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Hallo, ich habe mal Fragen zum 165€ Nebenjob Meine Schwester (alleinerziehend) arbeitet seit einiger Zeit auf 165€-Basis, 3 Tage die Woche. Hat sie Anspruch auf Urlaub? Gilt das Bundesurlaubsgesetz auch hierfür? (ich habe das Internet durchsucht aber nichts Eindeutiges hierzu gefunden was sie auch ihrer Chefin vorlegen könnte) Hat sie Anspruch auf die "Kind-Krank-Tage" ? (wenn der Kinderarzt ihr die Bescheinigung über die notwendige Betreuung ausstellt) Danke schon mal vorab nita1 |
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Kinder-Krank-Tage sind 10 üro Jahr, wo der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen muss. Aber natürlich nur an den Tagen, wo sie arbeiten muss. Bezahlten Urlaub hat sie drei fünftel von 20 Tagen pro Jahr, wenn nichts mehr im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Sprich 3 geteilt durch 5 mal 20. Somd 12 Tage. Macht also jeden Monat 1 Tag. Wenn sie mind 6 Monate dort arbeitet hat sie Anspruch auf volle 12 Urlaunstage. Macht bei 3 Tagen Arbeit pro Woche insgesamt 4 Wochen. _______________________________ Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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Danke für die schnellen Antworten. Zum Urlaub hab ich mal noch eine Frage: Meine Schwester geht Mittwoch bis Freitag arbeiten. Zählen Montag und Dienstag auch als Urlaubstage? Oder hat sie insgesamt 4 Wochen Urlaubsanspruch? (wobei Mo+Di als frei zählt weil sie an diesen Tagen ja eh nicht arbeitet) Danke + freundliche Grüsse nita1 |
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Mo+Di hat sie doch eh frei. Also muss sie nur Mittwoch bis Freitag Urlaubstage nehmen. _______________________________ Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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