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Kategorie: Hartz 4
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Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaft

Bedarfsgemeinschaft

Synonyme: BG Bedarfsgemeinschaft
 
Eingetragen von Rudi_S, 13.06.2009 13:47 Uhr

Letzte Überarbeitung von Rudi_S, 13.06.2009 16:48 Uhr
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
  • Der Arbeitsuchende (=erwerbsfähige Hilfebedürftige) selbst.
  • Der Partner des Arbeitsuchenden. Als solcher gilt:
  • der Ehegatte oder Lebenspartner, der nicht dauernd getrennt lebt,
  • die Person, die mit dem Arbeitsuchenden in einer Einstandsgemeinschaft (früher eheähnliche Gem.) lebt.
  • Bei unverheirateten Arbeitsuchenden unter 25 zusätzlich
  • der Elternteil (oder beide Eltern), mit denen er in einem Haushalt lebt,
  • ein Stiefelternteil mit dem er in einem Haushalt lebt.
  • Ausnahme: Wenn die oder der Unter-25-Jährige schwanger ist oder ein Kind unter sechs Jahren betreut. Dann müssen die Eltern und Stiefeltern nicht mehr für sie /ihn aufkommen.
  • Von allen diesen Leuten alle unverheirateten Kinder unter 25, soweit sie nicht selbst genug Geld haben oder verdienen.
Die Altersgrenze, bis zu der (Stief-)Eltern für ihre (Stief-)Kinder aufkommen müssen, wenn sie noch im Haushalt leben, lag bisher bei achtzehn Jahren.
Erst im August 2006 wurde sie auf 25 Jahre hochgesetzt.

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