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| Arbeitslosengeld Fragen zu Arbeitslosengeld |
Wir bieten hier Rat, Hilfe und Informationen rund um die Themenbereiche Arbeitslosigkeit, Hartz 4 und weitere Sozialleistungen.![]() |
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Hallo ! Habe folgendes Problem: Ich beziehe Arbeitslosengeld I und habe einen Job auf 400 € Basis. Wie viel Stunden darf ich jetzt pro Woche Arbeiten? Denn nach 4 Monaten hat mir das Arbeitsamt mitgeteilt, da ich das Arbeitslosengeld I zurück zahlen muss, obwohl mir der Arbeitgeber gesagt hat, dass ich so viel arbeiten kann wie ich will. Wer müsste eigentlich dafür haften? Der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, der mich ja beim Arbeitsamt angemeldet hat und darüber bescheid wissen müsste. Bitte um Antwort MFG |
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Hallo, willkommen im Forum. Zur Sicherheit die Frage: welches Arbeitslosengeld 1 oder II? Ich vermute ALG 1. Weil ich dann beim Fragen bin: wieviele Stunden werden in der Woche gearbeitet. Der Arbeitgeber hat ja recht, wenn dadurch die Bezahlung nicht sittenwidrig ist. Du bist jedoch für die meldung deiner Tätigkeit beim Amt selbst verantwortlich. Hast du kein Merkblatt und/oder Belehrung über das Verhalten während des Arbeitslosengeldbezuges erhalten? |
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Willkommen im Forum! Das sieht nicht gut aus, wer über 15 Stunden die Woche arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos. Ich wundere mich nur, dass die Agentur nicht sofort das ALG1 eingestellt hat. |
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Ich bekomme ALG1 Auf die Frage ob ich ein Merkblatt und/oder Belehrung über das Verhalten während des Arbeitslosengeldbezuges erhalten? Nein. Wie kann denn das sein das dass Arbeitsamt sich nach 4 Monaten Meldet und sagt Geld zurück. Ich meine ich muss ja auch von irgend etwas leben... soviel sparen kann man da auch nicht... MFG |
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Es stellt sich doch auch die Frage, wieso das Arbeitsamt evtl. erst jetzt davon erfahren hat und von wem. _______________________________ Gruss Hulk |
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Klingt hart, ist aber so. |
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Günter, das ist schon klar. Frage ging lediglich dahin, warum das AA jetzt reagiert. Hat er jetzt selber erst gemeldet, der AG oder ein "unbekannter Freund". _______________________________ Gruss Hulk |
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Steht aber im Merkblatt, (ich weiß, hast Du nicht erhalten). Fällt m.E. aber auch unter die Mitwirkungspflicht, der Du dann ja nicht nachkommen kannst. _______________________________ Gruss Hulk |
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Wieviel ALG 1 bekommst du? Und dann noch die Frage: hast du dir den Antrag auf ALG 1 durchgelesen und unterschrieben? Da steht untern nämlich drin, dass das Merkbblatt 1 ausgehändigt wurde. (oder haben sich die Formulare geändert). Wenn du einen Nebenjob hast, dann bist du verpflichtet dies dem Amt mitzuteilen. |
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Ich fragte vorhin ob der Arbeitgeber schuld sei, weil er ein schreiben vom Arbeitsamt bekommen hat und es ausgefüllt hat. Er ist übrigens Steuerberater und erzählt mir heute noch, dass ich soviel Arbeiten kann wie ich will.
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@ Mocki, bitte bei Ergänzungen den Bottom "ändern" benutzen. Danke. Vielleicht ist der Arbeitgeber davon ausgegangen, dass du ALG II beziehst. |
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Der AG wußte ganz genau, dass ich ALG1 bekomme, da er beim Arbeitsamt angerufen hat und gefragt hat ob ich diesen Job ausführen darf. Daraufhin hat er mir gesagt das dass möglich ist und dann hat er mich auch eingestellt. Dies steht übrigens auch so in der Akte...
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Es ist ganz einfach. Bis 14,99 Stunden hast du weiterhin Anspruch auf ALG1, allerdings wird dieses um 235 Euro gekürzt. arbeitest du 15 stunden und mehr hast Du keinen Anspruch auf ALG1. Ausserdem warst Du verpflichtet den Arbeitsvertrag über den 400 Euro Job beim Arbeitsamt vorzulegen, In diesem Vertrag müssen die Stunden, Kündigungsfristen usw geregelt sein. solange Du dem Arbeitsamt nicht beweisen kannst, dass Du weniger als 15 St gearbeitet hast pro Woche wirst Du alles an ALG1 zu recht zurückzahlen müssen. Und ganz ehrlich, ein Steuerberater der das mit den 15 Stunden nicht weiss da würde ich nicht arbeiten wollen.Omi _______________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet! Zitat:
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