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| Kategorie: Hartz 4
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| In der Schwangerschaft bekommt frau auf Antrag einen Zuschuss für Schwangerschaftsbekleidung von 120 Euro. Die Babypauschale muss beantragt werden . Sie beträgt 500 Euro und wird in drei Raten gezahlt: 1. Teilbetrag vor der Geburt 200 Euro 2. Teilbetrag bei Geburt 130 Euro 3. Teilbetrag nach 6 Monaten 170 Euro Diese Regelung soll abschließend den gesamten Säuglingsbedarf inkl. Möbeln decken. Diese Neuregelung ist sicherlich zurückzuführen auf jüngste Gerichtsbeschlüsse, die Babys einen Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung zubilligten. |