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| Kategorie: Hartz 4
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| Miete & Nebenkosten I. Allgemeines Bei der Entscheidung über die Bewilligung von leistungsrechtlich angemessenen Kosten der Unterkunft sind der Wohnstandard, der sich im Mietpreis widerspiegelt, insbesondere die Wohnfläche, die Bedingungen des örtlichen Wohnungsmarktes sowie die persönliche Situation des Erwerbsfähigen und der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zuberücksichtigen. Ihre Unterkunftskosten sind dann angemessen, wenn das Produkt aus abstrakt angemessener Wohnfläche und Wohnstanddard, der seinen Niederschlag im Mietpreis findet, insgesamt angemessen ist. Diese Produktteorie des Bundessozialgerichts hat den Vorteil, dass nicht alle berücksichtigungsfähigen Faktoren im Bereich der Angemessenheit liegen müssen. Selbst wenn ihre Wohnungsgröße die Angemessenheit überschreitet, kann das Produkt Mietpreis, dass sich zusammensetzt aus angemessener Wohnfläche und Wohnstandard noch angemessen sein. Die tatsächlichen Kosten sind dann von der Arge zu übernehmen. Gleiches gilt, wenn Austattung oder Lage nicht angemessen ist, aber die Kosten der Unterkunft insgesamt noch im Rahmen der Angemessenheit liegen. 1. Welche Wohnfläche ist angemessen? Für jede weitere haushaltsangehörige Person im Sinne des § 18 WoFG erhöht sich die angemessene Wohnungsgröße um einen Raum oder um 10 m² Wohnfläche. Küche, Bad und Nebenräume werden nicht zu den Wohnräumen gezählt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich lediglich um Richtwerte. Für die konkrete BeUrteilung der angemessenen Wohnfläche in ihrer Region ist auf die Durchführungsverordnung der jeweiligen Länder zum Wohnraumförderungsgesetz und der in diesem Rahmen erlassen Verwaltungsverordnungen der Länder abzustellen. Jedem Hilfebedürftigen, in einer reinen Wohngemeinschaft (WG`s) ist die gleiche angemessene Quadratmeterzahl zuzubilligen wie dem tatsächlich allein wohnenden Hilfebedürftigen. So hat es das Bundessozialgericht am 18.06.08 entschieden. 2. Persönliche Situation In begründeten Einzelfällen kann mehr Wohnfläche und damit auch höhere Unterkunftskosten zugebilligt werden.Das kann zum Beispiel bei Schwangeren oder Menschen mit Behinderungen (Rollstuhl) der Fall sein. 3. Welcher Wohnstandard ist angemessen? Nach Auffassung des Bundessozialgerichts muss die Wohnung nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen Bedürfnissen genügen und darf keinen gehobenen Wohnstandard aufweisen. 4. Welcher Mietpreis ist angemessen? Ob der Mietpreis ihrer Wohnung angemessen ist, richtet sich danach, welche Mieten an ihrem örtlichen Wohnungsmarkt für einfach ausgestattete Wohnungen in einfacher Lage verlangt werden. Für die Ermittlung des angemessenen Quadratmeterpreises ist grundsätzlich auf die örtlichen Mietspiegel bzw. auf Mietpreisübersichten von Verbänden und Organisationen, die am Wohnungsmarkt beteiligt sind, zurückzugreifen. Lokale Mietspiegel finden sie im Internet, bei den zuständigen Wohnungsbehörden und bei Mietervereinen. Existieren die genannten Erkenntnisquellen nicht und hat auch die Arge nicht fortlaufend Daten zum Wohnungsmarkt erhoben, kann auf die Wohngeldtabelle nach dem Wohngeldgesetz zurückgegriffen werden.. Personen qm Wohnfläche Raumanzahl 1 45-50 qm - 2 bis 60 qm 2 3 75-80 qm 3 4 85-90 qm 4 Unterkunftskosten (KdU=Kosten der Unterkunft) Zu den Unterkunftskosten gehören die Miete inklusive aller Nebenkosten und die Heizkosten. Haushaltsenergie (Strom, Warmwasser) ist in der Regelleistung enthalten und wird nicht extra übernommen. Die Unterkunftkosten werden in voller Höhe übernommen, soweit sie "angemessen" sind. Die Angemessenheitsgrenzen werden von der Gemeinde festgelegt, in der Sie wohnen. Erhalten Sie beispielsweise eine Heizkostennachzahlung, muss die ARGE diese Rechnung übernehmen, soweit die Kosten den Angemessenheitsrahmen nicht dadurch sprengen, dass die ARGE Ihnen unwirtschaftliches Verhalten mit Heizmitteln nachweisen kann (Achtung: SIE sind in der Beweispflicht!) Sind beispielsweise die Heizmittelpreise innerhalb eines Jahres angestiegen und können Sie dies mit Hilfe der vorherigen Rechnung bei etwa gleichbleibenden Verbrauch nachweisen, muss die ARGE die höheren Kosten übernehmen. |