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Nebenkostennachzahlung und Mieterhöhung

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Alt 04.09.2008, 09:12
Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Walluf
Beiträge: 13
Standard Nebenkostennachzahlung und Mieterhöhung

Hallöchen ihr Lieben,

vielen Dank für die Freischaltung.
Ich habe gestern die Nebenkosten abrechnung von meinem Vermieter bekommen... über 200€ Nachzahlung. Wie soll ich denn das bezahlen? Von was? Ich weiß echt nicht mehr weiter...
Dann will er die Nebenkosten noch um 20€ monatlich erhöhen. Muss ich das auch selbst bezahlen? Der hat das nur Handschriftlich mit auf die Abrechnung geschrieben, als ob es nichts sei... unfassbar...

Außerdem dachte ich, dass Hartz 4 die Miete+Nebenkosten übernimmt, was kann ich denn dafür, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht den steigenden Kosten anpasst?

Im ersten Jahr hatte ich 35€ nachzuzahlen, im zweiten 70€ und jetzt 200€. Die 35€ und die 70€ wurden abgelehnt, mit keinem wirklichen Argument... Mir wurde gesagt, dass die monatlichen Nebenkosten von der Arge ausreichen würden. Als ich dem entgegnete, mit dem Argument, dass wenn ich was zurückkriege, ich es ja auch nicht "behalten" darf meinte mein Fallmanager ich wäre falsch informiert, Nebenkosten die ich zurück bekomme darf ich behalten und werden nicht mit der Regelleistung verrechnet.

Ich versteh das alles nicht, zum einen weiß ich nicht, wie ich die Nebenkostenerhöhung vom Vermieter beantragen kann, zum andren frag ich mich was mit der Nachzahlung ist... Es kann doch nicht sein.

Vor allem habe ich immer weiter versucht Wasser und Heizung zu sparen, wie können denn die Nebenkosten dann so stark ansteigen?

Ich kann echt nicht mehr... Was soll ich denn jetzt machen?
Ich hoffe ihr habt einen Rat für mich.

Liebe Grüße
Feli




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Alt 04.09.2008, 09:23
Benutzerbild von Borsti
Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.547
Standard

Nebenkosten für die Wohnung sind KDU und somit von der Arge zu Übernehmen solange sie sich im "normalen Rahmen bewegen.
Die einzige Ausnahme sind die direkten Stromkosten für die Wohnung und Warmwasser.
Treppenhausbeleuchtung und co sind zu Übernehmen.
Beantrage die Übernahme von der ARge und bestehe auf einen Rechtsmittelfähigen Bescheid.

Bis vor kurzem wurde für Wasser gerne eine Pauschale bezahlt, dies ist auch nicht mehr rechtens und die Arge muss nun den tatsächlichen Verbrauch übernehmen.




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Meine Rechtschreibfehler sind als künstlerische Freiheit anzusehen.

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Alt 04.09.2008, 09:25
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 27.837
Standard



Wie groß ist deine Wohnung (qm)und mit wieviel Personen bewohnt ihr diese?

Ist sie vom Preis hergesehen angemessen?

Es ist reiner Blödsinn was dieser "SB" dort verzapft!




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Alt 04.09.2008, 09:33
Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Walluf
Beiträge: 13
Standard

Vielen Dank für eure Nachrichten.

Das ist ist auch mein Eindruck, dass der wilkürlich arbeitet...

Die Wohnung hat 37 m³ und kostet im Moment 350€ warm, davon 70€ Nebenkosten. Damals war die Arge begeistert, dass die Wohnung so günstig war. Ich hatte mich ja im Vorfeld informiert ob die Wohnung angemessen ist.
Ich bewohne sie allein.

Der Strom muss doch eh von der Regelleistung abgezwackt werden, das hat mit den Nebenkosten nichts zu tun oder? An die Rückzahlung (waren 150€ *freu*) wollten sie zwar auch ran, da hab ich aber nach langem hin und her gesagt, dass das meins ist! Naja, meine Argumente waren wohl besser, mein Fallmanager hats dann sein gelassen mir die 150€ mit der Regelleistung zu verrechnen.

Und Warmwasser muss auch aus den Nebenkosten raus genommen werden oder wie? Sorry Borsti, Dein Post ist für mich gerade nicht so klar.

Liebe Grüße
Feli




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Alt 04.09.2008, 09:50
Benutzerbild von Borsti
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Registriert seit: 24.10.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.547
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Zitat:
Zitat von Felishya Beitrag anzeigen
Warmwasser muss auch aus den Nebenkosten raus genommen werden oder wie?
Die Kosten für Warmwasser aufbereitung sind meines Wissens nach in der Regelleistung (deinen 351€) enthalten.
Beispiel 1:
Heizung mit Gas und Warmwasser kommt aus einem Durchlauferhitzer, Heizung und Wasser ist dann von der Arge zu übernehmen den Strom für den Durchlauferhitzer muss man aber selbst zahlen.

Beispiel 2:
Heizung und Warmwasser wird mit Gas erwärmt, dann übenimmt die Arge nur einen Teil der Gaskosten, der Teil für das Warmwasser ist vom Regelsatz zu zahlen, hier wurde gern 18% für Warmwasser genommen ob das noch rechtens ist weis ich nicht.

Der Wasserverbrauch ist aber in beiden fällen von der Arge zu übernehmen.




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Alt 04.09.2008, 22:58
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Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Walluf
Beiträge: 13
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Hallöchen,

also heißt das jetzt die Arge muss die Nachzahlung und die zusätzlichen Nebenkosten übernehmen?

Was muss ich denn jetzt machen? Brauche dringend Hilfe Die anderen Nachzahlungen wurden ja auch nicht übernommen, will diesmal sicher gehn, damit ich nicht wieder irgendwas falsch mache, gesetz dem Fall ich hab was falsch gemacht.

Borsti, ich versteh immernoch nicht den Zusammenhang zwischen meiner Fragen und Deiner Antwort... Bin wohl zu durcheinander... Tut mir leid.

Liebe Grüße
Feli




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Alt 04.09.2008, 23:57
Benutzerbild von Borsti
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Ort: Hamburg
Beiträge: 1.547
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Zitat:
Zitat von Felishya Beitrag anzeigen
Borsti, ich versteh immernoch nicht den Zusammenhang zwischen meiner Fragen und Deiner Antwort...
Ich weis ja nicht genau was bei dir in den Nebenkosten drinne ist, darum der Hinweis das eventuel die Nebenkosten nicht komplett übernommen werden wenn du zum Beispiel Warmwasser über den Vermieter beziehst.

Im allgemeinen müssen aber die Nebenkosten übernommen werden.

Was du machen musst ist bereits beschrieben, stelle einen formlosen Antrag bei der Arge auf übernahme der Nebenkosten und bestehe auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Wenn der Antrag abgelehnt wird widerspruch schreiben und zeitgleich eA beim Sozialgericht beantragen.




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Alt 05.09.2008, 00:07
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Ort: Walluf
Beiträge: 13
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Hallo Borsti,

danke für Deine Nachricht, wie stellt man denn einen formlosen Antrag darauf?

Und was ist eine eA beim Sozialgericht?

Also das Warmwasser ist bei der Brunata abrechnung dabei... Das ist die Abrechnung die beigefügt wird (Heizung, Kanal und sowas).

LG
Feli




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Alt 05.09.2008, 06:50
Benutzerbild von Borsti
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Registriert seit: 24.10.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.547
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Formloser Antrag bedeutet nur das du einfach einen Antrag schreibst auf Kostenübernahme, falls du dir unsicher bist ob alles richtig ist kannst du den Antrag einmal im Schreibbüro einstellen zum Drüberschauen.

Die eA ist die Abkürzung für einsweilige Anordnung und muss beim Sozialgericht gestellt werden.

Wenn du mal alle Posten die auf der Nebenkostenabrechnung aufgelistet sind Postest können wir dir hier auch sagen welche davon von der Arge zu übernehmen sind.




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Alt 09.09.2008, 19:26
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Ort: Walluf
Beiträge: 13
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Hallöchen,

sorry für die späte Antwort. Ich post mein Schreiben mal im Schreibbüro.

Hab grad mal wieder mit meinem SB telefoniert... sowas überhebliches und unfreundliches hab ich echt noch nicht gesehn... Ist das normal, dass man mit dem Antrag auf Hartz4 auch direkt seine Ansprüche auf freundliche Behandlung und Hilfsbereitschaft ablegt? "Witzigerweise" erreicht man den nur, wenn ich vorher meine Fallmanagerin dran hab und sie mich durchstellt, das kanns doch alles nicht sein...

Er meinte übrigens der Vermieter müsse jetzt wieder was ausfüllen, wenn er mehr Nebenkosten haben möchte. Ist das richtig, normal müsste doch das Schreiben reichen oder? Der kriegt die Krise wenn ich wieder mit sowas ankomme...

Auf der Abrechnung sind aufgeführt:
Grundsteuer, Müllabfuhr, Müllgeb Nachbere (??), Prüf. Feuerlöscher, Versicherungen, Brunata (Wasser und Heizung), StromTreppenhaus, Prüfg. Feuerlöscher...

Mh Henner Deine Nachricht:
Zitat:
Zitat von Henner_V Beitrag anzeigen
Es ist reiner Blödsinn was dieser "SB" dort verzapft!
war sehr vielversprechend, magst mir den Gedanken noch erläutern?

Liebe Grüße
Feli

PS: Vielen lieben Dank schonmal für euere Hilfe




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Alt 09.09.2008, 19:43
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Ort: Siegerland
Beiträge: 27.837
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In Zusammenhang mit seiner Ausage:

Zitat:
Als ich dem entgegnete, mit dem Argument, dass wenn ich was zurückkriege, ich es ja auch nicht "behalten" darf meinte mein Fallmanager ich wäre falsch informiert, Nebenkosten die ich zurück bekomme darf ich behalten und werden nicht mit der Regelleistung verrechnet.
meinte ich das der"SB" Blödsinn verzapft!

Sie werden abgehalten gerade diese Guthaben zu ermitteln um so die KDU zu senken!

Die KDU wird zu 72 % von den Kommunen getragen der Rest wird vom Bund übernommen!
Wie du unschwer erkennen kannst spart die Kommunen von jedem zurückgeholten Euro fast 75%!




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Alt 09.09.2008, 19:52
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Zitat:
Er meinte übrigens der Vermieter müsse jetzt wieder was ausfüllen, wenn er mehr Nebenkosten haben möchte. Ist das richtig, normal müsste doch das Schreiben reichen oder? Der kriegt die Krise wenn ich wieder mit sowas ankomme...

Manche bestehen auf ein kurzes Schreiben des Vermieters in dem er die Nebenkosten anpasst!
Benutze hier für die Veränderungsmitteilung die du hier findest:

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.o...0&d=1213375049




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Alt 09.09.2008, 19:53
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Achso, hm versteh trotzdem nicht ganz was du meinst

Du hattest Fragen gestellt, auf die ich geantwortet habe, magst Du zu denen noch was sagen?

Liebe Grüße
Feli




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Alt 09.09.2008, 20:04
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Nein,wie so? die Zahlen waren stimmig und vor allen Dingen angemessen!




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Alt 25.09.2008, 12:44
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Hallöchen,

also ich hab jetzt einen Bescheid bekommen. Die monatliche Miete wurde jetzt angepasst und mir wurde Rückwirkend zum 01.01.2008 das Geld überwiesen.

Aber irgendwie passt mir das nicht. Die 180€ die ich dadurch bekommen habe betreffen ja das Jahr 2008, ich hatte aber einen Antrag auf erstattung der Nebenkostennachzahlung aus 2007 gestellt. Davon steht hier gar nichts. Und spätestens nächstes Jahr bekomme ich dann Probleme mit der abrechnung 2008, weil ich ja 180€ mehr bekommen habe. Mein toller SB meinte mehr könne er da nicht machen und ich soll die 180€ für die Abrechnung 2007 nehmen.

Ihr habt ja mein Schreiben gelesen. Das waren doch 2 Anträge oder sehe ich das falsch? Da kann er doch nicht nur auf einen eingehen, oder?

Ich hoffe ihr versteht mehr von dem Kuddelmuddel als ich. Hab zwar das Geld jetzt dem Vermieter überweisen können (mein Freund hat den Rest draufgelegt...) aber irgendwie komm ich mit dem Bescheid nicht zurecht.

Liebe Grüße
Feli




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Alt 25.09.2008, 12:58
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Beiträge: 27.837
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Setz dich mit deinem "SB" in Verbindung und frage nach der Nebenkostennachzahlung aus 2007 !

Am besten wäre du setzt mal den Bescheid den du bekomen hast ,nach löschen aller persönlichen Daten ,hier ein!




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Alt 25.09.2008, 13:18
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Ort: Walluf
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Mein SB ist unfähig... Hat er auch selbst am Telefon gesagt, als ich ihn auf den Paragraphen hingewisen habe. Er meinte er könne die Nachzahlung nicht bezahlen. Deshalb wollt ich jetzt erst mal euch fragen. Nochmal mit dem reden ohne selbst Bescheid zu wissen macht wenig Sinn, der redet mich eh wieder in Grund und Boden. Der wollte mir nicht mal nen Bescheid schcken, obwohl ich ihn schriftlich dazu aufgefordert habe...

Das Schreiben von mir könnt ihr noch im Schreibbüro sehn, oder?

Der Bescheid:

Bescheid über Änderung von laufenden Leistungen nach dem SGB 2

Sehr geehrte Frau...
unter Berücksichtigung Ihrer geänderten wirtschaftlichen bzw. persönlichen Verhältnisse haben wir für die Grundsicherung für Arbeitssuchende neu berechnet. Nach dieser Berechnung haben Sie folgenden Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Einzelanspruch für.....
für den Zeitraum 10/08
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: 351 €
Kosten der Unterkunft und Heizung: 370€

Hinweis:
Aufgrund Ihrer hier eingereichten Unterlagen haben wir Ihre Unterkunftskosten ab dem 01.10.2008 um 20,00 € erhöht. Ihre gesamten Unterkunftskosten in Höhe von 370,00€ werden somit vollumfänglich vom Rheingau-Taunus-Kreis getragen.
Rückwirkend haben wir Ihnen ab dem 01.01. 2008 eine Erhöhung um 20,00 € zugebilligt, da ab dem 01.01.2008 eine neue Unterkunftskostenrichtlinie in Kraft getreten ist.
Die dadurch zustande gekommene Nachzahlung in Höhe von 180€ haben wir ihnen am heutigen Tage auf ihr Konto überwiesen.

Dann kommt noch die Allgemeine Belehrung.

LG Feli

PS: Hoffe die Abschrift reicht, habe leider keinen Scanner zur Verfügung




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Alt 25.09.2008, 13:28
Benutzerbild von Henner_V
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Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 27.837
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Wie schon geschrieben,sprich deinen "SB" auf die Nebenkostennachzahlung aus 2007 an!
Bestehe auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid,damit du gegebenenfalls Widerspruch einlegen kannst!




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Alt 21.01.2011, 12:34
Neuzugang
 
Registriert seit: 21.01.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Umzug

Ich weiss nicht, ob Du das schon unternommen hast. Du solltest aber in jedem Fall erst eine Erlaubnis für den Umzug einholen. Ohne die können sie es verweigern, eine höhere Miete zu übernehmen.




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