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| Kosten der Unterkunft - Miete Mietobergrenzen, Wohnraumgrössen, Nebenkosten, Angemessenheit |
Wir bieten hier Rat, Hilfe und Informationen rund um die Themenbereiche Arbeitslosigkeit, Hartz 4 und weitere Sozialleistungen.![]() |
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Mein Vater ist der Eigentümer dieses Hauses und hat mir 60qm vermietet. Er möchte nun die Kaltmiete senken und die Nebenkosten erhöhen, weil diese erheblich gestiegen sind. Die vereinbarte Warmmiete soll aber bleiben. Könnte ich, Tochter und Hartz IV Empfängerin, Probleme bekommen mit dem Amt? Bis dato bezahlen sie mir ja die Warmmiete von 275 Euro, aber könnte es Probleme geben, wenn er die Kaltmiete senkt oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun? Bezieht sich das Amt nur auf die Warmmiete oder auch auf die Kaltmiete nach was sie einem dann dies zahlen? |
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Ja aber die Kaltmiete wird bisher ihm als Einkommen angerechnet, da er auch Hartz IV bezieht und das Amt denkt, davon macht er sich einen Lenz.......was leider nicht stimmt. Davon gehen noch sämtliche Kosten fürs Haus mit drauf. Die Nebenkosten, die ich bis dato bezahle, erlassen sie ihm bloss reicht das halt nimmer. Mein Soll ist mit Miete schon ausgereizt beim Amt, noch mehr Miete zahlen die nicht für mich. Haus ist nur für eine Familie, also kein Palast und meine Eltern wollen nicht wieder aufs Dorf ziehen und ich bekomme das Haus eh irgendwann vererbt, aber da man nie weis ob man hier bleibt usw. hat er es mir erstmal nur vermietet (nicht überschrieben usw.). Außerdem ist noch viel an dem Haus zu sanieren. Als nächstes kommt der Abwasseranschluss auf uns zu :-(.....Baustellenlärm und viel Arbeit heißt das. |
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Ich fürchte er hat keine Chance die Kaltmiete zu senken, denn damit würde er seine Bedürftigkeit erhöhen. Und dem steht der §2 SGB II entgegen. Zitat:
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