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| Praktische Hinweise - Sozialrecht und Verschiedenes Wissenssammlung |
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Ich habe folgendes zum Thema Lohnsteuer gefunden: Höhe des Arbeitslosengeldes Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Bemessungsentgelt. Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat. Das Bemessungsentgelt errechnet sich aus dem Bruttoentgelt. Das Bemessungsentgelt abzüglich * Beiträge zur Sozialversicherung (pauschal 21 %) * Lohnsteuer * Solidaritätszuschlag ergibt das Nettoentgelt/Leistungsentgelt. Hierraus wird ersichtlich, dass man auch Lohnsteuer abführt! Sehe ich das falsch? Wenn die Lohnsteuer abgeführt wird, kann man theoretisch doch auch durch Einkommensteuererklärung die Lohnsteuer zurück holen! MFG Vahrerboy |
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| Zitat:
_______________________________ Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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Bezieht man ALG1, zahlt man da auch Lohnsteuer drauf!
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