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Hallo miteinander, ich habe da mal ein paar Fragen. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag der am 14.9.09 ausläuft. Leider wird er nicht verlängert, da ich Schwanger geworden bin. Mein errechneter Entbindungstermin ist der 19.12.09 Heute war ich beim Arbeitsamt um mich zu erkundigen. Ich habe einen Antrag zum Arbeitslosengeld erhalten. Mir wurde auch ein Termin für ein Vermittlungsgespräch gegeben. Nun meine Frage: Ich finde es nicht sinnvoll nochmal nach einer anderen Stelle zu Suchen, da ich ja im September bereits im 6. Monat bin und kein Arbeitgeber schwangere Frauen einstellen will. Kann ich mit dieser Vermittlungsberaterin nicht nach einer sinnvolleren Vorgehensweise suchen? Ich werde ja nach der Entbindung in Elternzeit gehen. Wegen 3 Monaten eine neue Stelle zu suchen ist doch nicht sinnvoll. Danke für eure Hilfe. MiZe |
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![]() Ob das sinnvoll ist oder nicht,spielt keine Rolle! Fakt ist du bist in diesen 3 Monaten theoretisch vermittelbar und darauf kommt es an! Nur wer verfügbar ist, laut Gesetz (SGB III),erhält ALG I! _______________________________ Freundliche Grüße aus dem Siegerland Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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Korrekt. Bei meiner Freundin war es sogar so, dass sie von der ARGE monatlich neue Zuweisungen für irgendwelche Sinnlosmaßnahmen bekommen hat und dabei hatte sie auch nur noch wenige Monate bis zur Entbindung. Da hilft im schlimmsten Fall nur der Weg zum Frauenarzt. Dieser kann ggfs. ein Berufsverbot oder eine Krankschreibung verhängen.
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Bei meiner Frau waren es 3 Wochen bis zur Mutterschutzfrist der Krankenkasse. Sie hat jetzt am 21.06. entbunden... Die Beraterin hatte auch erst zu Ihr gesagt das sie noch vermittelt wird, allerdings ist sie noch am selben Tag angerufen worden das sie keinen Termin mehr bekommt. Und so für die Zeit ALG I bis zum Mutterschutz bekommt. Nun habe ich aber eine ander Frage... (hoffe das stört hier nicht) Kann Sie denn nach dem Elterngeld... 21.06.2010 (+8 Wochen) wieder ALG I beziehn oder kommt dann direkt ALG II? |
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Das kommt darauf an ob sie dem Amt zur Verfügung steht. Sprich: Will sie in Elternzeit gehen, muss sie ALG2 beantragen, will sie wieder arbeiten, dann bekommt sie ALG1.
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