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Schulbeihilfe nicht für alle Schüler?

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Alt 03.07.2009, 16:50
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Standard Schulbeihilfe nicht für alle Schüler?

Wie ich verstanden habe erhalten alle Schüler bis zur 13. Klasse 100€ Schulgeld hinzu, muss das beantragt werden, oder ist die Leistung begrenzt?

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  #2 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 03.07.2009, 16:53
Benutzerbild von Henner_V
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Registriert seit: 25.12.2004
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Standard

Nein,normalerweise soll diese Beihilfe automatisch ausgezahlt werden!
Stichtag ist der 1.8.!!

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  #3 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 03.07.2009, 17:02
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Registriert seit: 01.11.2008
Ort: Pfohren
Beiträge: 194
Standard

Nun das Geld erhielt die gute Frau nicht, eine Verwandte ebenfalls nicht, dass obwohl beide Kinder noch die Schule besuchen...7. und 12.Klasse.
Was kann ich ihr nun raten?

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  #4 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 03.07.2009, 17:17
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Lasst euch von der Schule bestätigen, dass die Kinder diese Schule besuchen.

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  #5 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 03.07.2009, 17:19
Benutzerbild von Henner_V
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Registriert seit: 25.12.2004
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Soweit ich das überblicke kommt die Leistung erst zum 31.7. für Aug. zur Auszahlung!!

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  #6 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 03.07.2009, 17:23
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Ort: Pfohren
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Zitat:
Zitat von Henner_V Beitrag anzeigen
Soweit ich das überblicke kommt die Leistung erst zum 31.7. für Aug. zur Auszahlung!!
Da muss ich mich erst einmal informieren, so genau habe ich nicht darauf geachtet.

Aber gut zu wissen, kaum hat man damit nichts mehr damit zu tun(Kind ist raus aus HartzIV), lässt die Information auch gleich nach..Also muss ich aufpassen ,dass das nicht noch einmal passiert.

Danke!

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  #7 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 03.07.2009, 17:24
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Beiträge: 6.420
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Das ist natürlich der ausschlaggebende Punkt.

Anfang Juli kann noch kein Geld für August vorhanden sein.

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  #8 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 03.07.2009, 17:44
Benutzerbild von Henner_V
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Zitat:
Zitat von Jojo100 Beitrag anzeigen
Aber gut zu wissen, kaum hat man damit nichts mehr damit zu tun(Kind ist raus aus HartzIV), lässt die Information auch gleich nach..Also muss ich aufpassen ,dass das nicht noch einmal passiert.

Danke!
Langsam Jojo,lies dir das mal genau durch!
Das Kind brauch nicht unbedingt im Leistungsbezug stehen:

Zitat:
Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemeinbildende oder eine andere Schule mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlus-ses besuchen, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch hat. Schüler, die nicht im Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils leben, erhalten unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 2a die Leistung nach Satz 1, wenn sie am 1. August des jeweiligen Jahres Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch erhalten. Der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann im be-gründeten Einzelfall einen Nachweis über eine zweckentsprechende Verwendung der Leis-tung verlangen.

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Alt 03.07.2009, 17:55
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Ort: Pfohren
Beiträge: 194
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Zitat:
Zitat von Henner_V Beitrag anzeigen
Langsam Jojo,lies dir das mal genau durch!
Das Kind brauch nicht unbedingt im Leistungsbezug stehen:



Upss ich kann im August mit 100€ mehr rechnen...das gibt ne Sause....

Im ernst, das wusste ich nicht, also nichst wie hin und vorsichtshalber eine Schulbescheinigung holen.

Nochmals Danke!!!


P.S
Was mich verwirr, es steht bis zur 10.Klasse, das ist aber überholt, oder?Soviel ich weiss wurde das auf 13. Klasse abgeändert!
Sonst bekomme ich nichts, meine kommt in die 13.!

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Alt 03.07.2009, 18:00
Benutzerbild von Henner_V
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Beiträge: 26.447
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Ja,das mit der 10. Klasse wurde vor kurzem bis auf die 13. Klasse erweitert!

_______________________________
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Alt 03.07.2009, 18:07
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Ort: Pfohren
Beiträge: 194
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Zitat:
Zitat von Henner_V Beitrag anzeigen
Ja,das mit der 10. Klasse wurde vor kurzem bis auf die 13. Klasse erweitert!
Also doch
Das beruhigt ein bischen, denn es kommt allerhand auf uns zu. Bücher, Bücher, Bücher!

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Alt 04.07.2009, 07:23
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Beiträge: 51
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Moin, meine Pflegetochter wird ab dem 05.07.09 die Höhere Handelsschule 11 Klasse besuchen, trifft die Zahlung auch für sie zu? Pflegegeld wird vom Jugendamt gezahlt und ich erhalte ALGII.

Grüße Loretta

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  #13 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 04.07.2009, 07:55
Benutzerbild von Henner_V
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Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
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Dann sollte auch hier der "Schulbonus" in Betrach kommen!

Hier der fachlicheHinweis zum §24a SGB II:

§24a SGB 2 Zusätzliche Leistungen für die Schule

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  #14 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 04.07.2009, 13:02
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Ort: Bremen
Beiträge: 51
Standard Re.

Danke,
werde auf jeden Fall beantragen.

Grüße Loretta

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  #15 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 05.07.2009, 15:37
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Registriert seit: 07.05.2009
Ort: saarbrücken
Beiträge: 12
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Hallo zusammen,

ich hatte zuerst einmal eine Mitteilung auf dem Bescheid für August das mein Sohn (10 Jahre alt ab August Besuch der 5. Klasse)die 100 € bekommt.

Ich teilte dann der Sb mit ,dass meine kleine Tochter auch ab August die Schule besuchen wird und ihr somit auch das Geld zusteht.

Desweiteren schrieb ich ihr ,dass auch meine grosse Tochter (15 Jahre,ab August Besuch der 10 Klasse der Handelschule) doch Anrecht auf dieses Geld hätte.

Auf dem letzten Bescheid steht aber nur die Zusicherung für die beiden anderen Kinder.

Gehe ich denn Recht in der Annahme ,dass auch der älteren Tochter das Geld zusteht?


LG silke

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Alt 05.07.2009, 15:47
Benutzerbild von Henner_V
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Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
Standard

Nach meinem Verständnis schon!
Hier der Passus der sich auf die einzelnen Schulen bezieht:
Zitat:
Voraussetzung für den Anspruch auf die zusätzliche Leistung ist der Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule im kommenden Schuljahr. Maßgeblich hierfür ist der formale Beginn des Schuljahres. Dies ist bundesweit einheitlich der 1. August eines Jahres

_______________________________
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Alt 05.07.2009, 15:52
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Registriert seit: 07.05.2009
Ort: saarbrücken
Beiträge: 12
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Habe ich auch so verstanden.

Werde mir morgen eine Schulbescheinigung austellen lassen und nochmals mitteilen ,es stehe mir auch für meine ältere Tochter Schulgeld zu.

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  #18 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 06.07.2009, 14:06
Benutzerbild von alfred1971
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Registriert seit: 23.06.2007
Ort: soest
Beiträge: 64
Standard

Stehe auf den schlauch..
Muss die Leistung nun schriftlich beantragt werden oder wird der schulbonus automatisch zum 01.08.2009 ausgezahlt?

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  #19 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 06.07.2009, 14:13
Benutzerbild von Henner_V
Administrator
 
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Siegerland
Beiträge: 26.447
Standard

Steht bereits im Posting #2!

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Alt 06.07.2009, 14:57
Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2009
Ort: saarbrücken
Beiträge: 12
Standard

Hallo Alfred 1971,

es sollte normal ohne Antrag gezahlt werden,auf dem Bescheid für August sind dann die Kinder aufgeführt,die das Schulgeld bekommen.Es wird mit dem Geld für August ausgezahlt,der Betrag ist aber nicht auf dem Augustbescheid im Auszahlungbetrag aufgeführt.

Ich muss aber scheinbar einen Extraantrag stellen ,da mir meine Sb einfach ignoriert hat,dass ich 3 schulpflichtige Kinder habe.

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