Hartz4 - ALG2 - Arbeitslos - ARGE - SGB2

Arbeitslosenhilfe Online e.V.

Die Hilfeplattform rund um Hartz4 und andere soziale Themen




Zurück   Arbeitslosenhilfe Online e.V. > Hilfestellungen > Kosten der Unterkunft - Miete

Kosten der Unterkunft - Miete Mietobergrenzen, Wohnraumgrössen, Nebenkosten, Angemessenheit

Vermietung an Tochter/Kaltmiete ändern

Willkommen im Forum des Arbeitslosenhilfe Online e.V.
Arbeitsamt Wir bieten hier Rat, Hilfe und Informationen rund um die Themenbereiche Arbeitslosigkeit, Hartz 4 und weitere Sozialleistungen.


In unserem Forum können neben den registrierten Usern auch Gäste in fast allen Bereichen lesen. Um Beiträge schreiben zu können, müssen nicht registrierte User sich zuerst registrieren. Dies ist kostenlos und geht sehr schnell. Sie brauchen dazu lediglich eine gültige Emailadresse und denken sich einen Usernamen aus.


Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen dürfen wir keine Hilfestellung per Email, PN-Funktion, Telefon oder postalisch geben. Wir bitten dies zu berücksichtigen.

Die Vorstandschaft



Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 09.04.2008, 18:59
Benutzer
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Thüringen
Beiträge: 42
Standard Vermietung an Tochter/Kaltmiete ändern

Mein Vater ist der Eigentümer dieses Hauses und hat mir 60qm vermietet.

Er möchte nun die Kaltmiete senken und die Nebenkosten erhöhen, weil diese erheblich gestiegen sind. Die vereinbarte Warmmiete soll aber bleiben.

Könnte ich, Tochter und Hartz IV Empfängerin, Probleme bekommen mit dem Amt?
Bis dato bezahlen sie mir ja die Warmmiete von 275 Euro, aber könnte es Probleme geben, wenn er die Kaltmiete senkt oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun? Bezieht sich das Amt nur auf die Warmmiete oder auch auf die Kaltmiete nach was sie einem dann dies zahlen?

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 09.04.2008, 19:09
Günter
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Wäre es nicht einfacher, wenn er die Miete so lässt wie bisher, und wenn die ARGE die Heiz- und Betriebskostenabrechnung nicht in voller Höhe übernehmen sollte, darauf verzichtet den offenen Anteil bei dir einzutreiben?

Es kommt auf das Selbe raus, aber ihr weckt keine schlafenden Hunde.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 09.04.2008, 20:47
Benutzer
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Thüringen
Beiträge: 42
Standard

Ja aber die Kaltmiete wird bisher ihm als Einkommen angerechnet, da er auch Hartz IV bezieht und das Amt denkt, davon macht er sich einen Lenz.......was leider nicht stimmt. Davon gehen noch sämtliche Kosten fürs Haus mit drauf. Die Nebenkosten, die ich bis dato bezahle, erlassen sie ihm bloss reicht das halt nimmer. Mein Soll ist mit Miete schon ausgereizt beim Amt, noch mehr Miete zahlen die nicht für mich.

Haus ist nur für eine Familie, also kein Palast und meine Eltern wollen nicht wieder aufs Dorf ziehen und ich bekomme das Haus eh irgendwann vererbt, aber da man nie weis ob man hier bleibt usw. hat er es mir erstmal nur vermietet (nicht überschrieben usw.). Außerdem ist noch viel an dem Haus zu sanieren. Als nächstes kommt der Abwasseranschluss auf uns zu :-(.....Baustellenlärm und viel Arbeit heißt das.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 09.04.2008, 21:34
Günter
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich fürchte er hat keine Chance die Kaltmiete zu senken, denn damit würde er seine Bedürftigkeit erhöhen.

Und dem steht der §2 SGB II entgegen.

Zitat:
(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.

(2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
Klartext, er muss dir soviel Miete wie irgend möglich abknöpfen. Aus der Sicht des Staates ja auch verständlich, stell dir vor er vermietet dir eine Luxus-Villa mit Grundstücksnutzung für 150 € warm und würde auf dem freien Wohnungsmarkt das 10-fache erhalten.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist An.
Trackbacks are Aus
Pingbacks are Aus
Refbacks are Aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Fortsetzung zu Thema Vermietung an Tochter/Kaltmiete ändern Patsy Kosten der Unterkunft - Eigentum 5 21.06.2008 16:52
L 28 B 289/08 AS ER Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Werbungskosten Henner_V ALG II Allgemein 0 05.05.2008 20:06
Wieviel Kaltmiete??? Hagüri Kosten der Unterkunft - Miete 19 07.06.2006 16:50
Mindesthöhe der Kaltmiete 19wako52 Kosten der Unterkunft - Miete 1 07.04.2006 20:48
Fehlerhafte Anrechnung von Einkommen aus Vermietung apoege Kosten der Unterkunft - Miete 4 15.01.2006 09:23



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:52 Uhr.


Powered by vBulletin Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.0
Powered by vBCMS® 2.2.5 ©2002 - 2010 vbdesigns.de
Template-Modifikationen durch TMS
Arbeitslosenhilfe Online e.V.