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Kosten der Unterkunft - Eigentum Wohnraumgrössen, Nebenkosten, Angemessenheit

Eigentum und Kostenübernahme?

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Alt 02.02.2010, 22:24
Benutzerbild von cimbomtr67
Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: düren
Beiträge: 18
Standard Eigentum und Kostenübernahme?

Hallo

habe EFH und mit Frau und 3 Kinder. Beziehe seit Mai 2009 ALGII ,die Arge hat die ersten 6 Monate für die KDu 720 Euro bezahlt und einmaliger Zahlung im Jahr für die Heizöl 1200 EUR bezahlt.

Nun jetzt kommts nach der 6.Monat bezahlt der Arge nur 520 EUR für gesamte KDU ohne Heizkosten die werden ja einmal im Jahr bezahlt.

Ist das alles so richtig ?

Meine Daten : 108qm Wfl
kinder sind 3,8 und 11 Jahre
mein Frau war immer Hausfrau

und was würde mir von der ARGE insgesamt zustehen??

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Alt 03.02.2010, 11:03
lizardyinha
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Eigentlich sollte Eigentum für ALG II´ler ja demnächst durch eine Gesetzesänderung geschützt werden, so dass die Größe auch überschritten werden darf.

Wie hoch sind denn Deine tatsächlichen monatlichen Auslagen für das Haus?

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Alt 03.02.2010, 11:16
Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.631
Standard

Folgende Kosten sind im Rahmen der KdU zu übernehmen bei eigentum.

Die tatsächlichen Nebenkosten (Müll, Grundstücksteuern, Versicherungen, Wasser/Abwasser (ohne Warmwasser) und was sonst noch so an NK sind.

Dann die tatsächlichen Heizkostenso wie die reinen Zinsen der Raten. wobei diese Zinsen nicht höher sein dürfen als der angemessene Wohnraum für 5 Personen in deiner Region, also die reine netto-Kaltmiete. Was darüber liegt wird nicht gezahlt

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Alt 03.02.2010, 22:00
Benutzerbild von cimbomtr67
Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: düren
Beiträge: 18
Standard

Ich danke erstmal für eure Antworten, meine Ausgaben im Monat sind

565 EUR an die Bank monatlich (1% Tilgung)

575 EUR an die andere Bank vierteljährlich (KFW) (1%Tilgung)

240 EUR Müll Kaltwasser Strassenreinigung etc... vierteljährlich

40 EUR Grundsteuer vierteljährlich

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Alt 03.02.2010, 22:19
Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.631
Standard

Tilgung wird nicht bezahlt. Nur die Zinsen und auch diese eben nur bis zu der Höhe was eine vergleichbare Wohnung für 5 Personen in Deiner Region netto Kaltmiete kostet.

Sind die Zinsbelastungen höher musst Du den Rest selber drauf packen und die Tilgung ist einzig und allein Deine Sache wie Du das machst.

Du musst der Arge die genauen monatlichen Zinsbelastung mitteilen.

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Alt 03.02.2010, 22:35
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Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.631
Standard

Hier die Vorgaben der Arge für Düren

http://www.dueren.de/uploads/media/s..._mieten_01.pdf

520 Euro ist die maximale Kaltmiete inklusive Nebenkosten, ohne Heizung, der in Düren für 5 Personen gezahlt wird

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Alt 03.02.2010, 22:37
Benutzerbild von cimbomtr67
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Registriert seit: 18.01.2009
Ort: düren
Beiträge: 18
Standard

und wie sieht es aus mit den Nebenkosten denn ich oben aufgeschrieben habe?

Und ich bezahle von den 565 EUR nur allein 450 EUR Zinsen.

Also was meint ihr ? was würde mir ca insgesamt zustehen

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Alt 03.02.2010, 22:42
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Ort: Hamburg
Beiträge: 3.631
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520 Euro uind nicht ein Centinchen mehr

für Zinsen + Nebenkosten ohne Heizung

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Alt 03.02.2010, 22:46
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Ort: Hamburg
Beiträge: 3.631
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Du solltes dringend meit den Banken reden und die Belastungen veringern (zb längere Laufzeit)

Und eventuell beide Hausdarlehen zu einem zusammenführen.

Lnage wirst Du das haus bei den Kosten nicht halten können.

Freunde Dich schon mal mit de Gedanken an das Haus verkaufen zu müssen wenn Du nicht schleunigst Arbeit findest oder wie oben genannt eine niedrigere Tilgung hinbekommst

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Alt 03.02.2010, 22:50
Benutzerbild von cimbomtr67
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Registriert seit: 18.01.2009
Ort: düren
Beiträge: 18
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Ok Danke nochmal für die Hilfe

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  #11 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 21.02.2010, 18:02
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Ort: Rheinfelden
Beiträge: 8
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Ihr habt Sorgen,

meine ARGE zahlt nicht einmal 150 € für meine bescheidene 58 m2 2 Zimmer Wohnung...

...- Die Hälfte davon soll Ich aus meiner verfassugnswiedriger Regelleistung bezahlen...

Gruß ein entäuschter Bundesbürger...

Jürgen B.

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  #12 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 21.02.2010, 18:25
Benutzerbild von Henner_V
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Zitat:
Zitat von Picasso Beitrag anzeigen
Die Hälfte davon soll Ich aus meiner verfassugnswiedriger Regelleistung bezahlen...

Gruß ein entäuschter Bundesbürger...

Jürgen B.
Wo wurde denn entschieden das der Regelsatz verfassungswidrig ist???

_______________________________
Freundliche Grüße aus dem Siegerland

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  #13 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 21.02.2010, 19:43
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Ort: Hamburg
Beiträge: 3.631
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Zitat:
Zitat von Picasso Beitrag anzeigen
Ihr habt Sorgen,

meine ARGE zahlt nicht einmal 150 € für meine bescheidene 58 m2 2 Zimmer Wohnung...

Du solltest mal genauere Information geben

vielleicht können wir Dir Ratschläge geben, wennn da was nicht koscher ist

_______________________________
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Alt 22.02.2010, 05:46
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Ort: Rheinfelden
Beiträge: 8
Standard

Zitat:
Zitat von Cyberoma Beitrag anzeigen
Du solltest mal genauere Information geben

vielleicht können wir Dir Ratschläge geben, wennn da was nicht koscher ist
Hallo @ all,

nach heute verfassungswidrigem Recht, ist da leider alles koscher....

es handelt sich bei den 80 € die Ich auch noch von meinem Regelsatz zahlen soll um die Tilgungsraten meiner kleinen Eigentumswohnung !

Mann bedenke dass diese Eigentumswohnung mal als Rentenversicherung gedacht war. Und nun sagt der Steuerzahler doch tatsächlich verkaufe Deine private Rentenversicherung, damit wir später mal 400 € für eine Mietwohnung bezahlen können. Das verstehe einer, Ich nicht... !!!

Übrigens sind auch Hartz IV Empfänger treue Steuerzahler...

Gruß Jürgen B.

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  #15 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 22.02.2010, 07:29
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Ort: Bad Kreuznach
Beiträge: 68
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Zitat:
Zitat von Picasso Beitrag anzeigen

Übrigens sind auch Hartz IV Empfänger treue Steuerzahler...

Gruß Jürgen B.
Richtig,die aber vom Steuerzahler finanziert werden das sollte man nicht vergessen!

Du schreibst hier:

"nach heute verfassungswidrigem Recht"

Wer hat das denn entschieden? Kannst du mal eine Quelle nennen??

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  #16 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 22.02.2010, 14:15
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Ort: Rheinfelden
Beiträge: 8
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Hi Abendbroth,

dies hat kürzlich das Bundesverfassungsgericht entschieden, kennst Du Goggel ?

Dann Google mal danach...

Aber das Urteil unseres höchsten Gerichts hat meiner Meinung nach absolut nichts zu bedeuten:

Denn die Richter haben nur entschieden dass es nachfollziebar sein muss dass 359 € für ein menschenwürdiges Leben in unserem Vaterland möglich ist...

Nur leider gilt dies anscheinend / wol nicht für Eigenheimbesitzer...

Gruss Jürgen B.

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Alt 22.02.2010, 14:31
Benutzerbild von Henner_V
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Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
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@Picasso,
du solltest dir das Urteil des BVG mal genauer durchlesen!

Besonders Absatz 2:

Zitat:
Die in den Ausgangsverfahren geltenden Regelleistungen von 345, 311
und 207 Euro können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen
Existenzminimums nicht als evident unzureichend angesehen werden. Für
den Betrag der Regelleistung von 345 Euro kann eine evidente
Unterschreitung nicht festgestellt werden, weil sie zur Sicherung der
physischen Seite des Existenzminimums zumindest ausreicht und der
Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der sozialen Seite des
Existenzminimums besonders weit ist.

Dies gilt auch für den Betrag von 311 Euro für erwachsene Partner einer
Bedarfsgemeinschaft. Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass durch
das gemeinsame Wirtschaften Aufwendungen gespart werden und deshalb zwei
zusammenlebende Partner einen finanziellen Mindestbedarf haben, der
geringer als das Doppelte des Bedarfs eines Alleinlebenden ist.

_______________________________
Freundliche Grüße aus dem Siegerland

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Alt 22.02.2010, 17:26
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Registriert seit: 21.02.2010
Ort: Rheinfelden
Beiträge: 8
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@Henner,

Ich mach dies nur ungern , abba jezt muss es sein:

Lerne mal Rechnen:

ALG II (ist übrigens nur minnimal mer als in Deinem Zitat)

also 359 € -83 € Müll Gebühren - 80 € Tilgung - 30 € Telefon - 52 € Strom - 10 € Warmwasser - 7 € für den Luxus eines Kabel Anschlusses ...

macht für mich im nächsten Monat März ein menschenunwürdiges Leben in einem so reichen Land wie Deutschland...

Gruß Jürgen B.

PS: meine Bank bestet zur Zeit noch auf Ihre Tilgungsraten, so isses halt in Zeiten der Wirtschaftskrise...

... diese ganze Harzt IV Gesetzgebung ist doch einfach nur ein einfacher Beschiss am Deutschen Staatsbürger...

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Alt 22.02.2010, 18:02
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
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Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
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Zitat:
ALG II (ist übrigens nur minnimal mer als in Deinem Zitat)
Das beweißt mir nur das du keine Ahnung hast,oder glaubst du wirklich das ich über die Höhe der zur Zeit gültigen Regelleistung nicht informiert bin??


Das Zitat,war ein Auszug aus dem Urteil ,das du anscheinend nicht begriffen hast!

Aber was ist auch nicht so wichtig,der eine kann nicht rechnen

,dafür kann der andere nicht lesen!
Was wichtiger ist überlasse ich dem Betrachter dieses Threads!!

PS:
Von Beruf bin ich, unter anderm, Einzelhandelskaufmann der fit ist im kalkulieren, kurz ,im kaufmänischem Rechnen!

_______________________________
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Alt 22.02.2010, 18:10
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Hallo Picasso,
wenn Du in diesem Forum einmal genauer hinge"lesen" hättest, wüsstest Du, dass Henner_V nicht nur rechnen kann, sondern einiges mehr für dieses Forum tut ...
Ich denke, es ist nicht angebracht, in dieser Form zu argumentieren!
(hier wäre eine Entschuldigung fällig ...)

Dass es frustrierend ist, was Du durchlebst, wird Dir jeder hier, auf seine eigene Weise, mit seinem eigenen Frust bestätigen können!

Zu den Regelsätzen:
Du kannst spätestens bei "Focus, Stern, Spiegel"-online nachlesen, was Dir mit ALGII an Lebensqualität seitens der Judikative zugestanden wird, die entsprechenden Tabellen "geistern" schon seit Wochen durch die Medien ...
Dass BVG hat weder die Höhe, noch die grundsätzliche Art der Erhebung zu den HartzIV-Sätzen infrage gestellt, im Gegenteil bezeichnete das BVG die Art der Erhebung, mittels stat.BA für "probat", schränkte jedoch ein, dass diverse Bemessungen nach "Gutsherrenart" (also "Willkür") nicht verfassungskonform sein können. - Hierzu gehört z.B. der anteilige "Gastronomiebedarf" für Kleinkinder, während denselben Kindern 0% für Bildung zugestanden wird ...

Du darfst übrigens froh sein, dass Du mitlerweile eine Chance hast, Dein Eigentum zu behalten!
Bis vor kurzem hättest Du dies noch verkaufen müssen, Deine Riesterrente und andere Rentenfonds ebenfalls kündigen müssen, dieses "eingenommene" Geld für Deine Lebenshaltung "verbraten" müssen, ehe Du einen Anspruch auf ALGII erlangt hättest!
Dasselbe mussten viele, viele Menschen vor Dir bereits tun!

Du unterliegst einem "Trugschluss", wenn Du solchen "Westerwelles" und "Bild-dir meine Meinung"-Idioten geglaubt hast, dass es Dir mit Hartz IV besser geht, als wenn Du arbeitest!!!
Ich kann nur sagen: "Willkommen in der Realität!!!"

Westerwelle nennt auch Dich einen "dekadenten Sozialschmarrotzer", egal, wo Du bis 2008 gearbeitet hast!

Es wird Dir wenig helfen, den Frust, nach Deinem "sozialen Absturz" hier verarbeiten zu wollen, und die Leute zu "beleidigen", finde Dich erst einmal in Deiner neuen Situation "ein und zurecht", damit Dir (auch) hier geholfen werden kann !

Wut und Aggression ist ein schlechter Ratgeber!

M.f.G.
Matthias

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Alt 22.02.2010, 18:35
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Zitat:
Es wird Dir wenig helfen, den Frust, nach Deinem "sozialen Absturz" hier verarbeiten zu wollen, und die Leute zu "beleidigen",
Ich beleidige In diesem Forum sicher niemanden mer. Das hab Ich mal früher gemacht. Es kommt mir darauf an dass Ihr aufwacht und endlich mal in der Realität ankommt...

Unsere Ostdeutschen Mitbürger haben sage und schreibe über 40 Jahre gebraucht bis Sie entdeckt haben dass Sie eigendlich das Volk sind.

Wir Westdeutschen haben sage und schreibe 5 Jahre gebraucht um zu merken dass die Harzt IV Gesetze eigendlich Verfassungswiedrig sind. In welcher Welt leben wir eigendlich, hö ???

Gruß Jürgen B.


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Alt 22.02.2010, 19:11
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Ort: LEV
Beiträge: 73
Standard Lieber Jürgen ...

... ist Dir eigentlich wirklich noch zu helfen?!
Liest Du eigentlich, was Du so schreibst???
Zitat:
Ich beleidige In diesem Forum sicher niemanden mer. Das hab Ich mal früher gemacht. Es kommt mir darauf an dass Ihr aufwacht und endlich mal in der Realität ankommt...
Weil wir aufgewacht sind, sind wir in diesem Forum, Du bist sicherlich nicht der WECKER, den wir gebraucht haben!
Und dass Du hier "früher" die Leute beleidigt hast, was Du ja "heute" nie tun würdest, spricht für sich!!!

Zwischen "Ost" und "West" differenzieren zu wollen, ist so ähnliche Difamierung, wie Westerwelles "dekadenter Sozialismus" ... - Ergo: völlig fehl am Platz!

Zitat:
Wir Westdeutschen haben sage und schreibe 5 Jahre gebraucht um zu merken dass die Harzt IV Gesetze eigendlich Verfassungswiedrig sind. In welcher Welt leben wir eigendlich, hö ???
Auf Deine Rechtschreibung beziehe ich jetzt besser nicht Stellung, das ist irrelevant!
Auf Deine Aussage bezogen, leben wir in der Welt, in der 5% der Bevölkerung 90% des Volkseigentums besitzen und hiervon ca. 15% als Schwarzgeld ins Ausland tragen.
Zu dem BVG-Urteil haben andere, denke ich, bereits genug erklärt (was Verfassungswidrigkeit angeht), als dass ich hier nochmals Stellung beziehen will!
Ich kann Dir nur empfehlen, Dich auf das Wesentliche zu konzentrieren, das da wäre:
1. mit dem Geld, das ich erhalte, muss ich erst einmal auskommen lernen ...
2. jeder Widerspruch, den ich mache, ist nicht zwingend von Erfolg gekrönt ...
3. jeder Prozess, den ich anstrenge, kann bis zur letzten Instanz gehen und somit über 5 Jahre andauern (wie das neue BVG-Urteil) ...
4. ich bin mit der Abstufung auf ALG II nicht mehr in der Position, auf andere "herabblicken" zu dürfen ...
5. Menschen, die sich hier engagieren, wollen mittels Erfahrungsaustausch helfen und nicht mich angreifen!

Nochmals:
ich denke, es ist angebracht, Dich bei Henner_V für Deine Sprüche ernst gemeint zu entschuldigen!
Das ist einfach kein Umgangston!

Ansonsten solltest Du, der die "Rechenkünste" anderer in Frage stellt, Dich an Deiner "Rechtschreibung" messen lassen!!! - Also, jeder so, wie er kann ...
und nicht: jeder hacke auf den anderen ein!

Sei gewiss, dass ich für Deine Äußerungen nur sehr wenig Verständnis aufbringe, weshalb ich mich "schriftlich-verbal" äußerst einschränke, ich bin normalerweise jemand, der Menschen, wie Dir, das "Letzte zuerst" sagt! Stünden wir in einem Raum, würde Dir schon lange kein Hut mehr passen!

Also finde Dein Level, auch hier mit anderen umzugehen, ohne beleidigend zu werden ...

M.w.f.G.
Matthias

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Alt 22.02.2010, 19:32
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Ort: Rheinfelden
Beiträge: 8
Standard

Zitat:
ich denke, es ist angebracht, Dich bei Henner_V für Deine Sprüche ernst gemeint zu entschuldigen!
wenn Henner mir erklärt wofür Ich mich entschuldigen soll gerne...

ansonsten binn Ich ein Legasteniker und kann halt nicht so gut schreiben, denken abe schon...

binn für jede Diskussion bereit...

auserdem binn momentan besoffen und hab keine Lust mer mer zu tippen!

Gruss Jürgen B.

PS: Ihr seid ein komischer Verrein...

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Alt 22.02.2010, 19:39
Benutzerbild von Henner_V
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Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
Standard

So ,das war es dann!
Besoffen, kannst du dich in anderen Foren anmelden und schreiben!!

_______________________________
Freundliche Grüße aus dem Siegerland

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Alt 23.02.2010, 00:03
Benutzerbild von 533VUA
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Standard Ich sag nur:

Zitat:
Zitat von Henner_V Beitrag anzeigen
So ,das war es dann!
Besoffen, kannst du dich in anderen Foren anmelden und schreiben!!


Mach das Ding hier zu und gut ist ... (meine persönliche Meinung)

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Alt 23.02.2010, 06:22
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Beiträge: 68
Standard

Zitat:
Zitat von Picasso Beitrag anzeigen

auserdem binn momentan besoffen und hab keine Lust mer mer zu tippen!

Gruss Jürgen B.

PS: Ihr seid ein komischer Verrein...
Das sind die Richtigen.
Keine Kohle,aber saufen.

Das passt so richtig in das Bild vom "faulen und saufenden Hartz4ler".

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