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Hallo Bei meiner bekannten droht ein Anwalt die Mietkaution zu pfänden ! Woher weiß der Gläubiger das der Mieter beim Einzug eine Kaution entrichtet hat ? Ich denke wenn man es bei der Eidesstattliche Versicherung angegeben hat, dann ja, aber wie kann man denn sonst so was in Erfahrung bringen. ? Bei Ihrer Schufa Selbstauskunft steht auch nichts drin ! Danke |
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Sowas wird bei der EV explizit abgefragt. Außerdem gibt es findige Anwälte die einfach davon ausgehen das Kaution gezahlt wurde und "ins blaue" schiessen. Ich hatte es auch schon, dass ein Gläubiger (auch Inkassoanwälte) mir 1 Cent auf mein Konto überwiesen haben, nur um festzustellen ob das Konto noch existiert um es zu pfänden. Das Gläubiger-Vollstreckungsspiel ist da schon ziemlich pervers geworden. Die Kaution ist nicht so ohne weiteres pfändbar. Wenn sie dadurch ihre Wohnung verlieren würde, kann sie gegen diese Pfändung Vollstreckungsschutz beim zuständigen Amtsgericht beantragen, ist kostenlos. Auch hat der Vermieter ein Vorrecht an der Kaution, sprich, wenn bei Auszug Renovierungsschäden etc. vorhanden sind, die der Mieter nicht ausgleicht, so kannd er Vermieter vorrangig vor dem pfändenden Gläubiger an die Kaution ran. Auch munkelt man, das einige Schuldner schon ihre Kaution abgewohnt haben, indem sie einfach die letzten Monate vor Auszug keine Miete gezahlt haben . Die meisten Kautionssparbücher sind mittlerweile aber gegen diesen Vollstreckungswahnsinn geschützt. Da gibts so Klauseln im Mietvertrag wo der Vermieter ein Vorrangiges Pfandrecht vertraglich festmacht. |
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Achso, ich danke dir für deine Antwort. Meine Bekannte hat vor ca Paar einem Monat die EV abgelegt. Danach hat sie Sofort ein neues Konto eröffnet, und es hat auch auf Anhieb geklappt. Sie hat sogar eine EC Karte bekommen und eine Kostenlose Visa Prepaid Karte. Du hast echt gute Tips. Dank dir! |
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Das ist leider falsch mario. Auch die Kaution (ebenso Wohnungsbaugenossenschaftsanteile) kann gepfändet werden und mittlerweile gibt es auch Anwälte die aus der Pfändung ein Kündigungsrecht ableiten und dann aufgrund des Titels die Mietsache kündigen um an die Kaution zu kommen. Dagegen hilft eigentlich nur der Vollstreckungsschutz aus Grund besonderer Härte , hier eben der drohenden Obdachlosigkeit, ´beim zuständigen Amtsgericht und der Spuck hat ein Ende. Ich spreche da aus eigener Erfahrung weil mir auch meine Genossenschaftsanteile gepfändet worden. Da ich da aber eh ausgezogen bin und das sowieso wieder anrechenbares Einkommen bzw. ein Festmahl für meine restlichen Gläubiger gewesen wäre ist es mir egal. |
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hi mir geht es genauso.hatte bei der sparkasse schulden.jetzt ziehe ich um,und da wurde mir von der hausverwaltung gesagt das ich meine kaution nicht zurückbekomme da sie gepfändet wurde.so wie ich verstehe kann ich diese also abschreiben.ich habe diese damals bar gezahlt und die wurde dann auf das konto des vermieters eingezahlt.frage mich wo die kontodaten herhaben,von mir nicht.ich habe mal eine ev abgegeben.ich bin zur arbeitslos und single.besteht eine möglichkeit das ich doch an die kaution komme oder ist sie weg.ich bedanke mich schon jetzt für eine evtl antwort mit tipps dieter |
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@blacktiger Deine Kaution ist w wie weg. Da kommst du nicht mehr ran. Wie gesagt, hat auch der Gläubiger Rechte und dazu gehört eben der Einblick in deine VErmögenswerte aus der EV etc. Und die Gläubiger sind ja auch nicht dumm. Die klopfen mit ihrem Titel halt zur Not bei deinem Vermieter (ist ja gem. EV bekannt) an und pfänden deine Kaution. Wie bereits gesagt, gibt es keinen legalen Weg die Kaution zurückzubekommen außer du zahlst deine Schulden. Dann würdest du den entwerteten Titel zurückfordern können und die Pfändung wäre erledigt. Ich würde an deiner Stelle den Vermieter darüber informieren das er ein vorrangiges Pfandrecht genießt und daher zur Not bei Auszug etwaige Renovierungskosten welche dir anzuschreiben sind davon begleichen kann. Der Gläubiger bekommt dann nur den Rest (wenn überhaupt) der übrig bleibt. Ebenso habe ich auch schon von Fällen gehört, wo bei Pfändung der Kaution einfach die Kaution "abgewohnt" wurde, in dem eben i.H. der Kaution zum Ende des Mietverhältnisses keine Miete mehr gezahlt wurde. Wobei das doch ziemlich grenzwertig ist. |
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