| Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 41 ff. SGB XII[1]) ist eine seit dem 1. Januar 2003 in Deutschland bestehende bedarfsorientierte Sozialleistung zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts.
Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten damit eine Leistung, mit der das soziokulturelle Existenzminimum gedeckt werden kann. Die Grundsicherung erfüllt damit die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe, aber für einen anderen Personenkreis. |