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| Arbeitslosengeld ALG II Alles rund um das Arbeitslosengeld II |
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Ich war dieses Jahr 3 Wochen zur Mutter-Kind-Kur und nächsten Monat begleite ich mein jüngstes Kind ins Krankenhaus (es wird ein Eingriff unter Vollnarkose gemacht, Termin hab ich schriftlich). Mir wurde nun die Kur schon als Ortabwesenheit (oder wie auch immer das heißt) angerechnet, so daß man mir sagte, daß das eigentlich nicht ginge, daß ich nochmal ortsabwesend bin, evtl. würde eine Ausnahme gemacht. In meinen Augen sind das aber doch keine Ortabwesenheiten, wo man z.B. in den Urlaub fährt, sondern das eine war eine Gesundheitsmaßnahme und der Krankenhausauffenthalt ist ein Krankenhausauffenthalt, wo ich als Mutter mitgehe, da mein Sohn noch sehr klein und zudem behindert ist. Gibts da irgendwas gesetzliches drüber, was ich denen in meinem Antrag (ich soll die Ortabwesenheit beantragen, dann würde mir Bescheid gegeben, obs genehmigt wird) mit reinschreiben kann? |
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| Hier hast du den Gesetzestext: Zitat:
_______________________________ Freundliche Grüße aus dem Siegerland Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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Was heißt das jetzt für mich ? War die Kur nun eine Ortsabwesenheit oder eine Gesundheitsmaßnahme, so daß mir die Arge die ortsabwesenden Tage mit Kind im Krankenhaus nicht genehmigen muß da ich schon 3 Wochen durch die Kur abwesend war? Ich blick da gar nicht durch. Das Krankenhaus befindet sich hier vor Ort, nur komm ich nicht nach Hause an den Briefkasten für die Zeit, wo wir stationär sind. Ich will ja nicht in den Urlaub fahren oder sonst wohin, ich will ja nur mit ins Krankenhaus und mein Kind begleiten. |
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Du teilst der Arge schriftlich mit, dass Du dich vom Datum X bis Datum X mit Deinem Kind in Statinärer Behandlung befindest und gut ist. Die Arge kann dagegen nichts machen und es ist dein gutes Recht Dein Kind zu begleiten. Wenn jemand im Krankenhaus ist und das länger als 21 Tage wird er deswegen auch nicht aus dem Krankenhaus geworfen, nur weil die Arge einem 21 Tage maximal genehmigt Oder wen jemand 4 Wochen zur Kur ist, muss er diese auch nicht nach 3 Wochen abbrechen Krank und Kur sind ein anderes paar Schuhe als eine Urlaub. Mach Dich also nicht verrückt. Mach die schriftliche Mitteilung und gut ist es. _______________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet! Zitat:
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Na gut, bin mal gespannt, ich war heute morgen persönlich dort mit dem Schreiben des Krankenhauses und wurde weggeschickt, ich solle schriftlich einen Antrag stellen und dazu würde ich einen Bescheid bekommen, aber es wurde eben auch gesagt, ich hätte durch die 3 Wochen Kur die Tage schon weg.
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Hi Sally, na in Deinem Kreis sind sie ja wohl super nett ![]() Seh ich auch so Kur ist krankheitsbedingt und keine normale Ortsabwesenheit. Ebenso eigentlich auch wenn das Kind krank ist, bzw. zu einer wichtige Untersuchung muss. Was hätte das Amt gemacht, wenn die Kur verlängert worden wäre, oder macht es bei 6 wöchigen psychosomatischen Kuren? Evtl. hättest Du Dich einfach von Deinem Doc krankschreiben lassen sollen. Laß Dir bloss alles attestieren! Und mach halt was man von Dir möchte, stelle den Antrag, mit Hinweis darauf, dass Du eigentlich noch komplett 3 Wochen für Ortsabwesenheit zur Verfügung haben müsstest. Hast Du keinen zuständigen SB oder Fallmanager, den Du direkt ansprechen kannst? Liebe Grüße nickname _______________________________ dagegen ![]() ...ich nix Jurist und kann nix geben Rechtsberatung, geben nur meine Meinung! |
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Hallo, lass dich nicht verrücktmachen. Weder die Kur noch der Krankenhausaufenthalt ist Ortsabwesenheit. Die Anwort der ist ja wohl eine absolute Frechheit. Es muss in diesen Fall nichts beantragt werden. Über den Krankenhausaufenthalt entscheidet der Arzt. Die Operation wird ja wohl notwendig sein, sonst würde ja nicht eine Kind dem Risiko einer Narkose ausgesetzt. Du könntest ja deinen SB mal fragen, ob er die Verantwortung dafür übernimmt, wenn dein Sohn nicht operiert werden kann. Was da im schlimmsten Fall passiert möchte ich eigentlich nicht schreiben. Also lass dich nicht verrücktmachen. Die Gesundheit ist das Wichtigste. Eine Mutter mit solchen Sorgen, sollte ja nun wirklich nicht noch völlig unnötig verunsichert werden. Eigentlich gehört eine solcher Fall an die Öffentlichkeit. Ich wünsche einen guten Verlauf für die Operation und gute Besserung. Viele Grüße aus Sachsen |
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Ich hab nun am 22.9. noch meiner Fallmanagerin schriftlich mitgeteilt, wann ich nicht erreichbar bin, weil ich meinen Sohn ins Krankenhaus begleite (hab eine Kopie des Krankenhausschreibens beigelegt). Gehört hab ich allerdings nichts mehr von ihr, kein Schreiben, kein gar nichts, die EGV ist letzten Monat abgelaufen. Das ist auch nicht das einzigste Problem mit der Arge hier, hab letzte Monat schonmal Rat von den Rechtsanwälten hier gebraucht, weil mir mit Leistungseinstellung gedroht wurde von seiten meiner Fallmanagerin, da ich schwer zu vermitteln bin (2 meiner Kinder sind chronisch krank und behindert, für eines besteht mittlerweile eine Pflegestufe, beim anderen weiß ich noch nicht, das läuft noch). Und dann noch diverse Kleinigkeiten wie z.B. der Kampf um ernährungsbedingten Mehrbedarf (wurde jetzt nochmal für 3 Monate genehmigt - danach wirds wohl ne Spontanheilung geben *Ironie off* oder der Kampf beginnt wieder von neuem). |
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