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Hallo! Ich möchte gerne wisseen. wie es ist wenn man privat Geld verliehen hat und es dann zurück bekommt. Zählt das dann bei HartzIV als Einkommen oder ähnliches? Anitram 27 |
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Danke für die schnelle Antwort. Jetzt hätte ich noch ne Frage, wie verhält es sich im umgekehrten `Fall, wenn ich mir etwas borge, z.Bsp. um eine wichtige Anschaffung(neuer kühlschrank ,waschmaschiene oder ähnliches) zu machen. Zählt es da auch als Zufluss und müsste eigendlich für die monatlichen Kosten verwendet werden? |
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Wenn es sich um ein zweckbestimmtes Darlehn handelt wird es nicht als Zufluß betrachtet!Dies solltest du aber mit einem Darlehnsvertrag untermauern können! Außerdem besteht die Möglichkeit das die Arge den kauf dieser Elektrogeräte überprüft! Solltest du das nicht nachweisen können sieht es sehr schlecht aus für dich,denn dann würde man dir Sozialbetrug unterstellen können! _______________________________ Freundliche Grüße aus dem Siegerland Anfragen per PN oder Email können leider nicht beantwortet werden. Alle vom mir gemachten Aussagen und Antworten mache ich nach besten Wissen und Gewissen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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