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Rudi_S
Vermögensanrechnung & Schonvermögen Neuregelung ab dem 1.8.2006: Kürzung der Vermögensfreibeträge bei verfügbarem Vermögen zugunsten von höheren Altersvorsorgevermögen (Bewilligungen gelten weiter nach dem alten Recht bis zum Ende des Bewilligungszeitraums; danach hat man 2 Monate Zeit, das V
13.06.2009 17:12
von Rudi_S Gehe zum letzten Beitrag
Henner_V
Anrechnung von Vermögen Haben der Hilfebedürftige oder die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen Vermögen, muss dieses nach § 12 SGB 2 vor Bezug von Alg II verwertet werden. Vermögen bleibt unberücksichtigt, soweit es die folgenden Freibeträge nicht übersteigt: (Stand seit August 2006
15.06.2009 08:04
von Henner_V Gehe zum letzten Beitrag
Henner_V
Freibeträge für Vermögen Je vollendetem Lebensjahr erhalten Sie und Ihr Partner einen Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro bis zur Höchstgrenze von jeweils 9.750 Euro eingeräumt, mindestens aber jeweils 3.100 Euro. Wenn Sie vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben Sie einen Freibetrag in Höhe von
17.06.2009 13:30
von Henner_V Gehe zum letzten Beitrag

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