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| Praktische Hinweise - Sozialrecht und Verschiedenes Wissenssammlung |
Wir bieten hier Rat, Hilfe und Informationen rund um die Themenbereiche Arbeitslosigkeit, Hartz 4 und weitere Sozialleistungen.![]() |
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Wie werden Angaben in der Steuererklärung angegeben, wenn bereits Kosten vom AA teilweise Erstattet wurde? Und können Druckerpatronen abgesetzt werden? Und wie werden Zeiten angegeben bei denen man eine Sperre hatte und somit garkeine Zahlung bekommen hat? |
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Bisschen dürftig diese Informationen. Da kann niemand rauslesen, was du machst, wie die Kosten entstanden sind usw.
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z.B. für Papier, Umschläge, Briefmarken usw. Da ich teilweise (nicht alle Bewerbungen) als Bewerbungskostenpauschale bekommen habe: Kann ich den Rest angeben? Und eine Sperre = eine Bewilligung, aber ohne Zahlung |
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Hast du überhaupt steuerpflichtiges Einkommen bezogen? Wenn ja, wieviel? _______________________________ Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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Nun, jedenfalls kannst Du Bewerbungskosten, die Du schon von der Arbeitsagentur erhalten hast, nicht bei der Steuer extra geltend machen. In der Steuer ist ohnehin eine Werbungspauschale gegengerechnet, wenn man zusätzliche Werbungskosten geltend macht, müssen die schon ziemlich hoch sein. |
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