Erfurt, 1. Juli (AFP) - Unternehmen können aus tariflichen Bindungen nicht durch Änderungen in den Arbeitsverträgen fliehen.
Laut Gesetz ist ein Unternehmen auch nach seinem Austritt aus dem Arbeitgeberverband noch an den zuvor geltenden Tarifvertrag gebunden, solange dieser nicht "durch eine andere Abmachung ersetzt" wird. In den strittigen Fällen war ein Metallunternehmen aus dem Saarland aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten, ein Bauunternehmen aus Schleswig-Holstein war in eine sogenannte OT-Mitgliedschaft "ohne Tarifbindung" gewechselt. Beide vereinbarten anschließend mit ihren Mitarbeitern neue Arbeitsverträge, die verschiedene Lohnkürzungen enthielten.
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