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Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit

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Alt 03.07.2009, 10:26
Unregistriert
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit

Hallo, ich hoffe ich erhalte ein paar nützliche Info´s von euch. Ich Danke schonmal im voraus.Ich bin Alleinstehend(schon immer), aber das Kind hat ein gutes Verhältnis zum Vater, so jetzt mein Anliegen: Der Kindesvater hat nicht immer oder manchmal unregelmäßig und dann auch nicht die volle höhe des Unterhaltes gezahlt, hat ausserdem noch Schulden und ist in Insolvenz gegangen. Er Sprach mich an ob er nicht ein paar Quittungen bekommen kann für geleistetet Unterhalt damit er keinen Ärger bekommt, nach überlegen und das Verhältnis zum Kind nicht zu gefährden (sie hängt an ihm) tat ich dies ohne Nachzudenken und im guten Glauben. Jetzt bekamm ich Post von der ARGE, wegen zu Unrecht geleisteter Leistung mit dem Vermerk `Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet´. Ich bin total am ende mit meinen Nerven. Bin wieder Beruftätig und habe Angst das die mich jetzt Einsperren, wegen meiner gutmütigkeit. Der Kindesvater hat die Quittungen der Arge gezeigt und so denen mitgeteilt er würde doch seinen Verpflichtungen nachkommen, das wußte ich nicht. Wie kann ich mich jetzt Verhalten um schlimmeres zu Vermeiden, gibt es Musterschreiben für solche Fälle.

Danke für eure schnellen Antworten
MfG Micha

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  #2 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 03.07.2009, 10:52
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 24.199
Standard



Zitat:
Bin wieder Beruftätig und habe Angst das die mich jetzt Einsperren, wegen meiner gutmütigkeit.
So schnell schießen die Preusen nicht!

Wenn du Glück hast,wird das Verfahren eingestellt,oder aber du bekommst eine Geldstrafe aufs Auge gedrückt!

Gefängnisstrafen werden ,wenn es überhaupt so weit kommt,als Bewährungsstrafen ausgesprochen!

_______________________________
Freundliche Grüße aus dem Siegerland

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