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Arbeitslosengeld Fragen zu Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld+Nebenjob auf 400 Basis

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  #1 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 15.01.2008, 16:24
Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Bremen
Beiträge: 8
Standard Arbeitslosengeld+Nebenjob auf 400 Basis

Hallo !

Habe folgendes Problem:

Ich beziehe Arbeitslosengeld I und habe einen Job auf 400 € Basis. Wie viel Stunden darf ich jetzt pro Woche Arbeiten? Denn nach 4 Monaten hat mir das Arbeitsamt mitgeteilt, da ich das Arbeitslosengeld I zurück zahlen muss, obwohl mir der Arbeitgeber gesagt hat, dass ich so viel arbeiten kann wie ich will. Wer müsste eigentlich dafür haften? Der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, der mich ja beim Arbeitsamt angemeldet hat und darüber bescheid wissen müsste.

Bitte um Antwort

MFG




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  #2 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 15.01.2008, 16:43
Emmaly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

willkommen im Forum.

Zur Sicherheit die Frage: welches Arbeitslosengeld 1 oder II? Ich vermute ALG 1.
Weil ich dann beim Fragen bin:
wieviele Stunden werden in der Woche gearbeitet.

Der Arbeitgeber hat ja recht, wenn dadurch die Bezahlung nicht sittenwidrig ist.
Du bist jedoch für die meldung deiner Tätigkeit beim Amt selbst verantwortlich.

Hast du kein Merkblatt und/oder Belehrung über das Verhalten während des Arbeitslosengeldbezuges erhalten?




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  #3 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 15.01.2008, 16:43
RainerM
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Willkommen im Forum!

Das sieht nicht gut aus, wer über 15 Stunden die Woche arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos. Ich wundere mich nur, dass die Agentur nicht sofort das ALG1 eingestellt hat.




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  #4 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 15.01.2008, 17:19
Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Bremen
Beiträge: 8
Standard

Ich bekomme ALG1

Auf die Frage ob ich ein
Merkblatt und/oder Belehrung über das Verhalten während des Arbeitslosengeldbezuges erhalten? Nein.

Wie kann denn das sein das dass Arbeitsamt sich nach 4 Monaten Meldet und sagt Geld zurück. Ich meine ich muss ja auch von irgend etwas leben... soviel sparen kann man da auch nicht...

MFG




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  #5 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 15.01.2008, 17:26
Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2005
Ort: Rhein/Main
Beiträge: 355
Standard

Zitat:
Zitat von Mocki Beitrag anzeigen

Wie kann denn das sein das dass Arbeitsamt sich nach 4 Monaten Meldet und sagt Geld zurück. Ich meine ich muss ja auch von irgend etwas leben... soviel sparen kann man da auch nicht...

MFG
Dann warte mal bis Du im ALGII bist, Steigerungen sind jederzeit möglich!

Es stellt sich doch auch die Frage, wieso das Arbeitsamt evtl. erst jetzt davon erfahren hat und von wem.




_______________________________
Gruss Hulk

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  #6 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 15.01.2008, 17:45
Günter
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Mocki Beitrag anzeigen
Ich bekomme ALG1

Auf die Frage ob ich ein
Merkblatt und/oder Belehrung über das Verhalten während des Arbeitslosengeldbezuges erhalten? Nein.

Wie kann denn das sein das dass Arbeitsamt sich nach 4 Monaten Meldet und sagt Geld zurück. Ich meine ich muss ja auch von irgend etwas leben... soviel sparen kann man da auch nicht...

MFG
Das ALG I ist an die Verfügbarkeit geknüpft. Wenn du 15 Stunden/Woche oder mehr arbeitest stehst Du der Vermittlung nicht zur Verfügung. haften tust Du und nicht der Arbeitgeber.

Zitat:
Zitat von Hulk Beitrag anzeigen
Dann warte mal bis Du im ALGII bist, Steigerungen sind jederzeit möglich!

Es stellt sich doch auch die Frage, wieso das Arbeitsamt evtl. erst jetzt davon erfahren hat und von wem.
Für die Frage der Rückzahlung ist das völlig irrelevant wer, wann, wo und warum was erfahren hat. Wer Leistungen empfängt ist auch dafür verantwortlich, dass er die Bedingungen einhält.

Klingt hart, ist aber so.




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  #7 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 15.01.2008, 17:51
Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Bremen
Beiträge: 8
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Muss mich den nicht das Arbeitsamt darauf hinweisen, das ich nicht über 15 Std. arbeiten darf?




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  #8 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 15.01.2008, 17:51
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Registriert seit: 18.05.2005
Ort: Rhein/Main
Beiträge: 355
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Günter,

das ist schon klar.

Frage ging lediglich dahin, warum das AA jetzt reagiert. Hat er jetzt selber erst gemeldet, der AG oder ein "unbekannter Freund".




_______________________________
Gruss Hulk

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Alt 15.01.2008, 17:54
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Registriert seit: 18.05.2005
Ort: Rhein/Main
Beiträge: 355
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Zitat:
Zitat von Mocki Beitrag anzeigen
Muss mich den nicht das Arbeitsamt darauf hinweisen, das ich nicht über 15 Std. arbeiten darf?
nöö, muss es nicht.

Steht aber im Merkblatt, (ich weiß, hast Du nicht erhalten). Fällt m.E. aber auch unter die Mitwirkungspflicht, der Du dann ja nicht nachkommen kannst.




_______________________________
Gruss Hulk

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Alt 15.01.2008, 17:54
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Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Bremen
Beiträge: 8
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damit meine ich, bevor ich die Tätigkeit angenommen habe.




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Alt 15.01.2008, 17:55
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wahrscheinlich ein unbekannter Freund...




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Alt 15.01.2008, 17:59
Emmaly
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Zitat:
Zitat von Mocki Beitrag anzeigen
Wie kann denn das sein das dass Arbeitsamt sich nach 4 Monaten Meldet und sagt Geld zurück. Ich meine ich muss ja auch von irgend etwas leben... soviel sparen kann man da auch nicht...

Wieviel ALG 1 bekommst du?

Und dann noch die Frage: hast du dir den Antrag auf ALG 1 durchgelesen und unterschrieben?
Da steht untern nämlich drin, dass das Merkbblatt 1 ausgehändigt wurde. (oder haben sich die Formulare geändert).
Wenn du einen Nebenjob hast, dann bist du verpflichtet dies dem Amt mitzuteilen.




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Alt 15.01.2008, 17:59
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Beiträge: 8
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Ich fragte vorhin ob der Arbeitgeber schuld sei, weil er ein schreiben vom Arbeitsamt bekommen hat und es ausgefüllt hat. Er ist übrigens Steuerberater und erzählt mir heute noch, dass ich soviel Arbeiten kann wie ich will.




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Alt 15.01.2008, 18:02
Emmaly
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@ Mocki,
bitte bei Ergänzungen den Bottom "ändern" benutzen. Danke.

Vielleicht ist der Arbeitgeber davon ausgegangen, dass du ALG II beziehst.




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Alt 15.01.2008, 18:03
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Registriert seit: 15.01.2008
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Beiträge: 8
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Ich bekomme den Höchstsatz




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Alt 15.01.2008, 18:13
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Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Bremen
Beiträge: 8
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Der AG wußte ganz genau, dass ich ALG1 bekomme, da er beim Arbeitsamt angerufen hat und gefragt hat ob ich diesen Job ausführen darf. Daraufhin hat er mir gesagt das dass möglich ist und dann hat er mich auch eingestellt. Dies steht übrigens auch so in der Akte...




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Alt 15.01.2008, 18:15
Günter
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Moki der Arbeitgeber ist irrelevant. Du alleine haftest für die Sozialleistungen, die du erhältst.




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Alt 15.01.2008, 18:35
RainerM
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Zitat:
Zitat von Mocki Beitrag anzeigen
Der AG wußte ganz genau, dass ich ALG1 bekomme, da er beim Arbeitsamt angerufen hat und gefragt hat ob ich diesen Job ausführen darf. Daraufhin hat er mir gesagt das dass möglich ist und dann hat er mich auch eingestellt. Dies steht übrigens auch so in der Akte...
Da ist doch auch nichts falsches dabei, natürlich kannst Du diesen Job ausführen, wer will Dir das verbieten? Ob Du dann allerdings noch Anspruch auf das ALG1 hast, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:
Ich bekomme den Höchstsatz
Wie hoch ist der?




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Alt 15.01.2008, 19:27
Emmaly
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Beiträge: n/a
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@ Rainer bei Steuerklasse 1 liegt der bei 1400 € (Ost) bzw. 1500 € (West).




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Alt 15.01.2008, 19:53
Benutzerbild von Cyberoma
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Es ist ganz einfach. Bis 14,99 Stunden hast du weiterhin Anspruch auf ALG1, allerdings wird dieses um 235 Euro gekürzt. arbeitest du 15 stunden und mehr hast Du keinen Anspruch auf ALG1.

Ausserdem warst Du verpflichtet den Arbeitsvertrag über den 400 Euro Job beim Arbeitsamt vorzulegen, In diesem Vertrag müssen die Stunden, Kündigungsfristen usw geregelt sein.

solange Du dem Arbeitsamt nicht beweisen kannst, dass Du weniger als 15 St gearbeitet hast pro Woche wirst Du alles an ALG1 zu recht zurückzahlen müssen. Und ganz ehrlich, ein Steuerberater der das mit den 15 Stunden nicht weiss da würde ich nicht arbeiten wollen.

Omi




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ich traue einem Computer nur so weit wie ich ihn werfen kann

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