ist jetzt ca 3 Jahre her. Kurz nachdem ich weg war mit 16 war ich auch beim Jugendamt mit meiner Mutter. Das müsste doch als beweis reichen, das ich nicht mehr zuhause lebe. Das mit dem Offenlegen wird nicht das problem sein denke ich. Was muss ich da als beweis besorgen?? Kontosauszüge?? Wird von meiner Mutter das Gehalt von ihrem Mann mit berechnet?? Er hat so ja nix mit mir zu tun. Das VB Konto von mir ist jetzt gesperrt. Also brauch ich auch noch schnell nen neues.

Mein größtes Problem ist halt, das wenn ich mich ummelde, meine Freundin irgendwelche Nachteile hat. Oder das es Probleme damit geben kann das ich keine Miete zahle. (Vielleicht merkwürdig fürs Amt???) Wir müssen auch keine Nebenkosten bezahlen. Am liebsten würde ich mich auch überhaupt nicht ummelden( Ich weiß ist Pflicht) , mein Vater wohnt immernoch in dem selben Haus, wo ich meine Wohung hatte und dadurch bekomme ich meine Post (Kein Eigentum und unabhängige Wohnungen ). Auch wegen Gerichtsvollziehern die bald antanzen werden, wäre das angenehmer.

Sorry das ist so kompliziert , aber heutzutage muss man ja aufpassen was man sagt beim Amt.

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Alt 03.03.2006, 10:39
Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 682
Standard

freaker, hole dir erst einmal den antrag. den füllste wahrheitsgemäß aus.

legales ´tricksen´ (=gesetzeslage zum eigenen vorteil ausnutzen, also das tun, was jeder in dieser gesellschaft tut, allemal die aus dem oberen viertel, wenn sie sich beim steuerberater arm rechnen) ist okay. andere tipps kann/wird/will dir hier keiner geben.

hol dir erst einmal den antrag. dann können wir weiter sehen.

_______________________________
"ich hab hier nur ein Amt und keine Meinung!" (Friedrich Schiller)

"Bei den Hochgestellten gilt das Reden vom Essen als niedrig. Das kommt: Sie haben schon gegessen" (Bert Brecht)


Als juristischer Laie äussere ich mich interessehalber und nur interessehalber zu juristischen Themen. Ich erteile keine Rechtsberatung, kann das nicht und darf das nicht.

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