Hartz4 - ALG2 - Arbeitslos - ARGE - SGB2

Arbeitslosenhilfe Online e.V.

Die Hilfeplattform rund um Hartz4 und andere soziale Themen




Zurück   Arbeitslosenhilfe Online e.V. > Hilfestellungen > Arbeitslosengeld ALG II

Arbeitslosengeld ALG II Alles rund um das Arbeitslosengeld II

Habe erstantrag bekomme nur 330 Euro inkl Miete?

Willkommen im Forum des Arbeitslosenhilfe Online e.V.
Arbeitsamt Wir bieten hier Rat, Hilfe und Informationen rund um die Themenbereiche Arbeitslosigkeit, Hartz 4 und weitere Sozialleistungen.


In unserem Forum können neben den registrierten Usern auch Gäste in fast allen Bereichen lesen. Um Beiträge schreiben zu können, müssen nicht registrierte User sich zuerst registrieren. Dies ist kostenlos und geht sehr schnell. Sie brauchen dazu lediglich eine gültige Emailadresse und denken sich einen Usernamen aus.


Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen dürfen wir keine Hilfestellung per Email, PN-Funktion, Telefon oder postalisch geben. Wir bitten dies zu berücksichtigen.

Die Vorstandschaft



Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 01.07.2009, 14:48
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: Köln
Beiträge: 61
Standard Habe erstantrag bekomme nur 330 Euro inkl Miete?

Hallo habe einen erst antrag beantragt seitt ein Monat zum ersten mal Hartz 4 empfänger und heute habe den Bewillungsbescheid per post erhalten und dann standt das ich 330 Euro erhaltel,ne frage leute ich glaube das ist sogar die Miete enthalten,oh mein gooottt wovon soll ich leben?

Das geld habe ich heute uach bekommen da stand ganz gross auf mein Kontoauszug 330 Euro,ist das normal oder stimmt da was nicht???

Ein kumpel meinte das die 330 dürfen eigentlich ohne miete sein.


Habe ein nebenjob noch beim Fastfood kette,davon bekomme ich noch 150 euro dazu.

Miete zahle ich 195 Euro Warm bei 23qm Appartment.

Danke schon mal für die anworten.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 01.07.2009, 15:33
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
Standard

Scanne mal den Leistungsbescheid ein,oder schick n mir per E-Mail:

henner_v@arbeitslosenhilfe.org

_______________________________
Freundliche Grüße aus dem Siegerland

Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden.

Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 01.07.2009, 15:37
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: Köln
Beiträge: 61
Standard

Grüss dich Henner,werde die den heute abend versenden was genau drin steht.

Findest du es den merkwürdig so nebenbei gefragt?

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 01.07.2009, 15:58
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
Standard

Da stimmt irgendetwas nicht!

_______________________________
Freundliche Grüße aus dem Siegerland

Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden.

Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 02.07.2009, 02:04
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: Köln
Beiträge: 61
Standard

also hiier ein paar daten:

zustehende kosten für Unterkunft und heizung:211 Euro
+leistungen zur Sicherung des lebensunterhalts 119
angemessene kosten für Unterkunft und heizung(leistungen des kommunalen Trägers) 330 eur

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 02.07.2009, 05:44
Benutzer
 
Registriert seit: 02.07.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2
Beitrag

Zitat:
Zitat von Sven23 Beitrag anzeigen
also hiier ein paar daten:

zustehende kosten für Unterkunft und heizung:211 Euro
+leistungen zur Sicherung des lebensunterhalts 119
angemessene kosten für Unterkunft und heizung(leistungen des kommunalen Trägers) 330 eur
fehlen tut in deiner berechnung noch die 150euro einkommen von den du gesprochen hast. macht fuer den lebensunterhalt 269euro. dazu wurde wahrscheinlich eine pauschale fuer warmwasser oder aehnliches als zusaetzliches einkommen abgezogen. auf welcher grundlage dies geschehen ist, ist schwer zu beurteilen. hierzu gibt es unterschiedliche gerichts urteile

aufgrund deines nicks vermute ich, dass bei dir ein regelsatz nach der u25 regelung berechnet wurde. dieser betraegt ca. 285euro zum lebensunterhalt.

ich hoffe mal ich konnte dir damit etwas weiter helfen.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 02.07.2009, 07:12
Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.631
Standard

wenn er 150 Euro verdient dann sind davon nur anrechnungsfägig 40 Euro 110 Euro sind freibetrag.

Selbst wenn er nach der U25 Regelung ist sind 330 zu wenig

284 -40 = 244 Regelsatz + 211 Unterkunft = 455 ca

Für mich sieht es im Moment danach aus, als wenn sie ihm nur die 30 Euro Versicherungspauschale gewährt haben anstatt den korrekten Betag von 110 Euro.

Oder er erhält noch 164 Kindergeld.

_______________________________
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen
und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet!

Die Administration dieses Forums bittet alle Nutzer
DIESEN HINWEIS
zu beachten und einzuhalten!
Zitat:
ich traue einem Computer nur so weit wie ich ihn werfen kann

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 02.07.2009, 11:34
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: Köln
Beiträge: 61
Standard

ich verstehe nur Bahnhof :-( was genau heisst das für mich bin 29jahre alt bekomme nicht Kindergeld!

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 02.07.2009, 11:56
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
Standard

Dann tippe mal alle relevanten Daten aus deinem Leistungsbezug hier ein oder scanne ihn mal ein!
So können wir uns kein Bild machen!

_______________________________
Freundliche Grüße aus dem Siegerland

Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden.

Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #10 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 02.07.2009, 14:39
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: Köln
Beiträge: 61
Standard

okay hier noch ein paar Daten:

.Die berechnung der leistung gilt für den Zeitraum vom 01.07.2009 bis 31.10.2009

Regelleistungen für erwerbsfähige Hilfsbedürftige Gesamtbedarf 359 euro
Annerkannte monatlichen kosten für Unterkunft und Heizung 211Euro
=Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft 570 Euro

Netto erwerbseinkommemonatlich 400 Euro
-abzüglich Freitbetrag 130 Euro
=zu berücksichtigendes erwereinkommen 270 Euro
Einkommensberreinigung -30,00 euro
Erwerbseinkommen(ALG2) 2700,00 Euro
zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 240 Euro


Verteilung der einkommenanteile unter Berücksichtigung der zuständigen Leistungsträger

Verteilung gesamtbedarf 570,00 euro
Verteilung Gesamteinkommen 240,00 euro

Leistungen zur sicherung des lebensunterhals (ohne kosten für Unterkunft und Heizung) nach einkommensberücksichtigung

Sicherung des lebensunterhalts
-ohne Kosten für Unterkunft und Heizung
359,00 Euro
Abzüglich zu berüchtigendes Einkommen entsprechnd der Zeile
"Verteilung Gesamteinkommen2 240,00 Euro
Bedarf nach einkommensberüchtigung
119,00
Ggf einkomensüberhang 0,00


Das wars es

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #11 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 02.07.2009, 15:00
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
Standard

Wieviel verdienst du bei Fastfoodkette??
Ich bin von 150 Euro ausgegangen!!

_______________________________
Freundliche Grüße aus dem Siegerland

Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden.

Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #12 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 02.07.2009, 15:01
Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.631
Standard

Wieviel genau verdienst Du monatlich?

400 Euro oder 150 Euro?

Bei einem Einkommen von 400 Euro ist die Berechnung korrekt.

Verdienst Du aber wirklich nur 150 Euro so mache Dich umgehend mit der Gehaltsbescheinigung auff zur Arge und widerspreche dem Bescheid unter vorlage des tatsächlich erhaltenen Gehalts von 150 Euro. Und verlange umgehend eine Neuberechnung, und Nachzahlung oder einen Vorschuss. da Dir erheblich Geld fehlt. Da dein Bedarf eine Unterdeckung von ca 130 Euro hatwas mehr als 1/3 der Regelleistung ist

_______________________________
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen
und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet!

Die Administration dieses Forums bittet alle Nutzer
DIESEN HINWEIS
zu beachten und einzuhalten!
Zitat:
ich traue einem Computer nur so weit wie ich ihn werfen kann

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #13 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 02.07.2009, 16:38
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: Köln
Beiträge: 61
Standard

Okay also mein aktuellst Lohnabrechnung ist 150 Euro und das wurde mir auch überwiesen.

Also sollte ich sofort zum amt gehen und ihn die Lohnabrechnung vorzeigen,gute Idee?

Dann sollte ich bestimmt dannach etwas mehr hartz 4 geld erhalten oder?

Ich muss noch die Einkommennachweis abgeben darin steht nur das ich ne aushilfsjob in der Fastfood kette habe.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #14 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 02.07.2009, 18:29
Benutzer
 
Registriert seit: 02.07.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2
Beitrag

Zitat:
Zitat von Sven23 Beitrag anzeigen
Okay also mein aktuellst Lohnabrechnung ist 150 Euro und das wurde mir auch überwiesen.

Also sollte ich sofort zum amt gehen und ihn die Lohnabrechnung vorzeigen,gute Idee?

Dann sollte ich bestimmt dannach etwas mehr hartz 4 geld erhalten oder?

Ich muss noch die Einkommennachweis abgeben darin steht nur das ich ne aushilfsjob in der Fastfood kette habe.
das amt geht nach den von dir geschriebenen beitrag von einem einkommen von 400€ aus
Zitat:
Netto erwerbseinkommemonatlich 400 Euro
-abzüglich Freitbetrag 130 Euro
=zu berücksichtigendes erwereinkommen 270 Euro
Einkommensberreinigung -30,00 euro
Erwerbseinkommen(ALG2) 2700,00 Euro
zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 240 Euro
gehe am besten mit kontoauszug, lohnbescheinigung und arbeitsvertrag zum jobcenter und bitte sie dies, schnellstmoeglich zu aendern. wenn der sachbearbeter gut ist, kann er dies recht zuegig veranlassen und dir auch ggf einen vorschuss auf das fehlende geld auszahlen.
ggf mache mit deinen daten ueber einen leistungsrechner im inet eine eigene berechnung. drucke diese aus und nehme sie mit. unter
ALG II Rechner - Hartz IV Rechner - ALG 2 Rechner - Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes[/url]
hhab es mal mit deinen daten durchgerechnet:
1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
359.00 €
2 Kosten für die Unterkunft
211.00 €
3 Einkommen
150.00 €
Versicherungspauschale:
-30.00 €
Freibetrag Erwerbseinkommen:
-110.00 €
Summe der Einkünfte:
10.00 €
Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:
359.00 €
+ Summe der Unterkunftskosten:
211.00 €
- Summe der Einkünfte:
10.00 €
+ befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
0.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch:
560.00 €
demnach wurden dir mal locker 230€ zuwenig bezahlt. dies entspricht etwas mehr als deiner miete, auf diesen umstand solltest du umbedingt hinweisen um den sachbearbeiter zu einer zuegigen arbeit zu motivieren.

Geändert von Henner_V (21.11.2009 um 22:30 Uhr)

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #15 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 03.07.2009, 04:21
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: Köln
Beiträge: 61
Lächeln

Zitat:
Zitat von stephan1978 Beitrag anzeigen
das amt geht nach den von dir geschriebenen beitrag von einem einkommen von 400€ aus

gehe am besten mit kontoauszug, lohnbescheinigung und arbeitsvertrag zum jobcenter und bitte sie dies, schnellstmoeglich zu aendern. wenn der sachbearbeter gut ist, kann er dies recht zuegig veranlassen und dir auch ggf einen vorschuss auf das fehlende geld auszahlen.
ggf mache mit deinen daten ueber einen leistungsrechner im inet eine eigene berechnung. drucke diese aus und nehme sie mit.
ALG II Rechner - Hartz IV Rechner - ALG 2 Rechner - Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
hhab es mal mit deinen daten durchgerechnet:
1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
359.00 €
2 Kosten für die Unterkunft
211.00 €
3 Einkommen
150.00 €
Versicherungspauschale:
-30.00 €
Freibetrag Erwerbseinkommen:
-110.00 €
Summe der Einkünfte:
10.00 €
Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:
359.00 €
+ Summe der Unterkunftskosten:
211.00 €
- Summe der Einkünfte:
10.00 €
+ befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
0.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch:
560.00 €
demnach wurden dir mal locker 230€ zuwenig bezahlt. dies entspricht etwas mehr als deiner miete, auf diesen umstand solltest du umbedingt hinweisen um den sachbearbeiter zu einer zuegigen arbeit zu motivieren.
finde ich ja hammer von die stephan bombig bin begeistert wollte dir ne persönlich nachricht schreiben und zwar ob du bitte den link den du hier gesendet und die ganzen daten von mir per email senden würde so das ich nur noch ausdrucken muss und damit am montag dem amt zeigen kann.

Ich will aufjedenfall dort mich richtig aufregen warum ich so wenig geld erhalte :-(????. Und natürlich mit dem ausdruck von dir dann vorzeigen und mein kontoauszug sowie mein letztes abrechnung von 150 Euro das mein Chef mir überwiesen hat auf mein Bankkonto.Ist das möglich :-( ein grossen dank an dir dann.

Und an die anderen auch natürlich super Forum hier.

Geändert von Henner_V (21.11.2009 um 22:31 Uhr)

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #16 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 06.07.2009, 19:21
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: Köln
Beiträge: 61
Standard

Kann keiner mir helfen bei der eintragung,wollte nähmlich diese woche zum amt,damit ich den das mitteilen kann,bitte bitte bitte um hilfer danke.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #17 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 07.07.2009, 00:14
Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.631
Standard

Zitat:
Zitat von Sven23 Beitrag anzeigen
Kann keiner mir helfen bei der eintragung,wollte nähmlich diese woche zum amt,damit ich den das mitteilen kann,bitte bitte bitte um hilfer danke.
Sorry, leider versteh ich nicht was Du möchtest

Und beachte bitte unsere Forenregeln

Zitat:
Wir möchten euch bitten bei der Erstellung eurer Postings unbedingt auf Groß und Kleinschreibung zu achten!
Ab und zu mal einen Absatz wäre auch nicht schlecht,es erleichtert uns die Arbeit,da die Lesbarkeit für uns einfacher ist.

Ob Rechtschreibfehler im Posting sind stört uns nicht,denn niemand ist perfekt!

_______________________________
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen
und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet!

Die Administration dieses Forums bittet alle Nutzer
DIESEN HINWEIS
zu beachten und einzuhalten!
Zitat:
ich traue einem Computer nur so weit wie ich ihn werfen kann

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #18 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 08.07.2009, 22:52
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: Köln
Beiträge: 61
Standard

also der stephan 78 hat doch so link reingestellt und ich sollte ja dann alles ausfüllen und dann damit zur Arge und den das vorzeigen.

So aber mein Problem ist was soll ich da eintragen??:-(

Habe ja selbst versucht es auszufüllen so ist das ja nicht ,darum brauche ich hilfe beim ausfüllen weil ich ja anscheinend wie einige hier schreiben zu wenig Geld erhalten habe von der Arge!

Die von der Arge denken ja das ich ein 400 Euro Job habe,obwohl ich beim letzten lohn 150 euro erhalten habe von mein arbeitgeber ich habe die lohnabrechnung hier zu Hause.Das ist doch eher ein mini job oder??Oder liege ich falsch?

Und die haben mir auch 150 Euro überwiesen nicht mehr!

Bitte um hilfe,hoffe habe es deutlich und klar erklärt Cyberoma.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #19 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 08.07.2009, 23:02
Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.631
Standard

Du brauchst gar keine Berechnung machen!!!

Die nimmst ein Blatt Papier und schreibst darauf Widerspruch gegen den Leistungsbescheind vom......

Achte darauf, dass die 4 Wochen noch nicht um sind.

Dann begründest Du den Widerspruch in dem Du schreibst.

Dass Du lediglich ein Nettoeinkommen von 150 Euro hast von Diesen 150 Euro sind 110 Euro Anrechnungsfrei. Lediglich 40 Euro dürfen auf die ALG 2 Leistung und die Kosten der Unterkunft angerechnet werden.

Als Anhang Kopie der Gehaltsabrechnung und Kopie des Kontoauszuges wo das Geld zugeflossen ist.

Das wars.

Damit marschierst Du zur Arge und lässt gegen Quittung den Widerspruch da

_______________________________
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen
und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet!

Die Administration dieses Forums bittet alle Nutzer
DIESEN HINWEIS
zu beachten und einzuhalten!
Zitat:
ich traue einem Computer nur so weit wie ich ihn werfen kann

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #20 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 09.07.2009, 01:20
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: Köln
Beiträge: 61
Standard

oh nein warte mal kurz ,ab wann darf ich den die 4 Wochen zählen?also ich haben bewillungsbescheid vom 22.05.2009 und wir haben heute den 10.Juli!zu spät?

Oder gibts die chance?Wann genau muss ich den abschicken,nur das wollte ich noch fragen,dann nerve ich dich nicht :-(

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #21 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 09.07.2009, 10:45
Benutzerbild von Rudi_S
1. Vorsitzender
 
Registriert seit: 10.07.2004
Ort: Oberfranken
Beiträge: 20.690
Standard

Frist verpasst - sogar ziemlich lange

Geh trptzdem hin, melde dein Einkommen und belege das mit dem Lohnnachweis, das sollte kein Problem sein für die ARGE hier neu zu berechnen.
Bitte um Vorschuss aufgrund zu wenig Leistungen.

Mach alles gleich heute und schieb es nicht mehr auf

_______________________________
Mit digitalen Grüßen
Rudi_S
Administrator, 1. Vorsitzender
eMail: verwaltung@arbeitslosenhilfe.org



Wir bitten alle Nutzer DIESEN HINWEIS zu beachten und einzuhalten!
Ich beantworte keine Sachfragen per PN oder Email!

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #22 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 09.07.2009, 11:50
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: Köln
Beiträge: 61
Standard

Ja werde heute dahin gehen mit der lohnabrechnung werde euch das dann schreiben heute abend was die gesagt haben.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #23 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 09.07.2009, 12:09
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
Standard

Beachte bitte den Hinweis den dir Cyberoma im Posting # 17 gegeben hat!

_______________________________
Freundliche Grüße aus dem Siegerland

Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden.

Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #24 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 09.07.2009, 15:02
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: Köln
Beiträge: 61
Standard

War bei der arge,die meinte das die von 400 Euro 240 angerechnet wurde von daher so wenig Geld für mich.

Ich habe ihr das mein Lohnabrechnung gegeben die meinte die werde mir das Geld überweisen was mir noch steht danach wird mir auf 200 Euro angerechnet,das ist neuste Stand!

Ansonsten hat sie nicht mehr gesagt,Sie war vooooll nett war begeistert ansonsten finde ich ja die meisten dort unfreundlich.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #25 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 09.07.2009, 19:10
Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.631
Standard

Du gehst jetzt jeden Monat mit deinem Kontoauszug zur Arge und der Gehaltsbescheinigung und lässt jeden Monat deinen Anspruch neu berechnen.

Wenn sie jetzt 200 Euro als Grundlage nehmen ist das auch zu viel wenn Du nur 150 Verdienst.

Dir würden dann 80 Euro abgezogen werden anstatt 40 Euro

Wenn Du Einkommen hast, dann sind die ersten 100 Euro frei. Die dürfen nicht angerechnet werden. Diese 100 Euro ziehst Du vom Einkommen ab, zb hast Du 200 verdient bleiben also 100 Euro über das teilst Du durch 100:5 = 20 Euro die ebenfalls frei sind. Diese 20 Euro ziehst Du von den 100 Euro ab, bleiben 80 Euro um die die Arge dein Alg2 kürzt.

_______________________________
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen
und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet!

Die Administration dieses Forums bittet alle Nutzer
DIESEN HINWEIS
zu beachten und einzuhalten!
Zitat:
ich traue einem Computer nur so weit wie ich ihn werfen kann

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #26 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 09.07.2009, 23:45
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: Köln
Beiträge: 61
Standard

Ich muss wirklich sagen dieses Forum ist spitze hut ab.

Leute tut mir leid wenn ich manche Dinge nicht direkt begreife,sorry :-( bin manchmal nicht hell erst beim dritten klickst bei mir :-(

Also Ratest du mir Cyberoma jeden monat neu berechnen lassen die Sachbearbeiterin der Arge sagte noch zu mir ich soll einfach die lohnabrechnung eine kopier davon machen dann in den briefkasten von der arge reinlegen.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #27 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 10.07.2009, 07:51
Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.631
Standard

Gebe die Lohnabrechnung immer persönlich ab gegen Quittung

Beziehungsweiese nimmst Du die Lohnabrechnung gehst damit zur Arge. Die sollen sich eine Kopie ziehen und dir eine Quittung geben (zb Stempel auf der original Lohnabrechnung)

_______________________________
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen
und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet!

Die Administration dieses Forums bittet alle Nutzer
DIESEN HINWEIS
zu beachten und einzuhalten!
Zitat:
ich traue einem Computer nur so weit wie ich ihn werfen kann

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #28 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 10.07.2009, 10:14
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: Köln
Beiträge: 61
Standard

Warum persönlich und mit Quittunge eigentlich?

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #29 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 10.07.2009, 20:41
Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.631
Standard

Weil Du sonst davon ausgehen kannst, dass die Arge steif und fest behauptet nie Deine Gehaltsabrechnung gesehen oder bekommen zu haben. Und Du somit auch an das fehlende Geld nicht kommst

Das ist kein Witz sondern knallharte Erfahrung undTatsache die wir hier im Lauf der Zeit machen mussten!!!!

_______________________________
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen
und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet!

Die Administration dieses Forums bittet alle Nutzer
DIESEN HINWEIS
zu beachten und einzuhalten!
Zitat:
ich traue einem Computer nur so weit wie ich ihn werfen kann

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #30 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 12.07.2009, 03:02
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: Köln
Beiträge: 61
Standard

gut zu wissen.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Trackbacks are Aus
Pingbacks are Aus
Refbacks are Aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Bekomme viel zu wenig Miete vom Amt D.e.n.n.i.s. Kosten der Unterkunft - Miete 16 06.09.2008 17:55
Sanktionierung Ü25 inkl. Miete? kokyo Arbeitslosengeld ALG II 7 24.05.2008 18:07
Geld beim Sohn gekürzt, inkl. Miete NN4 U25 24 14.07.2007 21:16
Sperre bei alg2 bekomme ich miete?? rotezora1981 Arbeitslosengeld ALG II 4 12.04.2006 22:29
Sperre bei ALG2 bekomme ich trotzdem Miete?? rotezora1981 Kosten der Unterkunft - Miete 1 12.04.2006 22:22



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:26 Uhr.


Powered by vBulletin Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.0
Powered by vBCMS® 2.2.5 ©2002 - 2010 vbdesigns.de
Template-Modifikationen durch TMS
Arbeitslosenhilfe Online e.V.