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| Eintrag / Autor | Beschreibung | Kategorie | Letzte Überabeitung | ||
| | Henner_V | Erwerbsfähige Hilfebedürftige Als erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die
(eHb) - das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik | |||
| | Henner_V | Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige
Alle Personen innerhalb einer BG, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter
(nEf) sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und evt.rechtlicher
Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den ü | |||