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| Kosten der Unterkunft - Miete Mietobergrenzen, Wohnraumgrössen, Nebenkosten, Angemessenheit |
Wir bieten hier Rat, Hilfe und Informationen rund um die Themenbereiche Arbeitslosigkeit, Hartz 4 und weitere Sozialleistungen.![]() |
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Hallo allerseits, habt ihr schon Erfahrung mit Untermietverträgen gemacht? Ich habe eine Untermieterin bei mir wohnen die 75,- € an Nebenkostenpauschale (inkl. Strom) bezahlt. Sonst werden keine weiteren Mietkosten erhoben, s. Mietvertrag unten. Bei meinem Bewilligungsbescheid ist mir nun aufgefallen das ich 75,- € unter dem Punkt:abgezogen bekomme. Meine Frage: Können Nebenkosten unter dem Punkt Vermietung Einkommen überhaupt angerechnet werden, da diese doch ein durchlaufender Posten sind? Zitat:
_______________________________ Smörebröt, Smörebröt, Ram TamTamTam…. |
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Frage :Wie sieht die Berechnung deiner KDU aus? Wurden eben diese 75 Euro aus deiner Kdu herausgerechnet,oder bekommst du noch zuerst ermittelten Bertag!Wenn nein, Widerspruch einlegen denn dann bekommst du definitiv 75 euro zu wenig da es ja,wie du es selbst schon gesagt hast,ein duchlaufender Posten ist den du dem Vermieter weiter reichst!! _______________________________ Freundliche Grüße aus dem Siegerland Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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Vielen Dank erstmal für die Hilfe. Bin mich, mal wieder, am todgoogeln wegen denen. Kämpf um Dein Recht sonst geht's Dir schlecht! Also mein zu berücksichtigendes Einkommen errechnen die so:
ergibt 62 € und genau diese werden mir von meinen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes abgezogen. Jetzt muss ich zu meiner Schande gestehen das ich gutgläubig das nie kontrolliert habe. Das läuft jetzt schon das ganze Jahr so. (*Zähneknirsch*). Hoffentlich kann ich das rückwirkend wieder einfordern. _______________________________ Smörebröt, Smörebröt, Ram TamTamTam…. |
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also ich habe mit Datum vom 06.1.2006 SCHRIFTLICH von meiner SB bestätigt bekommen, das im Falle von Untervermietung MIR nichts vom Regelsatz abgezogen wird, sondern die Untermiete auf die Gesamtmiete angerechnet würde.(trotzdem bin ich auch noch immer skeptisch) Zitat aus meiner Bestätigung: - ich könnte evtl. ab 01.07.2006 meine Miete durch Untervermietung meines ungenutzten Kellerraumes absenken. Hier bestätigten sie mir telefonisch, dass dies ohne Beanstandung möglich sei und das Geld aus der Untervermietung keinesfalls auf meinen Regelsatz als Einnahme verrechnet, sondern von meiner Gesamtmiete (KdU) in Abzug gebracht würde, womit ich dann ja auch in den angemessenen Betrag (229,50 Kaltmiete + NK/BK) gelangen könnte. wurde mit Stempel und Unterschrift der GFA abgesegnet... aber ob man darauf vertrauen kann, steht natürlich auf nem anderen Blatt untervermieten werde ich dann auch erst, wenns gar nimmer anders geht und das die letzte Möglichkeit darstellt, meine Wohnung behalten zu dürfen. |
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