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Mietspiegel für Bayern (speziell die Vorgaben der Argen für ALGII Empfänger)

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  #1 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 01.06.2007, 09:54
Emmaly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard KdU München

Hier geht es zu der offiziellen Seite der Stadt und zum PDF-Download.

Das PDF hänge ich vorsichtshalber an.

Wer weitere Info hat, bitte hier mit rein.
Anfragen entweder im folgenden Unterforum:
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.o...splay.php?f=19 oder bei ALG II allgemein, wenn nicht ganz paßt.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf mietobergrenzen_muenchen_2005_juni.pdf (20,9 KB, 178x aufgerufen)

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Alt 21.04.2009, 17:16
Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2009
Ort: 86415 Mering
Beiträge: 2
Standard Mietspiegel Miesbach

Hallo.
wir würden gerne von Aichach nach Miesbach ziehen weil unsere Oma erkrankt ist, leider behauptet die Arge Miesbach dass es keinen Mietspiegel gibt. Die Arge Aichach stimmt aber nur zu wenn wir eine angemessene Wohnung finden. Laut der Arge Aichach kann es nicht möglich sein dass Miesbach keinen Mietspiegel hat. Könnt ihr uns weiter helfen.
Danke

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  #3 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 21.04.2009, 17:23
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
Standard

Für Miesbach haben wir keine Daten vorliegen!
Wenn Miesbach selbst behauptet keine eigenen Mietspiegel für ALG II Empänger zu haben,dann wird der normale Mietspiegel füe Miesbach gelten!

Miesbach hat die Mietstufe 5!

Wieviel Personen seid ihr denn?

_______________________________
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Alt 22.04.2009, 09:25
Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2009
Ort: 86415 Mering
Beiträge: 2
Standard Mietspiegel Miesbach

Hallo
Wir sind 3 Personen. Was heist Mietspiegel 5
und wo kann ich diesen finden.
Danke

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  #5 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 22.04.2009, 09:35
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
Standard

Bei Mietstufe 5 die in Miesbach gilt würde eine Miete (Nettokaltmiete+Nebenkosten) bei 3 Personen von 556Euro noch angemessen sein!

Die Tabellen findest du hier:

Die Alten und Neuen Wohngeldtabelle 2008/2009

_______________________________
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  #6 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 30.08.2009, 19:19
Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2009
Ort: Donauwörth
Beiträge: 10
Standard

Zitat:
Zitat von MBSO Beitrag anzeigen
Hallo
Wir sind 3 Personen. Was heist Mietspiegel 5
und wo kann ich diesen finden.
Danke
Zitat:
Zitat von Henner_V Beitrag anzeigen
Bei Mietstufe 5 die in Miesbach gilt würde eine Miete (Nettokaltmiete+Nebenkosten) bei 3 Personen von 556Euro noch angemessen sein!

Die Tabellen findest du hier:

Die Alten und Neuen Wohngeldtabelle 2008/2009 - Arbeitslosenhilfe Online e.V.
Hallo @ all,

ich möchte ein Kurzinfo an alle ALG II/Harz V Empfänger da lassen, die durch die ARGEn aufgefordert wurden die „KdU zu senken“ oder auf der suche nach Wohnraum sind.
Die Info gilt auch für all jene die bei den ARGEn „Anträge für einen Umzug/Wohnraumwechsel“ gestellt habe und von den ARGEn keine bzw. Falschinformationen bekommen.

Grundlegende Fragen zu „Kosten der Unterkunft(KdU)“ sind oft:
darf ich Umziehen ?
-muss ich die Kosten der KdU senken?
-wie groß darf die Wohnraum meiner BG sein?
-welche Heizkosten werden übernommen?
-welche Nebenkosten?
usw.... .

Aber es ist immer wieder das gleiche Katz- und Maus-Spiel mit den ARGEn, die ALG-Empfänger stellen Anträge, die von den ARGEn, entweder gar nicht oder falsch beantwortet werden.

Als erstes gilt es immer zu klären ob es in deiner Statt, Gemeinde oder Landkreis einen „qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d BGB“

§ 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete "Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete"
§ 558a BGB Form und Begründung der Mieterhöhung "Form und Begründung der Mieterhöhung"
§ 558b BGB Zustimmung zur Mieterhöhung "Zustimmung zur Mieterhöhung"
§ 558c BGB Mietspiegel "Mietspiegel"
§ 558d BGB Qualifizierter Mietspiegel "Qualifizierter Mietspiegel"
§ 558e BGB Mietdatenbank "Mietdatenbank"

gibt oder nicht.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist durch die zuständige Behörden zu erstellen und alle 2 Jahre zu erneuern/aktualisieren.

Die dazu Herangezogenen Unterlagen und Tabellen sind den Antragsteller offen-zulegen und bekannt zu machen.
Viele ALG-Empfänger und Anwälte vergessen all zu oft, das wir in einem sogenannten „Rechtsstaat“ leben und das gilt auch für die Sachbearbeiter bei den ARGEn.

De-vacto heißt das, es gelten auch noch die Strafgesetze, das BGB, die Verwaltungsgesetze usw.. .

Sollte es keinen „qualifizierten Mietspiegel nach BGB“ geben, sind im weiteren Verfahren zur Bemessung des Wohnraums, die Tabellen der Bundes- und Landesregierungen anzuwenden. WoGG, WoGV und
BMVBS
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...01.01.2009.pdf

Auf Seite 11, findest Ihre die Tabelle für die Mietstufen und der Personen der BG.
Mietstufen:
Um zu erfahren, welche Mietstufe für in Eurer Gemeine, Stadt oder Landkreis zutrifft schaut bei auf der Seite der Bundesregierung nach, diese gelten seit 01-01-2009.
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...en-ab-2009.pdf


In meinem Fall war es so:
Ich = alleinerziehender Vater
Mitglieder der BG = 3 Kinder im alter von 6j., 8j. und 10j.
Landkreis Donau-Ries = Mietstufe 1 (Nördlingen 2, Dillingen a. d. Donau 2, Lauingen 1, Donauwörth 1 und der restliche Landkreis Donau-Ries 1)

Durch die ARGE Donau-Ries wurde im sozialgerichtlichen Verfahren vorgetragen, das sie über einen qualifizierten Mietspiegel verfügen und mir Lediglich 450.- EUR Warmmiete + Nebenkosten zustehen würde.

Durch das Bayerische Landessozialgericht wurde klargestellt, das es im Landkreis Donau-Ries keinen qualifizierten Mietspiegel gibt.

Durch das LSG München wurden entschieden, das die ARGE Donau-Ries die Tabelle der BMVBS/WoGG anwenden muss, also bei 4 Personen,
490.- Kaltmiete
+ Kosten der Heizung bei 95m² (in voller Höhe bzw. den qm² entsprechend)
+ Kosten der tatsächlichen Nebenkosten (angemessener Höhe)

Vordergründig hilft mein Beispiel lediglich den ALG-Beziehen im Landkreis Donau-Ries, nur sei für alle andere Bemerkt:

Klärt immer vorab, nach „welchen Voraussetzungen“ oder „welche Berechnungen/Bemessungen“ Eure ARGEn, die KdU festlegen.

Diese Fragen sind auch wichtig bei der „Aufforderung zur Senkung der KdU
Macht das ggf. Gerichtlich, den die ARGEn sind verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen.

Spätestens bei dem Antrag mit den 36 Fragen, kommen die ARGE Mitarbeiter richtig ins schleudern. Bei diesem Antrag, handelt es sich lediglich um einen Vorschlag, wobei das Sozialgericht Augsburg, genau diesen Antrag von der zuständigen ARGE beantwortet haben will.

Den Antrag findet Ihr unter:
Mietspiegel für SH( die Vorgaben der Argen)

lg @ all
richy m.

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Alt 11.10.2009, 13:12
Neuzugang
 
Registriert seit: 11.10.2009
Ort: burgkirchen/alz
Beiträge: 1
Standard

wie hoch darf hartz4 Kdu in burgkirchen/alz sein?

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Alt 11.10.2009, 13:57
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
Standard

Für die Arge Altötting liegen uns leider keine Daten vor!
Rufe bei der Arge an und lasse dir die Zahlen geben!

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Alt 07.02.2010, 22:13
Benutzerbild von laemmchen
Neuzugang
 
Registriert seit: 04.02.2010
Ort: Riedstadt
Beiträge: 2
Standard

Hallo lieber Henner, kannst du mir den Mietspiegel, für den Kreis Miltenberg nennen?

Für meine kleine tochter und mich ....

danke schon mal im vorraus.

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Alt 08.02.2010, 03:48
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
Standard

Tut mir Leid,aber die sind mir nicht bekannt!
Ruf bei der Arge an ,und lass dir die genauen Zahlen geben!

_______________________________
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Alt 08.04.2010, 14:18
Neuzugang
 
Registriert seit: 18.02.2010
Ort: schwarzenbach am wald
Beiträge: 4
Standard welche miete steht uns zu

hallo

wir sind im aug´08 aus unserer wohnung ausgezogen mit ok der arge da wir im passenden mietsatz sind . die wohnung war zwar sehr günstig nur haben wir uns an nebenkosten dumm und dämlich bezahlt. jetzt im haus (ein kleines einfamilienhaus mit 3 kleinen kiinderzimmern, familie mit 3 kindern) zahlen wir aber kaltmiete mehr .... daraufhin die arge : das zahlen wir nicht obwohl sie uns vorher das ok gegeben hat ! wir sind auch nicht nur wegen den nk ausgezogen sondern auch weil die wohnung zwar riesig war aber kein platz für die kinder da war (also grob gesagt sie hatte 119 qm, aber davon das wohnzimmer schon an die 60qm) kinder zimmer hatten wir nur eins in dem schon die zwei grossen geschlafen haben . mich würde jetzt einfach mal interessieren welcher mietsatz hier in bayern /oberfranken gilt (arge hof) , und ich hab was im internet gelesen das man auch als hartz 4 empfänger umziehen darf so oft man will und keine konkrete begründung bräuche , es sei denn man würde umzugskosten oder sowas in der art beantragen(was wir nicht gemacht haben ) ! nun bekommen wir seit august ´08 als 5 personenhaushalten nur 630 euro hartz4 ausbezahlt !!! die miete wird schon an unseren vermieter bezahlt nur zieht die bearbeiterin uns den rest einfach von unserem geld zum leben ab ;(

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Alt 08.04.2010, 15:10
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
Standard

Kannst du bitte mal genau schreiben wie hoch die Miete im einzelnem beträgt?

Kaltmiete ohne Nebenkosten
Nebenkosten
Heizkosten!

Bitte beachte folgenden Hinweis:

Zitat:
Info an alle neuen User!

Zitat:
Wir möchten euch bitten bei der Erstellung eurer Postings unbedingt auf Groß und Kleinschreibung zu achten!
Ab und zu mal einen Absatz wäre auch nicht schlecht,es erleichtert uns die Arbeit,da die Lesbarkeit für uns einfacher ist.
.

_______________________________
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Alt 07.06.2010, 01:36
Neuzugang
 
Registriert seit: 26.05.2010
Ort: fürth
Beiträge: 4
Standard

hallo!!

Ich suche die Mietgrenzen der Arge für folgende Städte in Franken :

- Fürth
- Fürth Land
- Nürnberg
- Nürnberger Land ( Lauf an der Pegnitz)

Leistungen für die Unterkunft nach Sozialgesetzbuch II

ich suche für eine person , und was würde passieren wenn ich geringfügig über dieser grenze liege um eine halbwegs akzeptable wohnung zu finden?
haben diese ARGE stellen keinen gewissen handlungsspielraum?


wer kann mir helfen?

vielen dank !!

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Alt 07.06.2010, 09:27
Benutzer
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Limburg/Weilburg
Beiträge: 347
Standard

Hallo klausklettermaus

Auszug aus der Arbeitsgrundlage Kommunale Leistungen SGB II für die Stadt Nürnberg ist in der Anlage.

Gruss
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf KdU Nürnberg (Auszug) Stand 22.1.2009.pdf (8,4 KB, 22x aufgerufen)

_______________________________
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.

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Alt 07.06.2010, 11:59
Neuzugang
 
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Ort: fürth
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Standard

vielen dank renate

handelt es sich denn hierbei um die kaltmiete + NK?

und wird die heizung zusätzlich hierzu bezahlt oder handelt es sich um die kaltmiete incl. NK incl. Heizung?

wenn jemand die "Sätze" für Fürth/Fürth Land/ Nürnberger LAnd noch hat wäre das echt klasse.

gruss

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Alt 07.06.2010, 12:26
Benutzerbild von Henner_V
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Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
Standard

Hier die Daten für Fürth:

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.o...982-post4.html

Es handelt sich in beiden Fällen um die Bruttokaltmiete Miete +Nebenkosten!
Die Heizkosten von ca.1-1,30 €/qm kommen noch zusätzlich dazu!

_______________________________
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Alt 07.06.2010, 13:20
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Ort: fürth
Beiträge: 4
Lächeln

Vielen dank erstmal an Henner !!

dann hat mir der ARGE Mitarbeiter noch die alten Sätze mitgeteilt!

Ich möchte ja nichts falsch machen da ich ja von Frankfurt nach Nürnberg/Fürth umziehen muss , und nicht später zum Wohnungswechsel gezwungen werde.

Abschließend habe ich noch eine Frage , wie geht man den Umzug am praktischsten an? Muss man die ARGE am neuen Wohnort eigentlich vor Mietvertragsunterzeichnung um "Erlaubniss" fragen oder müssen die grundsätzlich die neue Wohnung in dem entsprechenden finanziellen Rahmen wie angegeben akzeptieren?

13.4 Es ermitteln sich folgende nach oben gerundete Werte:
Angemessener Höchstmiete alt Höchstmiete neu
Wohnraum qm in € in €
Haushaltsgröße
Personen
1 50qm 300,00alt 344,00neu
2 65qm 365,00alt 411,00neu
3 75qm 435,00alt 469,00neu
4 90qm 505,00alt 582,00neu
5 105qm 580,00alt 678,00neu
6 120qm 650,00alt 773,00neu

13.6 Ein Vergleich mit den umliegenden Kommunen Nürnberg ,Fürth, Schwabach und Landkreis
Erlangen - Höchstadt kann der Anlage entnommen werden.


Übrigens finde ich das hier ein tolles informatives Forum, vielen dank nochmal!

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Alt 07.06.2010, 13:36
Benutzerbild von Henner_V
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Beiträge: 26.447
Standard

Zitat:
Muss man die ARGE am neuen Wohnort eigentlich vor Mietvertragsunterzeichnung um "Erlaubniss" fragen oder müssen die grundsätzlich die neue Wohnung in dem entsprechenden finanziellen Rahmen wie angegeben akzeptieren?
Ich würde beide Argen davon in Kentnis setzen,um im Vorfeld schon alle Missverständnisse und andere Ungereimtheiten ausschließen zu können!

_______________________________
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Alt 07.06.2010, 13:59
Neuzugang
 
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Ort: fürth
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Standard

ja , die notwendigkeitsbescheinigung eines umzuges der alten ARGE FFM habe ich ja schriftlich,die sagten auch einfach neu anmelden am neuen standort bleibt nur die frage was ich an dem neuen standort fürth/nürnberg mit einem potenziellen mietvertrag mache ? einfach unterzeichnen und vorlegen incl. Neuanmeldung oder den noch nicht unterzeichneten mietvertrag zur "begutachtung" vorlegen?
die sagten bereits das die 10 tage zur prüfung brauchen , welcher vermieter lässt sich aber schon in der realen welt so lange hinhalten?

vllt.gibt es ja hier einen thread im forum welcher über die erfahrungen oder vorgehensweise der ARGE berichtet?

vielen dank fürs super feedback nochmal

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  #20 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 13.06.2010, 15:33
Neuzugang
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Hersbruck
Beiträge: 1
Standard

Hallo,
ich suche den Mietspiegel (mit Nebenkosten und Gas/Strom) für Lauf r. d. Pegnitz/Hersbruck (Nürnberger Land) wo kann ich das finden? Wir sind 3 Personen im Haushalt. Wer kann mir da weiterhelfen?

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  #21 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 13.06.2010, 18:19
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Ort: Lichtenfels
Beiträge: 85
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Bei uns wird eine Warmmiete von nur 320€ anerkannt.Wohnen in eine 3 Zimmer Wohnung mit 61,4 qm in Lichtenfels in Oberfranken.

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  #22 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 21.06.2010, 05:58
Benutzerbild von Henner_V
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Beiträge: 26.447
Standard

LANDRATSAMT ROSENHEIM
Informationen über Unterkunftskosten und Sozialhilfe

Stand: 1. Oktober 2009
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Default.pdf (45,5 KB, 11x aufgerufen)

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Alt 21.07.2010, 19:53
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Hallo. Ich suche hier schon lange nach antwort und finde keine Bin alleinerziehend mit einem 1 Kind. Habe jetzt eine Wohnung in Fürth lkr. gefunden, die abgesegnet wurde zwar, aber unklar war ob in der "Warmmiete" nun Heizkosten sind oder nicht. Die Wohnung kostet 300,00 € + 90,00 € NK. Heizkosten sind extra an die Stadtwerke abzuführen. theoretisch wäre ich ja sogar unter der Mietobergrenze für Lkr. Fürth (402,00 € 2 Pers.) Jetzt bin ich aber total unsicher wie das mit den Heizkosten läuft? Müssen die da mit drin sein? Die Arge hat die Wohnung bewilligt und ich den Mietvertrag unterschieben, die Vermieterin meinte aber ich soll noch mal nachfragen (WBG Zirndorf) Kann mir da jemand weiter helfen???? Bitte bitte bin echt am verzweifeln grad LG Iman

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Alt 21.07.2010, 20:50
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In der Regel beziehen sich die Kosten auf Bruttokaltmiete(Kaltmiete plus Nebenkosten)!
Hinzu kommen noch extra die angemessenen Heizkosten von ca.1,20 -1,40 Euro /qm!

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.o...-juli-2008.pdf

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Alt 21.07.2010, 21:41
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Also wäre bei der Arge Lkr. Fürth Bruttokaltmiete für 2 Personen 402,00€ + Heizkosten und damit diese spezielle Wohnung für uns ok?! Das hat mich heute sehr sehr verunsichert. Danke für die Antwort. LG Iman


Zitat:
Zitat von Henner_V Beitrag anzeigen
In der Regel beziehen sich die Kosten auf Bruttokaltmiete(Kaltmiete plus Nebenkosten)!
Hinzu kommen noch extra die angemessenen Heizkosten von ca.1,20 -1,40 Euro /qm!

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.o...-juli-2008.pdf

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Alt 25.07.2010, 18:17
Neuzugang
 
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Hallo
Wer kennt den Mietspiegel im LK Hassberge für 4 Personen ,die schreiben mir eine Kaltmiete von 336 vor und von den 4 personenn sind 3 davon Kinder.
Danke

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Alt 25.07.2010, 18:35
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  #28 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 03.08.2010, 11:14
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Standard Mietvorgaben für Schweinsfurt

Hallo,

kann mir jemand die genauen Höchstsätze für Miete und Größe bei 3 Personen in Schweinfurt sagen???


Danke im Vorraus

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  #29 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 03.08.2010, 11:47
Benutzerbild von Henner_V
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Alt 03.08.2010, 14:04
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Danke

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Alt 08.08.2010, 14:30
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Registriert seit: 08.08.2010
Ort: 63829krombach
Beiträge: 2
Standard Hilfesuchend

Hallo an alle hier,
ich bin 63 und wüsste gerne wieviel Kaltmiete mir in Bremen zusteht.
Ferner ob mir ein Umzug von Bayern nach Bremen genehmigt werden kann/muss?
Es sind sehr triftige Gründe welche ich für diesen Umzug habe, auf die ich aber hier nicht eingehen möchte.

Liebe Grüsse

Ps: sollte ich hier verkehrt sein meine Brille wurde schon abgelehnt, sogar vom Sozialgericht, obwohl ich ohne kaum etwas lesen kann.
Zuerst wurde sie als sogenanntes Darlehen genehmigt, dann jedoch.......

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  #32 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 20.08.2010, 12:03
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hallo......


kann mir einer sagen wie die mietvorgaben für den Kreis Würzburg bei drei Personen sind????

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  #33 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 20.08.2010, 12:20
Benutzerbild von Henner_V
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Würzburg ist eine Optionskommune und von denen liegen uns keine Daten vor!

Ruf dort an, und lass dir die Vorgaben geben!

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Alt 30.08.2010, 16:58
Neuzugang
 
Registriert seit: 30.08.2010
Ort: Haunstetten
Beiträge: 2
Standard

Hallo,

ich bin alleinerziehende Mutter von einem ein jährigen Sohn.
Derzeit beziehe ich noch Elterngeld, ab Oktober soll ich Hartz4 bekommen.
Meine Frage:
Mein Sohn und ich wohnen in einer 3 Zimmer Wohnung (Haunstetten) mit 72 qm.
Kann ich deswegen Probleme mit der ARGE bekommen (weil die Wohnung ja eigentlich für 2 Personen zu groß ist, lt. Hartz4) ?
Bzw. wieviel Miete wird mir die ARGE übernehmen?
Kaltmiete bezahle ich 360 Euro, Warmmiete 460 Euro. Warmwasser läuft über einen Durchlauferhitzer.

Danke

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Alt 30.08.2010, 17:10
Benutzerbild von Henner_V
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Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
Standard



So wie es ausieht würdest du nur auf Grund der erhöhten Wohnfläche keine Probleme bekommen! Du darfst eine Mietobergrenze vom 501,23 Euro nicht übersteigen!
Siehe Anhang:
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf KdU-Augsburg-+-Umland---2009.pdf (102,2 KB, 1x aufgerufen)

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Alt 30.08.2010, 17:20
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Beiträge: 2
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Ok, super.

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Nach dieser Tabelle sieht es aber so aus, als müsse ich dann einen Teil der Miete selbst tragen?
Oder gilt da generell nur, dass die Mietobergrenze (in meinem Fall) die 501,... Euro nicht übersteigen dürfen?

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Alt 30.08.2010, 17:32
Benutzerbild von Henner_V
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In deinem Fall sollte die Produkttheorie zum Zuge kommen! Verkürzt sagt sie aus das du noch im Rahmen des Mietoberpreises dich bewegst!

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