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| Arbeitslosengeld ALG II Alles rund um das Arbeitslosengeld II |
Wir bieten hier Rat, Hilfe und Informationen rund um die Themenbereiche Arbeitslosigkeit, Hartz 4 und weitere Sozialleistungen.![]() |
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Hallo habe einen erst antrag beantragt seitt ein Monat zum ersten mal Hartz 4 empfänger und heute habe den Bewillungsbescheid per post erhalten und dann standt das ich 330 Euro erhaltel,ne frage leute ich glaube das ist sogar die Miete enthalten,oh mein gooottt wovon soll ich leben? Das geld habe ich heute uach bekommen da stand ganz gross auf mein Kontoauszug 330 Euro,ist das normal oder stimmt da was nicht??? Ein kumpel meinte das die 330 dürfen eigentlich ohne miete sein. Habe ein nebenjob noch beim Fastfood kette,davon bekomme ich noch 150 euro dazu. Miete zahle ich 195 Euro Warm bei 23qm Appartment. Danke schon mal für die anworten. |
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Scanne mal den Leistungsbescheid ein,oder schick n mir per E-Mail: henner_v@arbeitslosenhilfe.org _______________________________ Freundliche Grüße aus dem Siegerland Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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also hiier ein paar daten: zustehende kosten für Unterkunft und heizung:211 Euro +leistungen zur Sicherung des lebensunterhalts 119 angemessene kosten für Unterkunft und heizung(leistungen des kommunalen Trägers) 330 eur |
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aufgrund deines nicks vermute ich, dass bei dir ein regelsatz nach der u25 regelung berechnet wurde. dieser betraegt ca. 285euro zum lebensunterhalt. ich hoffe mal ich konnte dir damit etwas weiter helfen. |
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wenn er 150 Euro verdient dann sind davon nur anrechnungsfägig 40 Euro 110 Euro sind freibetrag. Selbst wenn er nach der U25 Regelung ist sind 330 zu wenig 284 -40 = 244 Regelsatz + 211 Unterkunft = 455 ca Für mich sieht es im Moment danach aus, als wenn sie ihm nur die 30 Euro Versicherungspauschale gewährt haben anstatt den korrekten Betag von 110 Euro. Oder er erhält noch 164 Kindergeld. _______________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet! Zitat:
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Dann tippe mal alle relevanten Daten aus deinem Leistungsbezug hier ein oder scanne ihn mal ein! So können wir uns kein Bild machen! _______________________________ Freundliche Grüße aus dem Siegerland Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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okay hier noch ein paar Daten: .Die berechnung der leistung gilt für den Zeitraum vom 01.07.2009 bis 31.10.2009 Regelleistungen für erwerbsfähige Hilfsbedürftige Gesamtbedarf 359 euro Annerkannte monatlichen kosten für Unterkunft und Heizung 211Euro =Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft 570 Euro Netto erwerbseinkommemonatlich 400 Euro -abzüglich Freitbetrag 130 Euro =zu berücksichtigendes erwereinkommen 270 Euro Einkommensberreinigung -30,00 euro Erwerbseinkommen(ALG2) 2700,00 Euro zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 240 Euro Verteilung der einkommenanteile unter Berücksichtigung der zuständigen Leistungsträger Verteilung gesamtbedarf 570,00 euro Verteilung Gesamteinkommen 240,00 euro Leistungen zur sicherung des lebensunterhals (ohne kosten für Unterkunft und Heizung) nach einkommensberücksichtigung Sicherung des lebensunterhalts -ohne Kosten für Unterkunft und Heizung 359,00 Euro Abzüglich zu berüchtigendes Einkommen entsprechnd der Zeile "Verteilung Gesamteinkommen2 240,00 Euro Bedarf nach einkommensberüchtigung 119,00 Ggf einkomensüberhang 0,00 Das wars es |
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Wieviel verdienst du bei Fastfoodkette?? Ich bin von 150 Euro ausgegangen!! _______________________________ Freundliche Grüße aus dem Siegerland Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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Wieviel genau verdienst Du monatlich? 400 Euro oder 150 Euro? Bei einem Einkommen von 400 Euro ist die Berechnung korrekt. Verdienst Du aber wirklich nur 150 Euro so mache Dich umgehend mit der Gehaltsbescheinigung auff zur Arge und widerspreche dem Bescheid unter vorlage des tatsächlich erhaltenen Gehalts von 150 Euro. Und verlange umgehend eine Neuberechnung, und Nachzahlung oder einen Vorschuss. da Dir erheblich Geld fehlt. Da dein Bedarf eine Unterdeckung von ca 130 Euro hatwas mehr als 1/3 der Regelleistung ist _______________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet! Zitat:
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Okay also mein aktuellst Lohnabrechnung ist 150 Euro und das wurde mir auch überwiesen. Also sollte ich sofort zum amt gehen und ihn die Lohnabrechnung vorzeigen,gute Idee? Dann sollte ich bestimmt dannach etwas mehr hartz 4 geld erhalten oder? Ich muss noch die Einkommennachweis abgeben darin steht nur das ich ne aushilfsjob in der Fastfood kette habe. |
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ggf mache mit deinen daten ueber einen leistungsrechner im inet eine eigene berechnung. drucke diese aus und nehme sie mit. unter ALG II Rechner - Hartz IV Rechner - ALG 2 Rechner - Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes[/url] hhab es mal mit deinen daten durchgerechnet: 1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld 359.00 € 2 Kosten für die Unterkunft 211.00 € 3 Einkommen 150.00 € Versicherungspauschale: -30.00 € Freibetrag Erwerbseinkommen: -110.00 € Summe der Einkünfte: 10.00 € Berechnung des Anspruchs Summe der Leistungen: 359.00 € + Summe der Unterkunftskosten: 211.00 € - Summe der Einkünfte: 10.00 € + befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld: 0.00 € = Ihr vermutlicher Anspruch: 560.00 € demnach wurden dir mal locker 230€ zuwenig bezahlt. dies entspricht etwas mehr als deiner miete, auf diesen umstand solltest du umbedingt hinweisen um den sachbearbeiter zu einer zuegigen arbeit zu motivieren. Geändert von Henner_V (21.11.2009 um 22:30 Uhr) |
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Ich will aufjedenfall dort mich richtig aufregen warum ich so wenig geld erhalte :-(????. Und natürlich mit dem ausdruck von dir dann vorzeigen und mein kontoauszug sowie mein letztes abrechnung von 150 Euro das mein Chef mir überwiesen hat auf mein Bankkonto.Ist das möglich :-( ein grossen dank an dir dann. Und an die anderen auch natürlich super Forum hier. Geändert von Henner_V (21.11.2009 um 22:31 Uhr) |
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![]() Und beachte bitte unsere Forenregeln Zitat:
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also der stephan 78 hat doch so link reingestellt und ich sollte ja dann alles ausfüllen und dann damit zur Arge und den das vorzeigen. So aber mein Problem ist was soll ich da eintragen??:-( Habe ja selbst versucht es auszufüllen so ist das ja nicht ,darum brauche ich hilfe beim ausfüllen weil ich ja anscheinend wie einige hier schreiben zu wenig Geld erhalten habe von der Arge! Die von der Arge denken ja das ich ein 400 Euro Job habe,obwohl ich beim letzten lohn 150 euro erhalten habe von mein arbeitgeber ich habe die lohnabrechnung hier zu Hause.Das ist doch eher ein mini job oder??Oder liege ich falsch? Und die haben mir auch 150 Euro überwiesen nicht mehr! Bitte um hilfe,hoffe habe es deutlich und klar erklärt Cyberoma. |
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Du brauchst gar keine Berechnung machen!!! Die nimmst ein Blatt Papier und schreibst darauf Widerspruch gegen den Leistungsbescheind vom...... Achte darauf, dass die 4 Wochen noch nicht um sind. Dann begründest Du den Widerspruch in dem Du schreibst. Dass Du lediglich ein Nettoeinkommen von 150 Euro hast von Diesen 150 Euro sind 110 Euro Anrechnungsfrei. Lediglich 40 Euro dürfen auf die ALG 2 Leistung und die Kosten der Unterkunft angerechnet werden. Als Anhang Kopie der Gehaltsabrechnung und Kopie des Kontoauszuges wo das Geld zugeflossen ist. Das wars. Damit marschierst Du zur Arge und lässt gegen Quittung den Widerspruch da _______________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet! Zitat:
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oh nein warte mal kurz ,ab wann darf ich den die 4 Wochen zählen?also ich haben bewillungsbescheid vom 22.05.2009 und wir haben heute den 10.Juli!zu spät? Oder gibts die chance?Wann genau muss ich den abschicken,nur das wollte ich noch fragen,dann nerve ich dich nicht :-( |
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Frist verpasst - sogar ziemlich lange Geh trptzdem hin, melde dein Einkommen und belege das mit dem Lohnnachweis, das sollte kein Problem sein für die ARGE hier neu zu berechnen. Bitte um Vorschuss aufgrund zu wenig Leistungen. Mach alles gleich heute und schieb es nicht mehr auf _______________________________ Mit digitalen Grüßen Rudi_S Administrator, 1. Vorsitzender eMail: verwaltung@arbeitslosenhilfe.org ![]() Wir bitten alle Nutzer DIESEN HINWEIS zu beachten und einzuhalten! Ich beantworte keine Sachfragen per PN oder Email! |
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Beachte bitte den Hinweis den dir Cyberoma im Posting # 17 gegeben hat!
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War bei der arge,die meinte das die von 400 Euro 240 angerechnet wurde von daher so wenig Geld für mich. Ich habe ihr das mein Lohnabrechnung gegeben die meinte die werde mir das Geld überweisen was mir noch steht danach wird mir auf 200 Euro angerechnet,das ist neuste Stand! Ansonsten hat sie nicht mehr gesagt,Sie war vooooll nett war begeistert ansonsten finde ich ja die meisten dort unfreundlich. |
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Du gehst jetzt jeden Monat mit deinem Kontoauszug zur Arge und der Gehaltsbescheinigung und lässt jeden Monat deinen Anspruch neu berechnen. Wenn sie jetzt 200 Euro als Grundlage nehmen ist das auch zu viel wenn Du nur 150 Verdienst. Dir würden dann 80 Euro abgezogen werden anstatt 40 Euro Wenn Du Einkommen hast, dann sind die ersten 100 Euro frei. Die dürfen nicht angerechnet werden. Diese 100 Euro ziehst Du vom Einkommen ab, zb hast Du 200 verdient bleiben also 100 Euro über das teilst Du durch 100:5 = 20 Euro die ebenfalls frei sind. Diese 20 Euro ziehst Du von den 100 Euro ab, bleiben 80 Euro um die die Arge dein Alg2 kürzt. _______________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet! Zitat:
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Ich muss wirklich sagen dieses Forum ist spitze hut ab. Leute tut mir leid wenn ich manche Dinge nicht direkt begreife,sorry :-( bin manchmal nicht hell erst beim dritten klickst bei mir :-( Also Ratest du mir Cyberoma jeden monat neu berechnen lassen die Sachbearbeiterin der Arge sagte noch zu mir ich soll einfach die lohnabrechnung eine kopier davon machen dann in den briefkasten von der arge reinlegen. |
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Gebe die Lohnabrechnung immer persönlich ab gegen Quittung Beziehungsweiese nimmst Du die Lohnabrechnung gehst damit zur Arge. Die sollen sich eine Kopie ziehen und dir eine Quittung geben (zb Stempel auf der original Lohnabrechnung) _______________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet! Zitat:
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Weil Du sonst davon ausgehen kannst, dass die Arge steif und fest behauptet nie Deine Gehaltsabrechnung gesehen oder bekommen zu haben. Und Du somit auch an das fehlende Geld nicht kommst Das ist kein Witz sondern knallharte Erfahrung undTatsache die wir hier im Lauf der Zeit machen mussten!!!! _______________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet! Zitat:
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