Zitat:
SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Kapitel 3 Leistungen
Abschnitt 2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Unterabschnitt 4 Verpflichtungen anderer
§ 33 Übergang von Ansprüchen
(1) ......
(2) Der Übergang eines Unterhaltsanspruchs nach bürgerlichem Recht darf nicht bewirkt werden, wenn die unterhaltsberechtigte Person
1. mit dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt,
2. mit dem Verpflichteten verwandt ist und den Unterhaltsanspruch nicht geltend macht; dies gilt nicht für Unterhaltsansprüche
a) minderjähriger Hilfebedürftiger,
b) von Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben
gegen ihre Eltern,
3. in einem Kindschaftsverhältnis zum Verpflichteten steht und
a) schwanger ist oder
b) ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines sechsten Lebensjahres betreut.
Der Übergang darf nur bewirkt werden, soweit das Einkommen und Vermögen der unterhaltsverpflichteten Person das nach den §§ 11 und 12 zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen übersteigt. Die Träger der Leistungen nach diesem Buch können den Übergang eines Unterhaltsanspruchs für die Vergangenheit nur unter den Voraussetzungen des § 1613 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bewirken. Sie können bis zur Höhe der bisherigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch auf zukünftige Leistungen klagen, wenn die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts voraussichtlich noch längere Zeit erbracht werden müssen.
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Der Link zur Quelle funktioniert nicht. ich bin am Suchen.
Nach der 12. Schwangerschaftswoche hat die werdene Mutter
Anspruch auf
Mehrbedarf.
Auch einen
Antrag auf
Erstausstattung und Schwangerenbekleidung kann sie stellen. Zur
Erstausstattung zählen KEINE Möbel.
Allerdings wird die Frage nach den werdenen Vater gestellt werden. Dieser ist unterhaltspflichtig ab 6 Wochen vor der Geburt und bis zu 3 Jahren danach. Für Mutter und Kind!
Wer zu diesem Thema noch Informationen hat, bitte per PN.
Ich pinne das Thema und schließes es auch.
Geändert von Emmaly (20.10.2006 um 11:30 Uhr)
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