Wollen Eltern für ihre volljährigen Kinder Kindergeld bekommen, dürfen diese nicht mehr als 7680 Euro (ab 2010: 8004 Euro) jährlich verdienen. Allerdings bezieht sich diese Grenze nicht auf das tatsächliche
Einkommen, sondern auf die Einkünfte und Bezüge und damit auf das Gehalt nach Abzug verschiedener Kosten. Fraglich ist, ob zu diesen Kosten auch die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers gehören. Bisher waren Familienkassen und Finanzämter der Auffassung, dass die vermögenswirksamen Leistungen Bestandteil des Einkommens sind und deshalb nicht abgezogen werde dürfen.
Vermögenswirksame Leistungen doch für Kindergeld abziehbar - Yahoo! Nachrichten Deutschland
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