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| Kündigung Sie haben die Kündigung erhalten oder stehen kurz davor? |
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Hallo zusammen, ich wurde innerhalb der Probezeit (01.04.-30.06.09) zum 20.06.09 frist- und termingerecht gekündigt. Mein AG hatte mir, trotz Probezeit, Urlaub vom 02.06.-19.06. mittels Urlaubsantrag genehmigt. Das waren 13 Werktage. Da er mir nun zum 20.06. gekündigt hat, bin ich der Meinung, mein Urlaubsanspruch beträgt zumindest 8 Werktage. Formel: 24 Tage Jahresurlaub :9 x3 = 8 Tage = 2 Wochen = 02.06.- 14.06.09. Also eigentlich das 1/2 Monatsgehalt. Nun zahlt er mir lediglich 5 Tage, ohne Wochenende etc. Gemäß BUrlG §5, Teilurlaubsanspruch, ist nicht korrekt. Sollte man sich arbeitsrechtliche Schritte vorbehalten und ggfls. einen Anwalt konsultieren? Oder sollte man "ein dickes Ei drüberschlagen"? Ich wäre dort sowieso nicht geblieben und durch seine Kündigung ist mir wenigstens die Sperre erspart geblieben. Abaaaer es geht immerhin um mein Geld und mein Recht... Es ist schon ein erheblicher Unterschied, ob man 5 Tage oder ein 1/2 Monatsgehalt bekommt. Was meint Ihr? Beagline |
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Zunächst einmal ist deine Berechnung komplett falsch! Du hast Anspruch auf 24 Werktage im Jahr da zählt der Samstag als Werktag voll mit! Da der komplette Jahresurlaub 24 Tage beträgt,musst du ihn um auf einen Monat schließen zu können durch 12 teilen! Also hast du bei 3 Monaten Anspruch auf genau 6 Tage! Somit hast du nicht,wie von dir ausgerechnet,13Tage Urlaub gehabt sondern es sind 16 Tage wenn nicht sogar 17! |
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Hallo Henner, nein, meine Berechung ist nicht falsch. Mein kompletter Jahresurlaub beträgt 36 Tage abzüglich 4 Samstage = 32 Tage Jahresurlaub. Da ich erst am 01.04.09 angefangen habe, wird 32 :12 x 9 gerechnet = 24 Tage. So steht es auch n meinem Arbeitsvertrag. Zudem habe ich habe eine 5-Tage Woche (Arzthelferin). Gruß Beagline |
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Dann erhälst du Urlaub nach einem Tarifvertrag oder halt über den gesetzlichen Mindestanspruch und somit ist dein Eingangsposting falsch! Laut BUrlG §3: Zitat:
32Tg:12Mo=2.6666TG/Mo X 3 =7,9999>8Tage |
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Somit sind wir uns ja mit den 8 Tagen einig, egal wie man es rechnet. Es ist Fakt. Da in meinem Urlaub 2 Feiertage waren, Pfingsten, Himmelfahrt, sind diese 8 Werktage (ohne Samstag, der wurde vorher abgezogen, lt. Tarifvertrag ist das so) mit diesen Feier,- Sa- und Sonntagen summa summarum 2 Wochen Urlaub. Die darüber hinaus genommenen 5 Urlaubstage bis zum Kündigungsdatum sind unbezahlter Urlaub. Das habe ich auch mit der zuständigen Ärztekammer abgeklärt. Ist so in Ordnung. Zur Erinnerung: mir wurde lt. Urlaubsantrag für die Zeit vom 2.-19.06. 13 Tage Urlaub berechnet. Soweit so gut. Es geht darum, dass mir für Juni nur Gehalt für 5 Tage ohne Rücksicht auf Sonn- oder Feiertag bezahlt. Wie immer mein AG das gerechnet hat. Ich verstehe es nicht. Meine Frage ist, ob es Sinn macht, sich arbeitsrechtlich zu wehren. |
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