Hartz4 - ALG2 - Arbeitslos - ARGE - SGB2

Arbeitslosenhilfe Online e.V.

Die Hilfeplattform rund um Hartz4 und andere soziale Themen




Zurück   Arbeitslosenhilfe Online e.V. > Hilfestellungen > Kosten der Unterkunft - Miete

Kosten der Unterkunft - Miete Mietobergrenzen, Wohnraumgrössen, Nebenkosten, Angemessenheit

Was sollte ich machen?

Willkommen im Forum des Arbeitslosenhilfe Online e.V.
Arbeitsamt Wir bieten hier Rat, Hilfe und Informationen rund um die Themenbereiche Arbeitslosigkeit, Hartz 4 und weitere Sozialleistungen.


In unserem Forum können neben den registrierten Usern auch Gäste in fast allen Bereichen lesen. Um Beiträge schreiben zu können, müssen nicht registrierte User sich zuerst registrieren. Dies ist kostenlos und geht sehr schnell. Sie brauchen dazu lediglich eine gültige Emailadresse und denken sich einen Usernamen aus.


Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen dürfen wir keine Hilfestellung per Email, PN-Funktion, Telefon oder postalisch geben. Wir bitten dies zu berücksichtigen.

Die Vorstandschaft



Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 26.06.2009, 14:54
Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 12
Standard Was sollte ich machen?

Guten Tag,

wir wollen von Berlin nach München ziehen und haben die Umzugsgenehmigung schon, aber halt ohne Folgekostenübernahme, soviel ich weiß, werden die Umzugskosten nicht übernohmen.

Jedenfalls ich habe in München schon sehr lange gesucht und nun 2 Angebote.
Einmal eine 3 Zimmer Wohnung mit 70qm für 700€ kalt und einmal eine 4 Zimmer mit 89qm für 850 kalt, wir würden selbst den rest bezahlen.
Der momentane Mietspiegel hier für 4 Personen siehr folgend aus:

4 Personen 65-90qm 789€ Kaltmiete
Warmmiete 868€

Nun weiß ich nicht, ob eine von den Wohnungen übernohmen wird.
Die vom Sozialamt meinten, dass sie den Mietvertrag brauchen, aber ich kann doch nicht einfach unterschreiben, ohne sicher zu sein, dass sie die miete übernehmen oder?
Und die Immobilienfirma gibt mit keine Mietbescheinigung, solange ich keine Bestätigung vom Amt hab, dass sie die Miete übernehmen.

Was sollte ich da am besten machen?

Wäre euch sehr dankbar

Mit freundlichen Grüßen

Said

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 27.06.2009, 17:50
Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 4.666
Standard

Frag den Vermieter nochmal nach einem konkreten Angebot.

Die sollen reinschreiben, dass sie die Wohnung an euch vermieten, wenn die Kostenübernahme der ARGE vorliegt.

Dazu gehört die Aufschlüsselung aller Kosten, also Kaltmiete, Abschlag Heizung, etc.


Für einen 4 Personen Haushalt beträgt die Bruttowarmmiete jedoch nur 619€.

http://www.berlin.de/imperia/md/cont...b_ii/flyer.pdf



Hier sind auch günstigere Wohnungen zu finden.
Wohnung mieten mit 5 - 6 Zimmer , 80 - 95 qm Wohnfläche , bis 700 EUR Kaltmiete in Berlin bei ImmobilienScout24



Zitat:
wir wollen von Berlin nach München ziehen und haben die Umzugsgenehmigung schon, aber halt ohne Folgekostenübernahme, soviel ich weiß, werden die Umzugskosten nicht übernohmen.

Wenn die ARGE den Umzug genehmigt hat, müssen auch die Folgekosten getragen werden! Was genau steht in der Umzugsgenehmigung?

_______________________________
Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge.




Ich beantworte keine Sachfragen per PN!

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 01.07.2009, 12:45
Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 12
Standard Hallo

Guten Tag,

Danke für deine Antwort, aber wir wollen ja von berlin nach münchen und nicht in berlin bleiben .

Nun ja, in der Umzugsgenehmigung steht, dass der Umzug genehmigt wrd, jedoch die Folgekosten nicht, soviel ich weiß sind das die Umzugskosten.

Ich habe eine Expose von den Wohnungen, dort steht drauf: Quadratmeter der Wohnung, Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten, Garagenmietplatz, Warmmiete, Zimmer, Straße und Vermieter. Reicht das nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Said

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 02.07.2009, 20:27
Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 4.666
Standard

Nein, denn es heißt ja nicht, dass ihr die Wohnung auch wirklich bekommt.

_______________________________
Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge.




Ich beantworte keine Sachfragen per PN!

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 03.07.2009, 22:43
Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 12
Standard hallo

hallo,

ich danke dir für deine Antwort.

Ich versuche so eine Mietbescheinigung zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 04.07.2009, 01:50
Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 4.666
Standard

Scanne außerdem mal die Genehmigung des Umzuges ein und stelle sie hier rein.

_______________________________
Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge.




Ich beantworte keine Sachfragen per PN!

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 17.07.2009, 11:13
Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 12
Standard Morgen

Hallo,

habe mich lange nicht gemeldet, da ich selbst für einige Tage nach München gefahren bin und dort nach Wohnungen und so gesucht habe.

Endlich haben wir eine gefunden, doch dann war ich beim Sozialamt in München und die sagten mir, dass ich erst zum Jobcenter Berlin gehen soll, dort eine neue Umzugsgenehmigung holen muss und nach München ziehen.
Erst wenn wir in München wohnen, dann sollen wir zum Sozialamt und ALG II beantragen.

Stimmt das soweit??

Ich dacht man muss erst Sozialamt erledigen und dann erst Wohnung, wenn die genehmigt haben, aber die meinten Berlin muss genehmigen.
Dann bringe ich diese Mietbescheinigung von der Wohnung heute oder Montag zum Jobcenter, mal schauen was die sagen werden.

Ist mein erstes mal das ich das mit dem Umzug allein machen muss, deswegen habe ich keine Ahnung was ich machen muss.

1. Wohnung finden
2. Jobcenter Berlin muss genehmigen
3. Einziehen
4. Sozialamt München, ALG II beantragen

Ist das richtig?

Wäre euch sehr dankbar, wenn ich frühzeitig eine antworte erhalte.

Mit freundlichen Grüßen

Said

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 17.07.2009, 11:32
Benutzerbild von OGB_Brauner
Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 26
Lächeln Morgen

Ja, das richtig so wie du es beschrieben hast..

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 17.07.2009, 12:01
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 24.208
Standard

Zitat:
Zitat von saidBM Beitrag anzeigen

Endlich haben wir eine gefunden, doch dann war ich beim Sozialamt in München und die sagten mir, dass ich erst zum Jobcenter Berlin gehen soll, dort eine neue Umzugsgenehmigung holen muss und nach München ziehen.
Erst wenn wir in München wohnen, dann sollen wir zum Sozialamt und ALG II beantragen.

Stimmt das soweit??
Genau nach dieser Genehmigung,hat Casa gefragt im Posting#6!!

_______________________________
Freundliche Grüße aus dem Siegerland

Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden.

Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #10 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 17.07.2009, 14:25
Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 12
Standard Hallo

Ich kann ihn momentan nicht einscannen, aber ich schreib mal einen Teil heraus:

..Dem Antrag auf Umzug wird grundlegend zugestimmt.
Aus Sicht der Arbeitsvermittlung kann von meiner Seite nicht entschieden werden.

Da der Umzug ohne Arbeitsaufnahme oder ähnlichem begründet wurde, wird der Umzuh genehmigt, aber die Folgekosten sind von ihnen selbst zu tragen.
...

Ich versteh das nicht, dem Umzug wird zugestimmt, aber was sind die Folgekosten, alle Kosten? oder nur die Umzugskosten und Kaution?

Ich war gerade beim Jobcenter Berlin und die meinten, dass wir keine Kostenübernahme erhalten, da keiner von uns dort eine Arbeit gefunden hat.

Sie meinte ich verstehe die Gründe, aber ich muss auf das Gesetz achten und darf ihnen dies nicht geben.

Dann habe ich Sie gefragt was wir machen sollen, weil wir zum 31.7 aus der Wohnung müssen, die Schule hier abgemeldet ist und wir in München angemeldet haben.
Dazu hat sie nur gesagt, habt ihr euch selbst reingeritten, selbst schuld das ihr dann Obdachlos seit.
Wie Frech dürfen die Mitarbeiter heutzutage sein?

Dann bin ich zur Teamleiterin gegangen, die meinte zu mir, dass ich mit der Umzugsgenehmigung und der Mietbescheinigung nach München gehen soll.

Und die würden entscheiden, ob die Wohnung genehmigt wird oder nicht.

Ich komm nicht weiter.
Bin gestern Nacht aus München gekommen und schon muss ich morgen wieder dorthin, damit ich Montag schnell zum Sozialamt gehen kann.

Was soll ich jetzt bitte machen. Wir sind drei Kinder und meine Mutter.
Was wäre wenn wir zu jemand anderen in München ziehen, zu einem verwandten und er schmeißt uns nach ca. 2 Wochen aus der Wohnung, würden wir´dort eine Wohnung bekommen?

Mit freundlichen Grüßen
Said

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #11 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 17.07.2009, 16:04
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 24.208
Standard

So wie ich das verstehe kannst du umziehen,aber es werden keine Folgekosten die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen übernommen!

Das bedeutet,das du weder die Unmzugskosten,noch eine eventuelle Kaution bekommst!

Selbst wenn du, wie hier angedeutet, erst einmal zu einem Verwandten ziehst,fallen diese "Hilfen" flach!

_______________________________
Freundliche Grüße aus dem Siegerland

Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden.

Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
  #12 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 17.07.2009, 20:20
Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 12
Standard Guten Abend

Hallo,

heißt das, dass nur Umzugskosten und Kaution nicht übernohmen werden? Oder wird dann auch keine Miete gezahlt?

Uns ist die Miete wichtig

Ich fahre morgen wieder nach München und werde zum Sozialamt gehen.
Ich hoffe das die mir eine positive Nachricht geben.

Mit freundlichen Grüßen

Said

Bei Google nach dem markiertem Wort suchen Markieren Sie im Text ein beliebiges Wort und klicken Sie dann auf das "G"-Logo um bei Google nach diesem Wort zu suchen!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist An.
Trackbacks are Aus
Pingbacks are Aus
Refbacks are Aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wie sollte man sich verhalten? stefanka Zeitarbeit 20 01.09.2008 10:00
Sollte Vermittlungsvertrag unterschreiben kai35 Zeitarbeit 5 11.11.2006 23:19
SPD sollte mit Union fusionieren pagix Arbeit und Soziales 0 05.07.2006 18:57



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:56 Uhr.


Powered by vBulletin Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.0
Powered by vBCMS® 2.2.5 ©2002 - 2010 vbdesigns.de
Template-Modifikationen durch TMS
Arbeitslosenhilfe Online e.V.