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| Einträge mit dem Suchbegriff: | |||||
| Eintrag / Autor | Beschreibung | Kategorie | Letzte Überabeitung | ||
| | Rudi_S | Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
Der Arbeitsuchende (=erwerbsfähige Hilfebedürftige) selbst.
Der Partner des Arbeitsuchenden. Als solcher gilt:
der Ehegatte oder Lebenspartner, der nicht dauernd getrennt lebt,
die Person, die mit dem Arbeitsuchenden in einer Einstandsgemeinschaft (früher e | |||
| | Rudi_S | Die eheähnliche Gemeinschaft
Auch bei der eheähnlichen Gemeinschaft gelten seit August 2006 härtere Vorschriften.
Definition
Sie liegt dann vor, wenn
1. zwei Personen
2. in einem gemeinsamen Haushalt
3. so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen | |||
| | Rudi_S | Das SGB II hat uns eine neue Form der Beschäftigung gebracht: Die so genannten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ( MAE , Ein-Euro-Jobs).
Sie sind gedacht für „erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können..“ und sind eine besondere Form der Eingliederungsleistunge | |||
| | Rudi_S | Im § 7 SGB II ist festgelegt, wer eine Bedarfsgemeinschaft bildet und unterhalten werden muss: Eltern und ihre unverheirateten Kinder unter 25 Jahren, soweit sie nicht schwanger sind oder ein eigenes Kind haben.
Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so | |||
| | Henner_V | Das Sozialgericht (SG) ist das Gericht erster Instanz innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit. Seine Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG). | |||
| | Henner_V | Sozialgerichtsgesetz
Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt in Deutschland das Verfahrensrecht und die Gerichtsverfassung innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit. | |||
| | Henner_V | Die Sozialgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht. In allen drei Instanzen wirken neben Berufsrichtern und Berufsrichterinnen auch ehrenamtliche Richter und Richterinnen mit.
Die zweite Instanz bilden die Landessozialgerichte. F | |||
| | Henner_V | Bundessozialgericht
Nach Artikel 95 Absatz 1 des Grundgesetzes errichtete der Bund als oberste Gerichtshöfe des Bundes den Bundesgerichtshof (in Karlsruhe), das Bundesverwaltungsgericht (in Leipzig), den Bundesfinanzhof (in München), das Bundesarbeitsgericht (in Erfurt) und für das Gebiet der Sozia | |||
| | Henner_V | Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.
Grundsätzliches
Der Bildungsgut | |||
| | Henner_V | Wann besteht ein Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?
Den VGS kann beanspruchen, wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und nach mindestens zweimonatiger Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt ist. Diese Wartezeit muss innerhalb der letzten drei Monate vor dem Tag der Beantragung des VGS erfüll | |||
| | Henner_V | Ein-Euro-Jobs
Fragen und Antworten zum Thema Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante).
Was ist ein Ein-Euro-Job?
Es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung bei einem geeigneten Träger. Die auszuführenden Arbeiten müssen zusätzlich, im öffentlic | |||
| | Henner_V | Einstiegsgeld
Sollten Sie eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Erwerbstätigkeit beginnen, kann Ihnen die ARGE zur Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit einen zeitlich befristeten Zuschuss zahlen - das Einstiegsgeld. Ihr Ansprechpartner in der ARGE entscheidet, ob das Einstiegsgeld zu | |||
| | Henner_V | Übergangsgeld
Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung im Rahmen der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Wenn Sie im Rahmen der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen, wird unter bestimmten Voraussetz | |||