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Hallo erst mal an alle!!! Folgendes Problem habe: Letten Monat habe ich vom Job Center einen erneuten EEJ bekommen wieder auf dem Bauhaof wo ich schon einmal war und wegen gesundheitlichen Problemen leider nicht lange gearbeitet habe nach ca 4 Wochen krankeit ( Rückenproblemen ) war dann die Massnahme beendet. Jetzt wie gesagt habe ich die selbe Stelle wieder bekommen. Diesmal habe ich die Massnahme abgelehnt wegen hat dieser Probleme und habe dieses auch mit einem Hausärztlichen Stellungnahme ( Artest ) belegt. Jetzt habe ich vom Job Center einen nettes Brief mit einem Fragebogen " Gesundheit " bekommen wo ich angaben zu meiner Krankheit machen soll und jetzt kommt es alle meine Behandelden Ärzte von der Schweigeplicht entbinden soll!! Was soll ich nun tun im Brief steht auch das alle angaben freiwillig sind aber was passiert wenn ich die angaben nicht mache und mich weigere die Angaben zu machen! Was ich auch noch dazu sagen will ist das ich im Jahre 2003 schon einmal vom Arbeitsamt untersucht wurde von einem ich glaube Amtsarzt nennt man die Leute dieser mir auch schriftlich zummen lies das ich nicht mehr auf dem Bau arbeiten dürfe!! Für Antwortenb wäre ich sehr dankbar Beste Grüße Torsten |
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Guck Dir das Schreiben nochmal genau an,da steht bestimmt,das die Angaben freiwillig sind.Ist garantiert die Einleitung zur Amtsärztlichen Untersuchung.Ob Du die Schweigepflichtsbefreiung unterschreibst,musst Du selbst entscheiden.Wenn ja,dann nicht vergessen,diese nach der Untersuchung wieder zu widerrufen.
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Taktisch klüger und erheblich aussichtsreicher wäre es gewesen, nicht abzulehnen. Sondern sofort in den schriftlichen Widerspruch zu gehen. Und dann unmittelbar danach beim Sozialgericht einen Antrag zu stellen, die aufschiebende Wirkung des Widerspruches wiederherzustellen. Und dann wäre ich eben auch einen Tag arbeiten gegangen. So ist eine arbietsamtsärztliche Untersuchung schon fast zwangsläufig. einen freundlichen Gruß narssner |
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| Zitat:
http://www.bild.t-online.de/BTO/news...sagentur.html# Blöde Hühner ... bescheuert Also, Angaben über Krankheiten NUR gegenüber Amtsärzten. Entbindungen von Schweigepflichten NUR für Amtsärzte. Zitat:
Strafanzeige wegen Versuch von Datenschutzmissbrauch und evtl. Strafanzeige wegen Nötigung (bei Androhung von Sanktionen). (*) siehe auch vom Datenschutz: http://www.arbeitslosenselbsthilfe.o...5&d=1143572476 |
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| Zitat:
Zitat:
"Sie haben angegeben, dass Sie keine 20-kg-Pakete schleppen können und jetzt in diesem EEJ müssen Sie nur 10-kg-Pakete schleppen". |
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