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Unzumutbarer 1 Euro job

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Alt 28.07.2010, 15:25
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Unglücklich Unzumutbarer 1 Euro job

Ich brauche wirklich dringend rat erstmal ich bin unter 25 und will zu meinem Verlobten nach nürnberg ziehen ich wohne moment noch in Koblenz. Dort dann Ausbildung machen oder arbeiten jenachdem wa ich zuerst bekomme.
Damit es aber klappt das ich runter kann muss mein Verlobter einen 1 Euro job machen als Möbelpacker , weil er sonst keine wohnung und kein essen bezahlt bekommt.. dieser is jedoch unzumutbar da er ein schweres ärtzlich nachgewisenes rückenleiden hat wo wenn ers zu schwer belastet, was als möbelpacker unvermeidbar ist, im Rollstuhl landet oder vollkommen bettlegerisch wird.. ausserdem hat er 3 Magengeschwüre die sofort an fangen zu Bluten dann.. er hat beim arzt nachgefragt und der bestätigte das der 1 Euro job als Möbelpacker seine gesundheit schwer schädigen wird er im Rollstuhl landet oder nie wieder aufstehen kann.. geschweige denn kann er sterben wenn die Magengesachwüre anfangen zu bluten und ers nich merkt..
Er hat mit seinem berater gesprochen wollte etwas anderes haben das was ihn nicht gesundheitlich schädigt er sagte jedoch das es in Nürnberg nur diese 1 Euro jobs gibt und nichts anderes.. ich kann das irgendwie nicht so recht glauben und weiss nun nicht mehr was wir machen sollen .. ich kann nichts machen da ich unter 25 bin und so zu sagen entmündigt .. ich hoffe das einer einen Rat hat den ich weiss einfach nicht mehr weiter

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Alt 28.07.2010, 15:32
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Zitat:
Zitat von scaara Beitrag anzeigen
Damit es aber klappt das ich runter kann muss mein Verlobter einen 1 Euro job machen als Möbelpacker , weil er sonst keine wohnung und kein essen bezahlt bekommt..
DAS musst du mir jetzt aber schon genauer erklären!

Wieso MUSS ein Hartz4 Empfänger einen EEJ machen, damit er Essen und schlafen darf?

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Alt 28.07.2010, 15:36
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Er hat dorft Hart4 beantragt sein Berater sagt damit er dem antrag auf Wohnung und essengeld zustimmen kann muss mein Verlobter einen 1 Euro job machen , als möbelpacker muss er dann 1 Jahr arbeiten ohne auch nur 1 tag krank zu sein.. ansonsten bekommt er eine sanktion .. sein arzt bescheinigte auch das dieser job unzumutbar für seine gesundheit ist ihm wurde jedoch gesagt das es keine andere möglichkeit als diesen Job als Möbelpacker gibt und ich kann das irgendwie nicht so recht glauben.. ich sollte vielleicht noch erwähnen das mein Verlobter 30 ist

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Alt 28.07.2010, 15:42
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1.) bitte achte auf Groß-/kleinschreibung in deinen Beiträgen und mach auch mal nen Absatz, denn der Text ist schwer zu lesen. Danke

2.)
Ein Antrag auf Hartz4 kann niemals an die Ausübung eines EEJ gekoppelt werden.
Zunächst mal muss die ARGE eine EGV mit ihm abschließen in der kann dann die Teilnahme an einem EEJ beschlossen werden - ABER: Der Antrag darf nicht von der Teilnahme am EEJ abhängig sein.
3.) Er soll seinem Vermittler eindringlich klar machen, am Besten mit einem SCHRIFTLICHEN ATTEST seines behandelnden Arztes, dass er eine medizinische Untersuchung durch den Amtsarzt will. Erst dann kann für die ARGE festgestellt werden, inwieweit er körperlich belastbar ist.
4.) Er soll um einen Termin beim Vorgesetzten des Vermittlers bitten, falls dieser ihm nicht entgegenkommt mit dem EEJ
5.) Er soll bis zum Dienststellenleiter gehen um seinen Fall dort publik zu machen
6.) Wenn es keine anderen EEJs wie Möbelpacker gibt, dann kann ihm auch kein EEJ zugewiesen werden.
Hier wird anscheinend mit der Unwissenheit der Leute gespielt in dem diese beim Antrag auf Hartz4 gleich mal unter Druck gesetzt werden. Absolutes NO GO

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Alt 28.07.2010, 15:45
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Ok vielen dank das hilft mir wirklich weiter ich werde das meinem Verlobten sagen

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Alt 28.07.2010, 17:13
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Habe noch eine Frage.. mein Verlobter hat eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, weil er dachte, er hat keine andere Möglichkeit.. gibt es eine Möglichkeit da raus zu kommen?
Wenn er die Arbeit nicht macht was er ihm sagte was er nicht will 3 Monate sperre und Antrag abgelehnt, weil er angeblich nicht willig ist, zu arbeiten, obwohl er nur etwas anderes wollte als diese Arbeit, kann man noch irgendetwas machen oder ist es jetzt im Grunde vorbei?

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Alt 28.07.2010, 19:09
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Das wichtigste ist, dass dein Verlobter erstmal klarstellt, dass der §10 SGB 2 die Zumutbarkeit regelt und wenn eine Tätigkeit (auch ein EEJ) eben aus gesundheitlichen Gründen NICHT zumutbar ist, darf daraus keine Sanktion oder antragsablehnung erfolgen.
Er MUSS unbedingt seine Atteste nbzw ein Bericht seines behandelnden Arztes vorlegen und um ein med. Gutachten bitten sonst kommt er aus der Nummer nur schwer raus!!

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Alt 28.07.2010, 19:16
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Mein Verlobter hat ein Gutachten vorgelegt wo steht er darf nur leicht belastbare Arbeit machen der Berater sagte das reicht Ihm nicht und hat eine Sperre ausgesprochen

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Alt 29.07.2010, 06:11
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Zitat:
Zitat von scaara Beitrag anzeigen
Mein Verlobter hat ein Gutachten vorgelegt wo steht er darf nur leicht belastbare Arbeit machen der Berater sagte das reicht Ihm nicht und hat eine Sperre ausgesprochen
Widerspruch einlegen und um ein med. Gutachten durch den Amtsarzt bitten (schriftlich) - gleichzeitig einen schriftlichen Termin beim Vorgesetzten des Beraters anfordern und dort die Sache vortragen.

Außerdem würde ich an seiner Stelle zum Amtsgericht, einen Beratungshilfeschein für Rechtsberatung holen (kostet nix) und damit zu einem Rechtsanwalt gehen und den Fall über einen Anwalt mit der ARGE bearbeiten lassen.

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Alt 29.07.2010, 07:33
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Ok danke dann werden wir das so machen

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Alt 04.08.2010, 20:22
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Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Freiburg im Breisgau
Beiträge: 1
Standard EEJs

habe diverse gesundheitliche Einschränkungen , sind belegt durch amtsarzt et..habe mich selbst auf einen EEJ eingelassen und habe nun probleme den job loszuwerden.ausrichter der maßnahme gibt nicht auf.vom arbeitsamt keine antwort auf die schnelle.
was sollte ich tun.ich habe keinerlei erfahrung.auch hier im netz nicht.ich verstehe auch nicht,das die arge mich trotz amtsärzlichem attest diese arbeit- nach herzinfakt,nun diabeties,bluthochdruck- 20k bücherkartons schleppen lässt.
vielleicht kann mir jemand helfen?
jürgen

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  #12 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 05.08.2010, 00:17
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Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 6.448
Standard

Geh zum Arzt und lass dich krank schreiben.

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Alt 05.08.2010, 21:27
Benutzerbild von Gonzo
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Registriert seit: 02.04.2005
Ort: Nähe Weihrauch-City
Beiträge: 1.633
Standard

Zitat:
habe diverse gesundheitliche Einschränkungen , sind belegt durch amtsarzt et..habe mich selbst auf einen EEJ eingelassen und habe nun probleme den job loszuwerden.ausrichter der maßnahme gibt nicht auf.vom arbeitsamt keine antwort auf die schnelle.
was sollte ich tun.ich habe keinerlei erfahrung.auch hier im netz nicht.ich verstehe auch nicht,das die arge mich trotz amtsärzlichem attest diese arbeit- nach herzinfakt,nun diabeties,bluthochdruck- 20k bücherkartons schleppen lässt.
vielleicht kann mir jemand helfen?
jürgen
Wenn du gesundheitlich nicht in der Lage sein solltest, den EEJ auszuführen, dann wäre er möglicherweise unzumutbar. Ob das in deinem Fall so ist, weiß ich natürlich nicht.

Deine Möglichkeiten (z. B.):
  • Unter Hinweis auf deine Einschränkungen bestimmte Tätigkeiten wie das Schleppen von 20 kg schweren Kartons nicht auszuführen.
  • Die Maßnahme möglicherweise ganz abzubrechen wg. deiner Einschränkungen (Unzumutbarkeit).
Das Risiko für dich besteht darin, dass die ARGE dann möglicherweise eine Sanktion verhängen will, wenn der Träger als Reaktion auf dein Tun die Maßnahme seinerseits beendet oder du selbst die Maßnahme abbrichst.

Du solltest nochmals bei ARGE vorsprechen und unter Schilderung deiner Tätigkeiten und deinen körperlichen Einschränkungen um Beendigung der Maßnahme oder - falls du möchtest - um eine Vermittlung in eine andere bitten.

Wichtig scheint mir, dass du dir Hilfe vor Ort suchst. Alleine solltest du in der Angelegenheit bei der ARGE nicht vorstellig werden. Unterstützung findest du z. B. hier: ARGE-Freiburg.de: Komplette Adressenliste - Arbeitsamt, JobCenter, Öffnungszeiten, Adressen, Beratung, Rechtsanwalt, Sozialrecht, Mietobergrenze

_______________________________
Viele Grüße vom Niederrhein

Nur meine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung! Sachfragen per E-Mail oder PN werden nicht beantwortet.

Bankverbindung für Spenden an den AhO e.V.

Bank: Deutsche Skatbank - KONTO: 4498810 - BLZ: 83065410

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