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Mietspiegel für Bayern (speziell die Vorgaben der Argen für ALGII Empfänger)

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Alt 01.06.2007, 10:54
Emmaly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard KdU München

Hier geht es zu der offiziellen Seite der Stadt und zum PDF-Download.

Das PDF hänge ich vorsichtshalber an.

Wer weitere Info hat, bitte hier mit rein.
Anfragen entweder im folgenden Unterforum:
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.o...splay.php?f=19 oder bei ALG II allgemein, wenn nicht ganz paßt.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf mietobergrenzen_muenchen_2005_juni.pdf (20,9 KB, 162x aufgerufen)

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Alt 21.04.2009, 18:16
Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2009
Ort: 86415 Mering
Beiträge: 2
Standard Mietspiegel Miesbach

Hallo.
wir würden gerne von Aichach nach Miesbach ziehen weil unsere Oma erkrankt ist, leider behauptet die Arge Miesbach dass es keinen Mietspiegel gibt. Die Arge Aichach stimmt aber nur zu wenn wir eine angemessene Wohnung finden. Laut der Arge Aichach kann es nicht möglich sein dass Miesbach keinen Mietspiegel hat. Könnt ihr uns weiter helfen.
Danke

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Alt 21.04.2009, 18:23
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 24.208
Standard

Für Miesbach haben wir keine Daten vorliegen!
Wenn Miesbach selbst behauptet keine eigenen Mietspiegel für ALG II Empänger zu haben,dann wird der normale Mietspiegel füe Miesbach gelten!

Miesbach hat die Mietstufe 5!

Wieviel Personen seid ihr denn?

_______________________________
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Alt 22.04.2009, 10:25
Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2009
Ort: 86415 Mering
Beiträge: 2
Standard Mietspiegel Miesbach

Hallo
Wir sind 3 Personen. Was heist Mietspiegel 5
und wo kann ich diesen finden.
Danke

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Alt 22.04.2009, 10:35
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 24.208
Standard

Bei Mietstufe 5 die in Miesbach gilt würde eine Miete (Nettokaltmiete+Nebenkosten) bei 3 Personen von 556Euro noch angemessen sein!

Die Tabellen findest du hier:

Die Alten und Neuen Wohngeldtabelle 2008/2009

_______________________________
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Alt 30.08.2009, 20:19
Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2009
Ort: Donauwörth
Beiträge: 10
Standard

Zitat:
Zitat von MBSO Beitrag anzeigen
Hallo
Wir sind 3 Personen. Was heist Mietspiegel 5
und wo kann ich diesen finden.
Danke
Zitat:
Zitat von Henner_V Beitrag anzeigen
Bei Mietstufe 5 die in Miesbach gilt würde eine Miete (Nettokaltmiete+Nebenkosten) bei 3 Personen von 556Euro noch angemessen sein!

Die Tabellen findest du hier:

Die Alten und Neuen Wohngeldtabelle 2008/2009 - Arbeitslosenhilfe Online e.V.
Hallo @ all,

ich möchte ein Kurzinfo an alle ALG II/Harz V Empfänger da lassen, die durch die ARGEn aufgefordert wurden die „KdU zu senken“ oder auf der suche nach Wohnraum sind.
Die Info gilt auch für all jene die bei den ARGEn „Anträge für einen Umzug/Wohnraumwechsel“ gestellt habe und von den ARGEn keine bzw. Falschinformationen bekommen.

Grundlegende Fragen zu „Kosten der Unterkunft(KdU)“ sind oft:
darf ich Umziehen ?
-muss ich die Kosten der KdU senken?
-wie groß darf die Wohnraum meiner BG sein?
-welche Heizkosten werden übernommen?
-welche Nebenkosten?
usw.... .

Aber es ist immer wieder das gleiche Katz- und Maus-Spiel mit den ARGEn, die ALG-Empfänger stellen Anträge, die von den ARGEn, entweder gar nicht oder falsch beantwortet werden.

Als erstes gilt es immer zu klären ob es in deiner Statt, Gemeinde oder Landkreis einen „qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d BGB“

§ 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete "Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete"
§ 558a BGB Form und Begründung der Mieterhöhung "Form und Begründung der Mieterhöhung"
§ 558b BGB Zustimmung zur Mieterhöhung "Zustimmung zur Mieterhöhung"
§ 558c BGB Mietspiegel "Mietspiegel"
§ 558d BGB Qualifizierter Mietspiegel "Qualifizierter Mietspiegel"
§ 558e BGB Mietdatenbank "Mietdatenbank"

gibt oder nicht.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist durch die zuständige Behörden zu erstellen und alle 2 Jahre zu erneuern/aktualisieren.

Die dazu Herangezogenen Unterlagen und Tabellen sind den Antragsteller offen-zulegen und bekannt zu machen.
Viele ALG-Empfänger und Anwälte vergessen all zu oft, das wir in einem sogenannten „Rechtsstaat“ leben und das gilt auch für die Sachbearbeiter bei den ARGEn.

De-vacto heißt das, es gelten auch noch die Strafgesetze, das BGB, die Verwaltungsgesetze usw.. .

Sollte es keinen „qualifizierten Mietspiegel nach BGB“ geben, sind im weiteren Verfahren zur Bemessung des Wohnraums, die Tabellen der Bundes- und Landesregierungen anzuwenden. WoGG, WoGV und
BMVBS
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...01.01.2009.pdf

Auf Seite 11, findest Ihre die Tabelle für die Mietstufen und der Personen der BG.
Mietstufen:
Um zu erfahren, welche Mietstufe für in Eurer Gemeine, Stadt oder Landkreis zutrifft schaut bei auf der Seite der Bundesregierung nach, diese gelten seit 01-01-2009.
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...en-ab-2009.pdf


In meinem Fall war es so:
Ich = alleinerziehender Vater
Mitglieder der BG = 3 Kinder im alter von 6j., 8j. und 10j.
Landkreis Donau-Ries = Mietstufe 1 (Nördlingen 2, Dillingen a. d. Donau 2, Lauingen 1, Donauwörth 1 und der restliche Landkreis Donau-Ries 1)

Durch die ARGE Donau-Ries wurde im sozialgerichtlichen Verfahren vorgetragen, das sie über einen qualifizierten Mietspiegel verfügen und mir Lediglich 450.- EUR Warmmiete + Nebenkosten zustehen würde.

Durch das Bayerische Landessozialgericht wurde klargestellt, das es im Landkreis Donau-Ries keinen qualifizierten Mietspiegel gibt.

Durch das LSG München wurden entschieden, das die ARGE Donau-Ries die Tabelle der BMVBS/WoGG anwenden muss, also bei 4 Personen,
490.- Kaltmiete
+ Kosten der Heizung bei 95m² (in voller Höhe bzw. den qm² entsprechend)
+ Kosten der tatsächlichen Nebenkosten (angemessener Höhe)

Vordergründig hilft mein Beispiel lediglich den ALG-Beziehen im Landkreis Donau-Ries, nur sei für alle andere Bemerkt:

Klärt immer vorab, nach „welchen Voraussetzungen“ oder „welche Berechnungen/Bemessungen“ Eure ARGEn, die KdU festlegen.

Diese Fragen sind auch wichtig bei der „Aufforderung zur Senkung der KdU
Macht das ggf. Gerichtlich, den die ARGEn sind verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen.

Spätestens bei dem Antrag mit den 36 Fragen, kommen die ARGE Mitarbeiter richtig ins schleudern. Bei diesem Antrag, handelt es sich lediglich um einen Vorschlag, wobei das Sozialgericht Augsburg, genau diesen Antrag von der zuständigen ARGE beantwortet haben will.

Den Antrag findet Ihr unter:
Mietspiegel für SH( die Vorgaben der Argen)

lg @ all
richy m.

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Alt 11.10.2009, 14:12
Neuzugang
 
Registriert seit: 11.10.2009
Ort: burgkirchen/alz
Beiträge: 1
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wie hoch darf hartz4 Kdu in burgkirchen/alz sein?

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Alt 11.10.2009, 14:57
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 24.208
Standard

Für die Arge Altötting liegen uns leider keine Daten vor!
Rufe bei der Arge an und lasse dir die Zahlen geben!

_______________________________
Freundliche Grüße aus dem Siegerland

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Alt 07.02.2010, 23:13
Benutzerbild von laemmchen
Neuzugang
 
Registriert seit: 04.02.2010
Ort: Riedstadt
Beiträge: 2
Standard

Hallo lieber Henner, kannst du mir den Mietspiegel, für den Kreis Miltenberg nennen?

Für meine kleine tochter und mich ....

danke schon mal im vorraus.

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Alt 08.02.2010, 04:48
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 24.208
Standard

Tut mir Leid,aber die sind mir nicht bekannt!
Ruf bei der Arge an ,und lass dir die genauen Zahlen geben!

_______________________________
Freundliche Grüße aus dem Siegerland

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