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| Praktische Hinweise - Sozialrecht und Verschiedenes Wissenssammlung |
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Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe im Hause meiner Mutter ein notariell festgelegtes Wohnrecht. Die Arge hatte dieses beim letzten Bezug von ALG II aufgrund Überprüfung von Grunducheinträgen festgestellt und gesteht mir jetzt keine Mieterstattung merh für eine andere Wohnung zu. Ich bin nun ab 01.06. mit meinen beiden Kindern (10 und 12 Jahre) in diese Wohnung gezogen. Nun gibt es aber nur Probleme mit der Mutter.Sie greift ständig in meine Rechte ein, erteilte einem Besucher Hausverbot, nur weil dieser kurz mit einem Hund zum Kindergeburtstag kommen wollte, sie schreit die Kinder an weil sie ihr zu laut sind,und gestern hat sie uns sogar bedroht. Dies kam so: Sie hatte einen Zweitschlüssel zu unserer Wohnung, den sie nicht herausgeben wollte. Meine eine Tochter hatte in der Schule schon angefangen zu weinen, so dass ich sie abholen musste, weil sie wegen dem Zweitschlüssel Angst hatte dass die oma reingeht und ihren Tieren an denn wir alle sehr hängen (3 Meerschweinchen)etwas tut. Was gar nicht so abwegig wäre, da sie vor Jahren einmal den Hund meines Vaters vergiftet hatte. Nach dem Streit beim Kindergebzrtstag war es ein sehr schlechtes Gefühl zu wissen, dass sie jederzeit in die Wohnung kann und meine Tochter hatte einfach Angst und deshalb haben wir den Shclüssel in der Abwesenheit meiner Mutter anuns genommen, wir haben seit Jahren auch einen Schlüssel von ihr zum Blumengießen im Urlaub. Sie hat dann gestern bemerkt, dass der Schlüssel weg ist und da hat sie uns bedroht. Sie sagte serh bösartig, wenn wir den Schlüssel nicht rausgeben, dass sie uns dann die Glastür (Eingangstür zur Wohnung) einschlägt, auch wenn wir ein neues Schloß einbauen) und uns die Wohnung demoliert. Als Begründung dafür sagte sie dass sie ja vor 20 Jahren das unterste Stockwerk erst so bewohnbar gemacht hat wie es jetzt ist. sie hätte viel Geld reingesteckt. Es war zu der Zeit als ich das Wohnrecht bekam , noch von den Großeletern bewohnt, da war kein BAd drin , nur Wohn, sSchlafzimmer und Küche. Der Rest des unterenStockwerks war ein Anbau/Rohbau. sie hat aber dann auch 15 Jahre vermietet und das GEkd eigentlich längst wieder raus,. Um was es geht ist halt, die Kinder haben jetzt solche Angst, ich auch und das Verhältnis ist jetzt so gestört, dass es vor allem durch den Vorfall mit der Bedrohung für uns eigentlich nicht mehr wirklich in Frage kommt hier für immer wohnen zu bleiben. Ich hab zwar ab 01.08. wieder eine HAlbtagsstelle, aber hole ich mir eine andere Wohnung und werde irgendwann nochmal arbeitslos, dann kann ich woanders meine Miete nicht mehr zahlen. Aber in einem Haus mit vergifteter Atmosphäre zu leben, das macht doch krank, besonders die Kinder könnten Schäden davontragen, sie sind ganz verstört, weil die Oma uns derartig bedroht hat. Könnte das Jugendamt vielleicht erreichen, dass eine weitere Inanspruchnahme dieses Wohnrechts in Bezug auf die Arge als unzumutbar anerkannt wird? Die Arge sagt, es müsste ein Vorfall mit Polizeieinsatz oder gerichtlicher Auseinandersetzung vorliegen,dass es EVENTUELL anerkannt wird, aber solange jetzt nichts weiter "passiert" müssten wir im Falle einer erneuten Arbeitslosigkeit immer wieder dieses Wohnrecht inanspruchnehmen und würden woanders in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten. Kann mir jemand noch einen Rat dazu geben? |
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Hallo Wenn Sie Dich und Deine Kinder Bedroht oder auch einfach Deine Wohnräume betritt ohne Dein Einverständnis hole einfach die Polizei somit hättest Du schon mal einen ersten Schritt um von der Arge eine Anerkennung zu bekommen das es nicht zumutbar ist in der Wohnung zu bleiben. _______________________________ Gebildet ist wer weiß wo er was findet |
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Jeglicher unbefugte und unerlaubte Zutritt zu deiner Wohnung ist ein Straftatdelikt (Hausfriedensbruch) den du zur Anzeige bringen solltest. Verbale Bedrohungen sind zumeist kein Grund für eine Anzeige, bzw weitere poliz. Verfolgung, könnten aber in deinem Fall auch helfen wenn du die Polizei darüber informierst (persönlich und nicht telefonisch) Der Gang zum Jugendamt wäre mein Erster - dort die situation schildern und darum bitten, dass jemand kommt um mit der mutter ein Gespräch zu führen - dabei kann dann festgehalten werden wie sie sich verhält. Auch der Gang zum Landratsamt kann hilfreich sein - dort sollte es eine Stelle für soziale Angelegenheiten geben (einfach mal nachfragen) und darum bitten, dass eine Schlichtung versucht wird. Ansonsten hat deine Mutter keinerlei Rechte Euch in irgendeiner Weise zu bedrohen, bzw zu nötigen (auch das ist eine Straftat) Geh zu einem Anwalt, besprich das alles mit ihm und lass dir einen Beratungshilfeschein geben, dann ist der anwalt für dich kostenlos. Es ist durchaus möglich, dass die Mutter zurückweicht wenn sie Post von einem anwalt bekommt. Wenn sie wirklich die Scheibe einschlägt (was ich jetzt mal nicht glauben will) ist sie eh fällig. Dann sofort Polizei anrufen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung erstatten. _______________________________ Mit digitalen Grüßen Rudi_S Administrator, 1. Vorsitzender eMail: verwaltung@arbeitslosenhilfe.org ![]() Wir bitten alle Nutzer DIESEN HINWEIS zu beachten und einzuhalten! Ich beantworte keine Sachfragen per PN oder Email! |
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