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| | Rudi_S | ALG II muss beantragt werden (§ 37 SGB II).
Der Antrag ist an keine Form gebunden. Er kann formlos, also schriftlich (auch FAX oder E-Mail), mündlich und fernmündlich gestellt werden. Man sollte sich den Zeitpunkt der Antragstellung bestätigen lassen, um Klarheit über den Tag der Antragstellung u | |||
| | Henner_V | Geben Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen möglichst persönlich ab. Offene Fragen können dann sofort beantwortet werden und Sie erfahren die Entscheidung über den Antrag in der Regel bereits im Antragsservice. Der Antrag kann nur zu dem Termin persönlich abgegeben werden, den Sie mit der Eingangszo | |||