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Hallo Forum, ich bräuchte nochmals Euren Rat in folgender Sache. Ich bin seit dem 01.06.09 bis 15.10.09 ( Beginn des Studiums ) bei der ARGE arbeitslos gemeldet. Mein Termin der Antragsabgabe für Alg2 war am 23.06.09. Seit dem 21.06.09 - 03.07.09 war ich in der Trainingsmaßnahme bzw. Bewerbungstraining anwesend. Heute, am 03.07.09 fand ich in meinem Briefkasten einen Vermittlungsvorschlag bezüglich eines EEJ und seperat eine Ladung vom Arbeitsvermittler. Zuvor gab es noch kein Gespräch mit diesem. Meine ersten Bewerbungen wurde anfang der Woche losgeschickt. Seitens der ARGE kam kein einziger Vermittlungsvorschlag, jedoch drücken die mir sofort einen EEJ auf die Backe !! Zudem wurde mir bis zu heutigen Tag noch kein ein Alg2-Bescheid zugestellt. Mein Dozent der Trainingsmaßnahme meinte auch er hätte sowas noch nie erlebt, das jemand in dem Tempo zu einem EEJ herangezogen wird. Meine Frage: Ist dieses Vorgehen der ARGE rechtens ?? Die geben mir nicht einmal die Zeit mich auf einen normalen Job zu bewerben. Vielen Dank !! |
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Nö ist nicht korrekt. Der EEJ ist das allerletzte Integrationsmittel dem Trainingsmaßnahmen, Schulungen, BEwerbungen etc pp. vorangegangen sein müssen. Und das auch noch über einen längeren Zeitraum, da der EEJ wieder helfen soll sich "in Arbeit" zurecht zu finden, sprich Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, regelmäßiger Tages/Arbeitsablauf wieder zu erlernen. Also quasi erst dann, wenn du richtig down bist und Arbeit schon gar nicht mehr kennst.
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Wie alt bist Du?
_______________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet! Zitat:
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Man muss ca. 2 bis 3 Monate arbeitslos gewesen sein, damit ein EEH#J gerechtfertigt ist. Weiterhin muss vorher ein Profiling stattgefunden haben. Gib uns doch bitte nähere Informationen zu deinem EEJ, Am besten scannst du das Schreiben ein. _______________________________ Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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Casa, das ist nicht immer so. Bei U25 gibt es verschärfte Regeln. Dazu gehört ein Sofortangebot. Ich vermute mal das der User U25 ist.Nur ich weiss nicht was der Unfug soll, wenn sowieso am 15.10.09 ein Studium angefangen wird. Da macht das doch gar keinen Sinn. Ein EEJ geht immer über 6 Monate. Spätestens ab dem 01.10.09 geht ein EEJ gar nicht mehr wegen der Studiumvorbereitungen. Ich vermute mal hier hat ein SB mal wieder völlig daneben gegriffen. Und zur Info für den Mäckie. Mit der Arge macht man nix telefonisch. Alles schriftlich gegen Quittung oder persönlich mit Zeugen _______________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet! Zitat:
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Also, ich bin über 25. In der Zeit bevor ich mein Abitur gemacht hab war ich auch 1 Jahr bei der ARGE (ebenfalls Ü25). Habe damals auch nach 1 1/2 Monaten einen EEJ angeboten bekommen, obwohl meine Sachbearbeiterin sagte sie läßt mir 3 Monate Zeit um zu sehen wie erfolgreich meine Bewerbungen wären. Es wurde mir allerdings keine Schulung, Trainingsmaßnahmen oder ein Vermittlungsgutschein angeboten. Der EEJ wurde mit einer Dauer von 4 Monaten, bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit durchgeführt. Jetzt nach 8 Monaten Schulbesuch und Abi-Prüfung bin ich wieder bis zum 15. Oktober bei der ARGE. Ich musste das Bewerbungstraining diesmal mitmachen, da ich die Maßnahme damals abgelehnt habe, was zu einer Sanktion führte. In der aktuellen Eingliederungsvereinbarung sind nur die Pflichten bzgl. des Bewerbungstrainings aufgeführt und das ich innerhalb von drei Wochen mind. 5 Bewerbungen schreiben muss. Der mir jetzt zugeteilte EEJ ist von der gleichen Sachbearbeiterin und bis zum 30.09.09 befristet. Sie kennt meine Qualifikationen und hat aber weit daneben gegriffen. Es geht um "intensive Betreuung von Kinder aus Flüchtlingsfamilien". Es wird guter Umgang mit Kindern und Fahrpraxis (Kleinbus mit Kl. 3) verlangt. Habe aber weder pädagogische Erfahrung oder einen Personenbeförderungsschein !!! Zwar werde ich mich dafür bewerben lege aber auch Widerspruch ein. Diesen werde ich kommende Woche bei der SBin bei meinen Erstgespräch vorlegen und lasse mir den Eingang bestätigen. Irgendwie scheint die Frau nicht interessiert zu sein, das ich einen 400 Euro Job bekomme. Denn diesen benötige ich dringend um mein Studium zu finanzieren. |
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Danke für die Antworten. Lege Widerspruch bei der ArGe ein. @lizardyinha In Bayern, über die 13. Klasse an der Berufsoberschule ist dies möglich wenn man bereits die Fachhochschulreife hat. Schuljahr war dieses Jahr um 6 Wochen kürzer. War aber kein Spaß... |
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