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Kosten der Unterkunft - Eigentum Wohnraumgrössen, Nebenkosten, Angemessenheit

Einmaliger Heizungszuschuß

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Alt 20.02.2010, 18:38
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Registriert seit: 03.12.2009
Ort: Schwielochsee
Beiträge: 3
Standard Einmaliger Heizungszuschuß

Hallo ich bin ein Neuer im Board.Ich bin 52 Jahre alt.lebe in einer Bedarfsgemeinschaft.Habe ein Eigenheim wir wohnen zu zweit in dem Haus.
Ich bin seit 2005 ALG2 Empfänger.
Jetzt mein Problem.habe Antrag gestellt auf Übernahme der Heizkosten(Öl),wurde wie immer pauschalisiert:65m² x1,20 Eur.
Habe Widerspruch eingelegt,abgelehnt,Widerspruch gegen widerspruch gestellt
wieder abgelehnt.
Die Widerspruchsstelle ist in Königswusterhausen,habe als Antwort bekommen,ich solle klagen Sozialgericht Cottbus.
In der Richtlinie LDS-Dahme Spreewald steht doch drin Einzelprüfung,Zustand
des Hauses das alles interessiert dieSachbearbeiter nicht.Es gibt sogar richterliche Entscheidungen das nicht pauschalisiert werden darf.Ich will jetzt
gegen den Sacharbeiter eine Fachaufsichtsbeschwerde beim AA-Potsdam einlegen.Kann mir jetzt mal jemand sagen,was man noch machen kann außer klagen.wenn ich klagen muß was muß man beachten.Ich wohne in der Nähe von Lübben,es wäre nicht schlecht wenn sich Betroffene aus der Region auch mal melden,zwecks Erfahrungsaustausch.Ich hoffe das jemand antwortet
Grüsse aus dem Spreewald Nikkis

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Alt 22.02.2010, 17:10
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Registriert seit: 17.01.2010
Ort: LEV
Beiträge: 73
Standard Ich komme zwar nicht aus Deiner Region ...

... antworte aber trotzdem.

Tatsächlich wundere ich mich erst einmal, dass Du seit 2005 nicht herangezogen worden bist, Dein Eigentum zu verkaufen, und umzuziehen, dies war nämlich im "Westen" bislang "gängige Praxis".

Zu dem Thema Heizkosten sieht es hier so aus, dass Dir mit 65 qm seit 2005 bereits mehr Wohnraum zugestanden wird, als nahezu jedem anderen. Der normale ALGII-Empfänger in 2-er-BG erhält i.d.R. 60qm.
Dass die Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu bewilligen sind, besagt, dass Du bei einem Wohnraum von über 60qm die Heizkosten nur anteilig für die zu bewilligende Maximalgröße von (in Deinem speziellen Fall) 65qm erhältst.
Da Du (voraussichtlich) in Deinem Eigentum keine Verbrauchszähler an den Heizkörpern haben wirst, des Weiteren wahrscheinlich auch das Warmwasser über die Ölheizung regeln wirst (?), kann das Amt die tatsächlichen Kosten, wie folgt "pauschalisieren":
1. Gesamtkosten Öl - abzgl. Warmwasser (über Regelsatz bereits bezahlt) = Rest1
2. Rest 1 geteilt durch gesamt beheizte qm = Pauschale/qm
3. Pauschale/qm mal angemessener (bewilligter) Wohnraum = Heizkostenvorauszahlung.

Aufgrund Deiner Schilderung kann ich leider nicht nachvollziehen, wie groß Dein Eigentum ist, sodass keine Realwerte berechnet werden können.
Aus meiner Sicht jedenfalls, müsste man zuerst die obigen Formeln anwenden, um beurteilen zu können, ob die Heizkosten zu niedrig angesetzt wurden!
Tatsache jedoch ist, dass Du dem Sachbearbeiter erst dann seine "Fehlberechnung" nachweisen können wirst, wenn Du in Deinem Haus ein entsprechendes Unternehmen damit beauftragt hast, Wärmezähler einzubauen, und jährlich ablesen zu lassen. In dieser Angelegenheit sehe ich Dich in der Nachweispflicht und nicht das Amt.
Solange Du den entsprechenden Bedarf für die tatsächlich genutzten 65 qm nicht nachweisen kannst, kann das Amt nur, w.o. beschrieben, "pauschalisieren".

M.f.G.
Matthias

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Alt 23.02.2010, 14:01
Neuzugang
 
Registriert seit: 03.12.2009
Ort: Schwielochsee
Beiträge: 3
Frage Heizkostenzuschuß

Hallo Matthias,Danke erst mal für die Antwort.Die gesamte Wohnfläche ist
152m²,dafür hatte ich schon mal Wohngeld bekommen bis 2005.
In der Richtlinie Landkreis Dahme-Spreewald steht das 2 Personen die in einem
Wohnhaus bzw eigenheim wohnen 65m² zugestanden wird.Das heißt Wohnfläche mal Richtfaktor also 65m² x 1,20 Eur= 936.-Eur mehr nicht.Das ist eine nicht Prüfungsgrenze,was darüber hinaus geht das muß geprüft werden.Das will ich ja erreichen,weil in der Richtlinie steht zustand des Hauses
etc.Die machen sich das einfach,denn wenn jemand raus kommem muß das ist mit Aufwand für die ARGE verbunden.Es ist einfacher Pauschal zu berechnen als anders zu verfahren,es kommt noch dazu das die Sacharbeiter nicht viel Ahnung von der Gesetzeslage haben.Es gibt genug
Gesetze zur Regelung der KdU.
So Matthias jetz noch mal zum Eigenheim wie gesagt reale Wohnfläche 152m²
Warmwasser durch Öl :
Kostenvoranschläge sind immer 3000L(soviel braucht man im Winter)
2 Personen je 323,00 Eur
Kosten der Unterkunft 76,72 Eur
Mehrbedarf weg gefallen
Ich denke das die Berechnungen nicht stimmem
Die Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald ist auf der Hompage für jedermann einsichtbar.
Für eine Antwort wäre ich dankbar
Mfg Gerhard

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Alt 24.02.2010, 16:08
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Registriert seit: 17.01.2010
Ort: LEV
Beiträge: 73
Standard Berechnung nach aktuellem Ölpreis:

Ok, ich hab mir mal die Mühe gemacht:

In Eurer Region hast Du einen aktuellen Ölpreis von aufgerundet 63,00 €/ 100L Heizöl inkl. MwSt.
Bei 3000L und 152 m² ergibt das aufgerundet 20 L/m².
20 L/m² * 65 m² = 1300 L/65 m² = errechneter Gesamtbedarf.
Somit ergibt sich:
1300L*0,63€/L = 819,00 €
819,00 €/12 Monate = 68,25 €/Monat

Zudem erhälst Du für Warmwasser (im Regelsatz beinhaltet):
6,40 €/Monat, also 10,16L Heizöl (6,40€/Monat/0,63€/L =L) oben drauf, sodass das Amt Dir also jährlich weitere 122,0L Heizöl über den Regelsatz bezahlt.
Benutzt Du diesen Rechenweg, erhälst Du also 1422 L Heizöl für das gesamte Jahr inkl. Warmwasser.
Das entspricht:
1422 * 0,63 = 895,86 €/Jahr, willst Du das auf m² zurückrechnen, kommst Du auf 1,149 €/m², das obwohl das Heizöl in der Wintersaison wesentlich teurer ist, als im Sommer!

Aufgrund dieser Grundberechnung denke ich, bist Du mit der Pauschale von 1,20€/m² gut bedient, zumal, wie beschrieben, Deinem Sachbearbeiter nicht einmal aufgefallen zu sein scheint, dass auf diesem Weg das Warmwasser doppelt berücksichtig wurde (rein für die Heizkosten stünden Dir nach dieser Berechnung lediglich 1,05€/m² mtl. zu)...

Wie Dir zuvor bereits geschrieben, sehe ich Dich in der "Beweispflicht", dass die tatsächlichen Heizkosten für die bewilligten 65 m² höher liegen, als die Pauschale, zumal Du die restlichen 87 m² Wohnfläche im Winter nicht unbeheizt lassen kannst, wegen sonst entstehender Frost- und Schimmelschäden ...

Da Du dieses Mal relativ genau aufschlüsselst, stellt sich mir allerdings die Frage, was Dir das Amt an Hausnebenkosten zugesteht?
Schornsteinfeger, Wartungs- & Reparaturkosten sind z.B. nicht in den Heizkosten enthalten, aber das weißt Du sicherlich bereits ...

Mit freundlichen Grüßen
Matthias

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Alt 24.02.2010, 17:36
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Registriert seit: 03.12.2009
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Beiträge: 3
Ausrufezeichen KdU Kosten

Hallo Matthias,wieder Dank für die schnelle Antwort.
Hier mal die Kosten:
Abwasser/Wasser: 393,48 eur
Müll 55,28
Schornsteinfeger: 77,10
Grundstückssteuer: 265,80
Wartung Heizung: 178,50
Gebäudeversicherung:128,76
Stromkosten(Heizung 99,35
Umwälzpumpe)
Wasserkessel(Eigenversorgung) 41,40
Die Kosten Umwälzpumpe und Wasserkessel wurde vom Fachbetrieb gemessen,daß habe ich jetzt erst reingegeben.Da habe ich noch keine Antwort.
Ich weiß jetzt nicht was noch zu den Kosten der Unterkunft rechnet,es sagt ein doch niemand.
So Matthias nochmals ein Dankeschön
PS ich wundere mich das sich niemand aus der Spreewaldregion mal meldet,
denn ALG2 Empfänger gibt es auch im Spreewald))

MfG Gerhard

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Alt 06.03.2010, 16:23
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Ort: LEV
Beiträge: 73
Standard Sorry für die späte Rückmeldung ...

Berechnung zu Deinen Nebenkosten:

Um die NK geltend zu machen, musst Du einen Schlüssel für die einzelnen Positionen finden !
Es gibt NK, die man auf m² berechnen darf/muss, während andere auf Personen & Personen/Haushalt berechnet werden müssen!
Wieder andere NK dürfen ausschließlich auf Verbrauchsbasis abgerechnet werden ...
Du siehst, das ist ein sehr "weites Feld", welches allerdings gewissen Vorgaben unterliegt, die von Bundesland zu Bundesland, Stadt zu Stadt und Wohnsituation zu Wohnsituation unterschiedlich gehandhabt werden.
Insofern kann ich Dir hierzu keine "annähernde Berechnung" liefern.

Allerdings kann ich Dir ein direktes Beispiel aus NRW geben, welches allerdings nichts mit Hartz IV zu tun hat:

Die Ehe meiner Eltern wurde nach 35 Ehejahren (1998) geschieden.
Das gemeinsame Wohneigentum wurde von meinem Vater verlassen, während meine Mutter ihrem Vater (meinem Opa) in dem Haus "Unterkunft & Pflege" gab, nachdem meine Großmutter verstorben war.
Aufgrund der gerichtlichen Aufteilung des "erworbenen Vermögen" musste meine Mutter, um das Eigentum zu halten, meinen Vater "auszahlen".
Dies alles funktionierte, weil meine Mutter, nachdem wir Kinder das Haus verlassen hatten, wieder versicherungspflichtig zu arbeiten begann ...

Als meine Mutter in Rente gehen musste, hatte sie nicht genügend Rentenanspruch, das Haus alleine halten zu können. Auch war die "Wohnraumgröße" viel zu groß, als dass das "Sozialamt" die Hauskosten für 2 Personen (Großvater & Mutter) getragen hätte ...
Wir Kinder gingen damals hin und ließen das Haus derart umbauen (respektive leisteten einige Eigenarbeit), dass das obere Stockwerk vermietbar wurde!

Hier liegt vielleicht der Schlüssel zu Deiner Misere!
Um Deine Kosten zu minimieren, respektive Dein Wohneigentum zu schützen, solltet Ihr vielleicht über eine Vermietung des "überflüssigen, unbezahlten" Wohn- und Heizraumes nachdenken!
Da ich die genauen Begebenheiten nicht kenne, müsst Ihr schon selbst entscheiden, ob dies in Form von "Fremdenzimmern", "Ferienzimmern", "Dauermieten" stattfinden kann/sollte ...
Ich glaube allerdings, dass man in der heutigen Zeit, als Eigentümer, entweder genügend Fähigkeiten hat, das Eigentum instand zu halten, oder aber genügend "Leuts" kennt, die das für kleines Geld machen (natürlich nicht "schwarz")!
Sollte dem nicht so sein, könnt Ihr mich gerne mal auf die restlichen 90 m² einladen, damit ich mir einmal ein reales Bild machen und Euch wirklich beraten kann ...

M.f.G.
Matthias

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