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Praktische Hinweise - Sozialrecht und Verschiedenes Wissenssammlung

Angabe von Bewerbungskosten

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Alt 27.01.2010, 13:57
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Ort: Hamburg
Beiträge: 66
Frage Angabe von Bewerbungskosten

Wie werden Angaben in der Steuererklärung angegeben, wenn bereits Kosten vom AA teilweise Erstattet wurde? Und können Druckerpatronen abgesetzt werden?

Und wie werden Zeiten angegeben bei denen man eine Sperre hatte und somit garkeine Zahlung bekommen hat?

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Alt 27.01.2010, 14:46
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Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 4.656
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Bisschen dürftig diese Informationen. Da kann niemand rauslesen, was du machst, wie die Kosten entstanden sind usw.

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Alt 27.01.2010, 15:09
Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 66
Standard

z.B. für Papier, Umschläge, Briefmarken usw. Da ich teilweise (nicht alle Bewerbungen) als Bewerbungskostenpauschale bekommen habe: Kann ich den Rest angeben?

Und eine Sperre = eine Bewilligung, aber ohne Zahlung

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Alt 27.01.2010, 16:14
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Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 4.656
Standard

Hast du überhaupt steuerpflichtiges Einkommen bezogen?

Wenn ja, wieviel?

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Alt 27.01.2010, 17:10
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 66
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Was hat das jetzt mit meiner Frage zu tun?

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  #6 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 27.01.2010, 21:00
Benutzerbild von batman
Benutzer
 
Registriert seit: 10.12.2007
Ort: niedersachsen
Beiträge: 793
Beitrag

Zitat
" Was hat das jetzt mit meiner Frage zu tun? "

Wenn du kein Einkommensteuer bezahlst wie willst du es zurückfordern?

............................................................ .....................................
Alle belege sammeln kassenquittung alleine reicht nicht glaube ich, muss schon drauf stehen 20 Umschläge u.s.w.

Ob es grenzen oder freibeträge gibt weiss ich nicht.

Grüße

Batman

_______________________________
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  #7 (permalink)   Bei Google nach dem markiertem Wort suchen
Alt 27.01.2010, 21:05
lizardyinha
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Nun, jedenfalls kannst Du Bewerbungskosten, die Du schon von der Arbeitsagentur erhalten hast, nicht bei der Steuer extra geltend machen.

In der Steuer ist ohnehin eine Werbungspauschale gegengerechnet, wenn man zusätzliche Werbungskosten geltend macht, müssen die schon ziemlich hoch sein.

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