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Fortsetzung zu Thema Vermietung an Tochter/Kaltmiete ändern

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Alt 12.05.2008, 11:36
Benutzer
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Thüringen
Beiträge: 42
Standard Fortsetzung zu Thema Vermietung an Tochter/Kaltmiete ändern

Thema hatte ich schon mal angeschnitten unter: Kosten der Unterkunft - Miete: Vermietung an Tochter/Kaltmiete ändern

Brauch mal wieder eine Meinung . Mein Vater hatte nun einen Brief an die Arge geschrieben mit folgenden Inhalt:

Aktuelle Gasabrechnung als Kopie eingereicht.
-habe für das Grundstück einen Mietvertrag und der Mietpreis beläuft sich auf 280,- Euro. Davon sind 200,- Euro Kaltmiete und 80,- Euro als Nebenkosten vereinbart. Da sich sämtliche laufenden Kosten aber erhöht haben, reichen die 80,- Euro Nebenkosten nicht aus und von der Kaltmiete geht fast alles mit drauf.
Da mir die 200,- Euro als Einkommen angerechnet werden, ich aber davon die restlichen Kosten zu tragen habe und mir damit keinen Lenz machen kann, stellt sich mir folgende Frage. Würde es Probleme geben, wenn ich eine Veränderung des Mietvertrages mit meiner Tochter vereinbaren würde und in diesem die Kaltmiete senke und die Nebenkosten erhöhe? Der Mietpreis von 280,- Euro soll weiterhin bleiben, damit meine Tochter, die Mieterin, auch weiterhin diese Miete zahlen kann.
Oder reicht es, wenn Sie die aktuellen Abrechnungen haben, da sehen Sie ja wie viel Geld von dem Mietpreis drauf geht und was nicht?
Desweiteren würde mich interessieren, wie das mit den Instandhaltungskosten abgewickelt wird.
sämtliche Häuser werden nun an die grosse Kläranlage angeschlossenund jedes Haus bekommt seinen Anschluss diesbezüglich. Da der Vorderteil des Hauses nicht unterkellert ist und hinten raus keine Möglichkeit besteht die Abwasser anzuschließen, muss ich den ganzen Hausflur aufmachen und dort einen Schacht bauen usw. Die Kosten für das Material was ich dafür benötige, kann ich die über Instandhaltungskosten einreichen und wenn ja, reicht es wenn ich die Rechnungen/Kassenbelege einreiche oder muss man dazu noch einen Antrag stellen?


Als Antwort kam dies:

bezugnehmend auf die eingereichten Unterlagen zu ihrem Haus teile ich ihnen mit, dass diese Abrechnungen nur durch Einreichen eines angepaßten Mietvertrages zwischen ihren und ihrer Tochter berücksichtigt werden könnten.
Eine Entscheidung über notwendige Instandhaltungsarbeiten an selbstgenutztem Eigentum setzt immer eine konkrete antragstellung und eine eingehende Prüfung der baulichen Substanz voraus.


Hm.....was muss ich da nun verstehen, das sie den Mietvertrag nicht vorliegen haben oder das es er ihnen so nicht passt? Genau "eingehende Prüfung der baulichen substanz", muss ich nun einen bestellen für Geld der mir bescheinigt das ich das machen muss wegen dem Abwasseranschluss oder was oder wie???

Wieso können die das nicht so schreiben das man es versteht, aber egal sitzen eh nur unfähige dort, habs Montag wieder erlebt.

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Alt 12.05.2008, 11:41
RainerM
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Habt Ihr den veränderten Mietvertrag schon eingereicht?

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Alt 12.05.2008, 12:24
Günter
Gast
 
Beiträge: n/a
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Problem eins, deine Miete.

Die Netto-Kaltmiete wird deinem Vater als Einkommen angerechnet, die Nebenkosten sind ja extra als durchlaufender Posten. Da deine Miete bereits am Anschlag der Angemessenheitskriterien liegt, und die Nebenkosten steigen, gibt es nur 2 Möglichkeiten, entweder die ARGE stimmt der Senkung der Netto-Kaltmiete zu, oder die müssen die Aufforderung zur Senkung der KdU schicken, mit dem zweifelhaften Erfolg, dass die deine Umzugskosten usw. tragen müssen, und dein Vater die dann nicht mehr selbstgenutzte Immobilie verwerten muss.

Mit der anderen Geschichte mach ich mich nochmal schlau und antworte später in Ruhe.

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Alt 12.05.2008, 21:13
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Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Thüringen
Beiträge: 42
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Nein veränderter Mietvertrag wurde noch nicht eingereicht.

Mir kommt nur diese Aussage ( bezugnehmend auf die eingereichten Unterlagen zu ihrem Haus teile ich ihnen mit, dass diese Abrechnungen nur durch Einreichen eines angepaßten Mietvertrages zwischen ihren und ihrer Tochter berücksichtigt werden könnten.) so komisch vor, als würde mal wieder die Unterlagen von dem Mietvertrag denen garnicht vorliegen. Oder verstehe ich da was falsch?

Weil es hat sich ja die Woche raus gestellt, das weder Dinge im PC stehen wie Nebenverdienst seit Jan.08 noch neu genehmigter Hartz IV-Bezug von 1.4.bis Sep.08 geschweige die ganzen Unterlagen wegen meiner krankheit, selbst das was die Amtsärztin ausgestellt hat und ich von denen als Kopie bekommen habe, ist weg.

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Alt 12.05.2008, 23:11
RainerM
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
dass diese Abrechnungen nur durch Einreichen eines angepaßten Mietvertrages zwischen ihren und ihrer Tochter berücksichtigt werden könnten
Das heißt, die ARGE möchte einen veränderten Mietvertrag haben, also höhere Vorauszahlungen und eventuell weniger Kaltmiete.

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Alt 21.06.2008, 16:52
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Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Thüringen
Beiträge: 42
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veränderter Mietvertrag wurde eingereicht, mit weniger Kaltmiete und höheren Nebenkosten. Kam auch prommt ein neuer Bescheid für Dad wo auch dies so akzeptiert wurde, also die Kaltmiete als Einkommen weniger. Mal ne gute Nachricht :-)

Allerdings hat er nun noch einen Termin in der Leistungsabteilung, der Bescheid kam nach der Einladung. Was dies nun soll, ob gut oder schlecht.....lassen wir uns überraschen. Vielleicht weis mal wieder nicht die rechte Hand was die linke bereits entschieden hat.

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