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| Kosten der Unterkunft - Miete Mietobergrenzen, Wohnraumgrössen, Nebenkosten, Angemessenheit |
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Hallo, ich habe eine Frage. Kann die ARGE im neuem Wohnort die Kostenübernahmezusage der ARGE im alten Wohnort anzweifeln, bzw. nach eigenem Ermessen versagen? Mein Fall ist etwas umfangreicher zu erklären. (Sorgerechtsstreit etc.) Im Mom ist die Wohnung zu groß für uns. Aber nach ausführlicher Erläuterung meines Falles stimmte die ARGE an meinem alten Wohnort dem Umzug zu und gab mir eine Kostenübernahmezusage für die neue Wohnung. Daraufhin sind wir umgezogen, und sind nun entsprechend verunsichert. Da vom Familiengericht noch nichts Neues entschieden wurde, bzw Entscheidungen von einem psychologischem Gutachten abhängen, welchen noch in aussteht. LG naralu |
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Hallo, kann mir keiner Auskunft dazu geben? Ich habe schon im Internet geschaut, aber finde nichts konkretes, bzw suche vlt. auch nicht an der richtigen Stelle. Kann mir vlt. jemand einen Tip geben, wo ich mich noch erkundigen kann? Danke naralu |
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Also wie ich das sehe, kann die ALTE ARGE keinesfalls eine Zusage für eine Wohnung in einem anderen ARGE-Bezirk geben. Die Zusage muss von der NEUEN ARGE kommen, es könnte ja sein, dass die neue wohnung nicht angemessen ist ect und da entscheidet dann immer die NEUE ARGE - die ALTE hat damit gar nichts zu tun
_______________________________ Mit digitalen Grüßen Rudi_S Administrator, 1. Vorsitzender eMail: verwaltung@arbeitslosenhilfe.org ![]() Wir bitten alle Nutzer DIESEN HINWEIS zu beachten und einzuhalten! Ich beantworte keine Sachfragen per PN oder Email! |
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