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Abfindung beim Partner

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Alt 08.02.2010, 15:34
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Registriert seit: 24.10.2008
Ort: cottbus
Beiträge: 13
Standard Abfindung beim Partner

Hallo. Ich lebe mit meiner Partnerin (zurzeit in Elternzeit) in einer Bedarfsgemeinschaft. Dazu 2 Kinder (5 Jahre und 2 Monate). Ich bin Hartz 4 Empfänger und meine Partnerin hat noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Nun hat der Arbeitgeber Ihr eine Abfindung von 5000 EUR mit Aufhebung des Arbeitsvertrages angeboten. Jetzt meine Fragen. Wieviel wird bei mir angerechnet. Wie sieht Ihr Alg 1 dann aus? Gibts einen Freibetrag? Sollte Sie sich doch lieber kündigen lassen ?

Grüße und Danke vorerst

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Alt 08.02.2010, 15:57
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Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.086
Standard

Wenn sie einen Aufhebungsvertrag macht, bekommt sie 3 Monate ALG1 Sperre.

Ausserdem ist sie dann für 2 Monate nicht krankenversichert und muss sich selbst versichern. Ihr Einkommen (auch Abfindungen) werden voll angerechnet aufs ALG2. das bedeutet, das Abfindungsgeld muss erst mal für den Lebensunterhalt eingesetzt werden bevor ALG2 beantragt werden kann.

Du würdest keine Leistungen mehr bekommen bis das Geld auifgebraucht ist

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ich traue einem Computer nur so weit wie ich ihn werfen kann

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Alt 08.02.2010, 15:59
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Registriert seit: 24.10.2008
Ort: cottbus
Beiträge: 13
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OK Danke also wäre eine Kündigung vom AG besser?

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Alt 08.02.2010, 16:17
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Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.086
Standard

ja. sonst gibt es wie gesagt 3 Monate sperre.

Aber auch bei einer Kündigung wird diie Abfindung aufs ALG2 angerechnet und muss erst aufgebraucht werden bevor neuer ALG2 Anspruch besteht

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Alt 08.02.2010, 16:42
Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2008
Ort: cottbus
Beiträge: 13
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Nein wir müssen es dann mit einer fristgerechten Kündigung ohne Abfindung abwickeln. Oder gibt es dann auch Probleme

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  #6 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 08.02.2010, 18:47
Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 4.666
Standard

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber kündigt und nicht sie!



Ich würde aber sehr genau prüfen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist.

Denn immerhin ist sie wahrscheinlich in Elternzeit und betriebsbedingt wäre dann meines Erachtens nicht wirklich ein Künigungsgrund.

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Alt 08.02.2010, 19:44
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Registriert seit: 24.10.2008
Ort: cottbus
Beiträge: 13
Standard

Die Kündigung möchte er erst nach der Elternzeit aussprechen.

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