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| Einträge mit dem Suchbegriff: | |||||
| Eintrag / Autor | Beschreibung | Kategorie | Letzte Überabeitung | ||
| | Rudi_S | Vermögensanrechnung & Schonvermögen
Neuregelung ab dem 1.8.2006: Kürzung der Vermögensfreibeträge bei verfügbarem Vermögen zugunsten von höheren Altersvorsorgevermögen (Bewilligungen gelten weiter nach dem alten Recht bis zum Ende des Bewilligungszeitraums; danach hat man 2 Monate Zeit, das V | |||
| | Henner_V | Anrechnung von Vermögen
Haben der Hilfebedürftige oder die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen Vermögen, muss dieses nach § 12 SGB 2 vor Bezug von Alg II verwertet werden.
Vermögen bleibt unberücksichtigt, soweit es die folgenden Freibeträge nicht übersteigt: (Stand seit August 2006 | |||
| | Henner_V | Freibeträge für Vermögen
Je vollendetem Lebensjahr erhalten Sie und Ihr Partner einen Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro bis zur Höchstgrenze von jeweils 9.750 Euro eingeräumt, mindestens aber jeweils 3.100 Euro. Wenn Sie vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben Sie einen Freibetrag in Höhe von | |||