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P Konto

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Alt 25.05.2010, 09:23
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Standard P Konto

Huhu,

hat jemandInfos zu dem P Konto ?
Ab wann gilt es ?
Mussman es bei der Bankvereinbaren ?
Kann die Bankes verwähren oder Konto kündigen ?

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Alt 25.05.2010, 09:37
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Standard

Zitat:
Zitat von firehouse Beitrag anzeigen
Ab wann gilt es ??
Ab 1. Juli 2010 tritt das Gesetz in Kraft! Ab diesem Zeitpunkt besteht ein Rechtsanspruch !

Zitat:
Zitat von firehouse Beitrag anzeigen
Mussman es bei der Bankvereinbaren ??
Du solltest dem Kreditinstitut unter Angabe der Bankverbindung schriftlich mitteilen, dass du die Führung des genannten Girokontos als Pfändungsschutzkonto wünscht

Zitat:
Zitat von firehouse Beitrag anzeigen
Kann die Bankes verwähren oder Konto kündigen ?
Nein,
der Bankkunde hat einen Rechtsanspruch auf die Führung des Girokontos als Pfändungsschutzkonto (§ 850k VII ZPO).

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Alt 26.05.2010, 12:37
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Alle Infos zum Pfändungsschutz Kontos findet man hier INFO P_KONTO

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Alt 27.05.2010, 08:29
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Standard Arme Kunden unerwünscht ( P- Konto)

Eigentlich müssen Banken mittellosen Bürgern ein Konto anbieten. Sie winden sich aber mit Tricks aus dieser Pflicht heraus.

Zitat:
Wer nicht zahlt, dem wird gekündigt
Das scheint nun jedoch einigen Kreditinstituten übel aufzustoßen. Sie wollen sich nicht gerne dazu zwingen lassen, ein Konto zu führen. In Bankenkreisen ist zu hören, dass einige Institute nun überlegen, zusätzliche Gebühren für das Führen solcher Konten zu erheben. Oder Kunden, die nicht so zahlungskräftig sind, vorsorglich vorher zu kündigen. Schuldner sind eben keine angenehmen Kunden und die Verwaltung der P-Konten aufwändiger.

Bankgebhren - Arme Kunden unerwnscht - Geld - sueddeutsche.de

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Alt 03.06.2010, 10:36
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Registriert seit: 19.10.2008
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Ich kann euch mitteilen:

Am 22.6 ist mein Termin mit der Bank zwecks P-Kontoeröffnung.

Für mich bedeutet es endlich wieder Onlinebanking und somit viele gesparte Gebühren.
Was ich noch nicht weiss: Wie teuer wird das P-Konto.

Da ja nun alle Arbeit und somit auch die entsprechende Rechtsgrundlage mal eben vom Amtsgericht auf die Banken übertragen wird, halte ich eine entsprechend höhere Gebühr für so quasi unausweichlich

Grüssle

Rieke

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Alt 03.06.2010, 14:45
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Halt uns mal auf dem laufenden. Da ich in der Privatinsolvenz bin (eröffnetes Verfahren) geniesse ich eh die nächsten 6 JAhre Vollstreckungsschutz aber interessant ist es trotzdem und ein Meilenstein zum Schutz der Schuldner.

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Alt 03.06.2010, 15:56
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Werde ich machen. Bin selber gespannt welche Kontoführungsgebühr da auf mich zu kommt.

Grüssle

Rieke

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Alt 12.06.2010, 16:47
Neuzugang
 
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Hallo

Hab mich heute Angemeldet weil ich eine Wichtige Frage zum P-Konto habe und da nicht bescheid weiß.

Für Singel liegt der schutzt ja bei etwas unter 1000euro

Wir beziehen hartz4 geld sind also zu zweit und kommen etwas über 1000euro.

Muß ich dann jetzt mit dem hartz4 bescheid zur bank und die stellen das dann um von unter 1000euro auf das was wir bekommen oder muß ich zum gericht und höheren schutz beantragen? das Konto ist kein Ehe luete konto sondern frau hat nur vollmacht über das Konto.

Mit gruß

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Alt 12.06.2010, 16:52
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Lies dich hiermal ein,sollten dann noch Fragen auftauchen dann stelle sie hier ein!
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf P-Konto-Information%20fuer%20Betroffene.pdf (32,6 KB, 34x aufgerufen)

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Alt 12.06.2010, 17:48
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Dann sollte es ja reichen als dokument das familienbuch und den hartz bescheid mit zu nehmen um den freibetrag laut Tabelle zu erhöhen?

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Alt 07.07.2010, 20:38
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mal dumm da reinfrag:

was hat sich ergeben?! kost das was?!
wenn ja, wieviel?!

oder gibt es tatsaechlich eine gesetzliche Regelung, die besagt, das das P-Konto nichts kosten darf?!

ich weiss naemlich langsam nicht mehr, was ich glauben soll. die eine Bank sagt mir das so, die andere so. und die Sparkasse verlangt min. 5€/Monat.....

mittlerweile hab ick mir §850ff, sowie Wiki gelesen...
im §850k hab ich nichts gefunden. allerdings steht in Wikipedia:

Zitat:
Das P-Konto muss nicht kostenfrei sein. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat in den Ausführungen zur Gesetzesbegründung zwar seine Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass das P-Konto nicht teurer sein solle als ein normales Konto; von einer gesetzlichen Regelung wurde aber abgesehen. Es können somit übliche, u. a. aufwandsbezogene Bankgebühren für Girokonten in Rechnung gestellt werden. Im Hinblick auf den organisatorischen und EDV-technischen Mehraufwand bei der Kontoführung erscheinen Vorstellungen über gleiche Preise oder Kostenfreiheit (Ausnahme: der Umstellungsvorgang, da hierfür ein gesetzlicher Anspruch besteht) realitätsfremd. Ob Debitkarten (Kreditarte/girocard) oder Kreditkarten ergänzend zum P-Konto ausgegeben bzw. behalten werden können, ist angesichts der zwingenden Kontoführung auf Guthabenbasis - somit kein Dispositionskredit möglich - fraglich.

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Alt 07.07.2010, 23:10
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Geh mal auf Forum Schuldnerberatung --> Diskussionsforen ---> Forum Schuldenprobleme

Da gibts zig Threads zu dem p-Konto und auch eine wo die Kosten der hjeweiligen Banken/Kassen zusammengetragen werden. Vorab, Sparkasse, norris und Postbank sind da sehr teuer, die Commerzbank hingegen führt das p-Konto sehr billig.

Probleme gibts aber auch schon. So gibt es noch keine eindeutige Antwort auf die Frage was ein geeigneter NAchweis für das p-Konto ist bzw. wie das mit den individuellen Freigrenzen nachgewiesen werden kann wenn man mehr als die knapp 980 Euro Freibetrag für eine PErson hat (z.b. mit Kindern und oder Frau als unterhaltsberechtigte Person im Haushalt).

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Alt 12.07.2010, 16:57
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Mein Konto ist umgestellt.

Die monatlichen Kontoführungskosten sind gleich geblieben. Es fallen keine zusätzlichen Umstellungskosten an.

Die Umstellung war völlig unproblematisch. Gehaltsnachweis, Leistungsbescheid der Arge. Ferdisch ! Kindergeld ist ja eh geschützt.

Es gab noch einen kleinen Hinweis mit auf den Weg: Bedenken Sie es kann sich noch Einiges ändern. Das Ganze läuft gerade erst an !

Ich war die erste Kundin an dieser Bank welche die Umwandlung beantragt hat.
Schauen wir mal was kommt.

Grüssle

Rieke

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Alt 12.07.2010, 17:08
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Wenn du uns jetzt noch mitteilst um welche Bank es sich handelt,sind alle zufrieden!!

_______________________________
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Alt 12.07.2010, 17:34
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Sparkasse Hannover.

Ich hatte vor der Pfändung das Giro-Aktiv Konto. Für ein reines Onlinebankingkonto verlangt die Sparkasse ja ein Nettoeinkommen ab 1000 Euro. Ich habe jedoch zu besten Zeiten im Vollzeitjob 1450 Brutto erworben und somit knapp dran vorbei.
Ergo musste nächstgünstigeres Konto her.

Das Giro-Aktiv kostet monatlich 4,50 ink. Onlinebanking und aller Beratungen.
Ein gravierender Nachteil: Barauszahlungen 1,50 Euro. Ironie-->joa bei Pfändung muss man eben bar abheben
Bei 3x im Monat zur Bank um bar schnell abzuheben macht das 10 Euro.

Nun habe ich eben wieder die üblichen 4,50 im Monat.

Mich hätte es also auch nicht gross geschockt wenn der Bankmensch gesagt hätte: macht ab jetzt 8 Euro.
Es war klar abzusehen das die Banken damit spielen würden..zumindestens solange bis dem ein Riegel vorgeschoben wird.

Bisheriges Fazit von mir: Im Moment muss noch niemand zwingend umstellen. Bis zum Jahresende gelten die bestehenden Regeln.
Also langsam angehen und schauen welche Unruhen jetzt eintreten.
Ich selber werde auch weiterhin nur bar am Automaten Geld abheben und XXXXXX

Geändert von Casa (13.07.2010 um 01:52 Uhr) Grund: Wenn du in der Insolvenz bist müssen alle Konten angegeben werden. Der Hinweis auf anderes könnte einen Betrug(sversuch) darstellen.

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Alt 12.07.2010, 20:52
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In anderen Fachforen wo u.a. auch Schuldnerberater und Rechtsanwälte unterwegs sind wird vom p-Konto jetzt noch abgeraten. Die "alte" Lösung seinen individuellen Freibetrag per BEschluss vom GEricht auf seinem Konto zu sichern ist noch die beste.

Wie Rieke bereits schrieb rollt das p-Konto gerade erst an und es ist bereits jetzt absehbar das sich mindestens in den nächsten 2 JAhren zu dem Thema noch viel ändern wird. Daher wird empfohlen bis min. 2012 noch den "alten" Weg zu beschreiten.

Außerdem ist man damit auch vor zusätzlichen teils horenden Gebühren geschützt.

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Alt 13.07.2010, 07:02
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Casa:

Ich bin nicht in Insolvenz und es besteht auch kein Betrug.

Ich habe schlicht und ergreifend eine Vollmacht auf das Konto meines ehemaligen Lebensgefährten.
Diese Vollmacht muss man ja unterschreiben ( Kontoführer und Vollmachtinhaber ) das geht dann natürlich auch fein säuberlich in die Papiere.

Dank Pfändung konnte man bisher ja noch nicht mal seine Miete überweisen. Man musste binnen Frist bar abheben und konnte zusehen wie man teuer direkt Miete und Co überweist. ( 4 Euro bei am Schalter direkt auf Vermieterkonto einzahlen. Ebenso die anderen Überweisungen )
Also bar abheben und kostenlos auf das Konto vom Ex einzahlen. Von da aus Miete, Versicherung, Telefon, Strom überweisen.
Da besteht kein Betrug.

Das ich jetzt schon auf ein P-Konto bestehe liegt einfach daran das ich mein Konto wieder voll nutzen möchte ohne dauerhaft von a nach b zu schleppen.
Ich musste nämlich jedesmal eine Fahrgelegenheit organisieren nur um vom gepfändeten Konto bar abzuheben ( Bank ist 20 Km entfernt ) Jetzt kann ich eben wieder vor Ort abheben.

Aber der Hinweis ist schon ganz okay. Trifft nur eben nicht auf mich zu.
Übrigens muss ich natürlich auch der Arge mitteilen wie ich Miete bezahle.
Bissel blöd haben die schon geschaut als ich mit Pfändungsbeschluss und Kontovollmacht sowie Auszügen auflief Aber ja..verstanden hat mein Sachbearbeiter prompt.

Eigentlich müsste das P-Konto für alle einrichtbar werden. Denn für diejenigen
welche Barschecks von den Argen erhalten besteht nach wie vor kein Recht auf ein P-Konto. Es besteht nur Recht auf Umwandlung eines Kontos.
Ist quasi so: Da bist du schon ganz unten und musst immer noch teuer den Zahlungsverkehr vom ALGII bezahlen.


Grüssle

Rieke

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Alt 30.07.2010, 20:55
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Bericht:

Zahlung ist auf dem nagelneuen P-Konto eingegangen und flugs machte ich mich an das Onlineüberweisen meiner Miete.

Klappte auch soweit..allerdings erschien der Buchungsposten nicht sichtbar.
Statt wie gewohnt sofort vom Konto zu wandern..die Miete steht in der Buchung und nix tut sich.

Dann mal prüfen ob ich mit der schicken, knallroten ( auch nagelneu ) Karte beim nächsten Diskounter bezahlen kann ..neeee Zahlung nicht möglich.

Okay..dann eben zum Automaten vor Ort..neeee Auszahlung nicht möglich ..

Das läuft ja alles Bestens !

Grüssle

Rieke

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Alt 31.07.2010, 06:30
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Hehe, da wirst du wohl nur eine "Servicecard" bekommen haben. So eine hatte ich auch "nur" zu meinem damaligem den Gläubigern unberkanntem Zweitkonto beio der Norrisbank.

Sprich du hast da keine "Maestrokarte". Bedeutet du kannst damit wirklich nur am Schalter Geld abholen und einzahlen und das wars.

Ist ja eigentlich auch logisch. Jede Kartenzahlung würde theoretisch -jedenfalls solange bis das Geld abgebucht wird- eine Art Kredit darstellen. Und Leute mit Schulden sind eben nicht mehr kreditfähig. So ist das nunmal.

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Alt 31.07.2010, 11:40
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Zitat:
Zitat von renem Beitrag anzeigen
Hehe, da wirst du wohl nur eine "Servicecard" bekommen haben. So eine hatte ich auch "nur" zu meinem damaligem den Gläubigern unberkanntem Zweitkonto beio der Norrisbank.

Sprich du hast da keine "Maestrokarte". Bedeutet du kannst damit wirklich nur am Schalter Geld abholen und einzahlen und das wars.

Ist ja eigentlich auch logisch. Jede Kartenzahlung würde theoretisch -jedenfalls solange bis das Geld abgebucht wird- eine Art Kredit darstellen. Und Leute mit Schulden sind eben nicht mehr kreditfähig. So ist das nunmal.
Das ist eine ganz normale neue Karte mit Pin und allem Blabla. Ich hätte die alte Karte weiter nutzen können...nur..öhm..also ich habe die Pin vergessen..

Das Maestrozeichen ist genauso auf der neuen Karte wie auch der übliche Chip.
Das Konto ist bis zur Pfändungsgrenze voll nutzbar.
Wie gesagt..ich kann schon online buchen..die Buchnung geht nur nicht raus.
Sie steht aber als verbucht schon drin. Der noch verfügbare Betrag ist sichtbar.

Das einzige was ich mir denken kann:

a. Das Konto wurde noch nicht freigeschaltet

b. Buchen erst ab 1.des Monats..wegen Neuprüfung etwaliger Beträge aus dem Vormonat die noch drauf waren.


Grüssle

Rieke

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Alt 03.08.2010, 11:26
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Ich habe per Email bei der Sparkasse nachgefragt wieso da nichts so funzt wie versprochen.

Antwort:

Hallo Frau XXX ,

die einzelnen Zusatzfunktionen müssen lt.Fachabteilung noch freigeschaltet werden. Dieses kann noch einige Wochen dauern. D.h.für Sie, dass Sie Überweisungen und Abhebungen, wie vor dem 01.07.2010 nur in unserer Filiale tätigen können.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX

Sparkasse Hannover


WOCHEN?

Jetzt kommt es:Onlinebanking klappt.Die Miete ist verbucht.

Ich war schon dabei leicht sauer zu werden.Denn jede Barabhebung kostet 1,50 Euro da es ein reines Onlinebankingkonto ist.
Also ich kann online meine Sachen überweisen jedoch noch nicht bar am hiesigen Ortsautomaten abheben oder mit der Karte bezahlen.

Das wird schon noch. Geduld ist alles

Grüssle

Rieke

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Alt 05.08.2010, 19:42
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Wie man in den Medien lesen kann : Alarm !!!

Zahlreiche Empfänger von sozialen Leistungen sitzen trocken.

Wie konnte es dazu kommen?

Unzureichende Informationen von den Bankangestellten und unzureichende
Eigeninformation.

Ich habe vor der Eröffnung des Kontos genau gefragt was alles passieren könnte.
Es gab keine direkten klaren Antworten, aber es gab ja oder nein zu meinen gezielten Fragen.

Sollte ich meine sozialen Leistungen sofort am 30.7.abholen? JA
Sollte ich meinen Lohn auf das Konto einzahlen lassen? Nein
Ist das Kindergeld sicher? JA in jedem Fall

So kam es das ich nach langen ,eigenen Informationsgesuche mein Konto am 30.7 auf Null setzte und meinen Arbeitslohn bar kassierte.

Am 2.8 wurde dann die Kontogebühr in Höhe von 4,50 Euro abgezogen und alle Überweisungen gingen raus.

Ich bin Mutter und zwei meiner Kinder sind bei mir gemeldet.Entsprechend hoch wäre mein Pfändungsfreibetrag.
Man riet mir jedoch davon ab gleich jetzt alles prüfen zu lassen sondern man empfahl es zum jetzigen Zeitpunkt einfach in Ruhe anlaufen zu lassen und wie bisher vorzugehen.
Also nur die üblichen 985 Euro frei.

Die üblichen 985 Euro hätte ich aber im Monat August geprengt. Wegen dem Schulbonus. Folglich kam die Überlegung den Arbeitslohn bar auszahlen zulassen.

Ich denke mal da kommt noch viel nach und rate dringend sich sehr gut zu imformieren. Hätte ich das nicht getan, wäre auch ich jetzt auf dem Trockenen.
Einfach weil vor dem P-Konto die sozialen Leistungen sicher waren. Mit dem P-Konto sind sie es nicht mehr.

Grüssle

Rieke

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Alt 05.08.2010, 20:05
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...tja, ich habs bereits mehrfach erwähnt. Es wurde vor Monaten bereits in den einschlägigen Fachforen davon abgeraten das P-Konto JETZT schon zu nutzen. Man soll lieber noch ein , zwie Jahre warten bis die Anfangsschwierigkeiten behoben wurden.

Nunja nun zahlst du dein Lehrgeld. Also ich kann dir nur raten, schnellstens zum Amtsgericht zu gehen und dir deinen individuellen Freibetrag vom Rechtspfleger ausrechnen und freigeben zu lassen.

Damit dann ab zur Bank und dein Konto um den Betrag freigeben lassen. Das ganze geht ja ganz unabhängig vom P-Konto und sollte funktionieren. Wenn du dann schonml dabei bist, glech wieder auf normales Guthabenkonto umschreiben lassen. 4,50 Euro pro Monat sind ja extrem teuer. Selbst bei der Sparkasse zahl ich nur 2,50/Monat.

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Alt 05.08.2010, 22:17
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Zitat:
Zitat von renem Beitrag anzeigen
...tja, ich habs bereits mehrfach erwähnt. Es wurde vor Monaten bereits in den einschlägigen Fachforen davon abgeraten das P-Konto JETZT schon zu nutzen. Man soll lieber noch ein , zwie Jahre warten bis die Anfangsschwierigkeiten behoben wurden.

Nunja nun zahlst du dein Lehrgeld. Also ich kann dir nur raten, schnellstens zum Amtsgericht zu gehen und dir deinen individuellen Freibetrag vom Rechtspfleger ausrechnen und freigeben zu lassen.

Damit dann ab zur Bank und dein Konto um den Betrag freigeben lassen. Das ganze geht ja ganz unabhängig vom P-Konto und sollte funktionieren. Wenn du dann schonml dabei bist, glech wieder auf normales Guthabenkonto umschreiben lassen. 4,50 Euro pro Monat sind ja extrem teuer. Selbst bei der Sparkasse zahl ich nur 2,50/Monat.
Der Beitrag ist schon ausgerechnet..mir wurde trotzdem abgeraten das Konto jetzt schon voll zu nutzen. Ich sollte warten..so wie du es es sagst.

Hintergrund ist eben das ich der Bank nie etwas verschwieg. Die wissen natürlich auch das ich eine Vollmacht auf ein reines Guthabenkonto bei der Partnerbank habe und wissen somit das ich warten kann.

4,50 ist derzeit das günstigste Onlinekonto bei der Sparkasse Hannover. Jedenfalls für mich.

Grüssle

Rieke

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Alt 24.08.2010, 09:52
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Hallo,
habe auch mal eine Frage ,bin mit meiner Tochter alleine
reicht mein Bescheid vom Amt aus um ein P-Konto zu beantragen ,
komme mit meinem Geld etwas über die Freigrenze ( wegen Kindergeld ).
Im Bescheid steht meine Tochter doch mit drin

Vielen Dank

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Alt 24.08.2010, 17:15
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Wie bereits hier mehrfach erwähnt kann man derzeit vom P-Konto -gerade im Alg2 Bezug- nur abraten, da das P-Konto noch in den Kinderschuhen steckt und derzeit viele Fehler zu ungunsten der Alg2 Empfänger stattfinden. Lieber nach der "alten" Methode beim Amtsgericht den Freibetrag ausrechnen und freigeben lassen. Außerdem sind die Kosten für das P-Konto exhorbitant hoch.

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