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Ich habe durch meine Arbeitslosigkeit im letztem Jahr mein Ratenkredit nicht regelmäßig zahlen können.Sodas die Bank mir den Kredit gekündigt hat und es der Schufa gemeldet hat.Jetzt habe ich mit der Bank,besser gesagt mit der Inkasko Abteilung der Bank eine neue Raten vereinbarung getroffen,die genau so hoch ist wie die Rate bei dem anfangs Kredit.Was würde mir eigentlich pasieren wenn ich diese jetzt nicht einhalten kann,weil ein Schufa Eintrag habe ich ja schon bekommen,der einem das leben schon schwer genug macht.Können die eigentlich an meine Frau oder so rantreten,sie hat den Kredit nicht mit unterschrieben oder mit aufgenommen ?Oder Geld Pfänden,TV,PC oder Auto??? Danke |
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Geh zu einer Schuldnerberatung, die wissen eher das in dem Falle zu tun ist.
_______________________________ Bitte achtet auf Groß- und Kleinschreibung. Einerseits ist es ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Benutzern, andererseits dient es wesentlich der Lesbarkeit eurer Beiträge. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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Wenn Deine Frau nicht mitunterschrieben hat, wird sie nicht für den Kredit einstehen müssen mit ihrem Einkommen o.ä. Sollte es aber zu einer Pfändung kommen, betrifft es sie beim gemeinsamen Eigentum mit. Der Grundbedarf (angelegt auf die Verhältnisse hierzulande) ist aber nicht pfändbar, so TV und PC etc. Ansonsten solltest Du Dich - wie Casa schrieb - ausführlich bei einer Schulderberatung beraten lassen. |
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Nun hat die Bank den Fall an ein Inkasso abgegeben. Bei deiner Frau kann nichts gepfändet werden, solange sie für den Kredit nicht mit unterschrieben hat. Dabei hat die Tatsache das ihr verheiratet seid nichts zu bedeuten. JEder macht trotzdem noch Schulden für sich allein ohne das der andere haften müßte. Ich kann dir nur raten, wenn du ALG2 bekommst die Ratenzahlung einzustellen, da im ALG2 Regelsatz für sowas keine Ausgaben vorgesehen sind. Ferner ist ALG2 eh unpfändbar. Wenn der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragt, wird der erstmal zu 99% ohne Terminankündigung bei dir auflaufen. Der wird dann sicherlich auch den Auftrag zur Sachpfändung und ggfs. (falls bei dir nichts zu holen ist) die Abnahme der Eidesstattlichen VErsicherung (früher Offenbarungseid) haben. Was alles gepfändet werden darf steht in der ZPO. Aber aus eigener Erfahrung (ich bin mittlerweile im eröffneten Insolvenzverfahren und habe etliche Gerichtsvollzieherbesuche hinter mir) nimmt der GV weder Flachbild TV, noch Spielekonsole, noch Notebook und PC mit. Was man im TV in den ganzen Sendungen im Privat TV sieht entspricht NICHT der Wahrheit. Natürlich muss man die Verhältnismäßkeit im Auge behalten. Meinen 279 Euro LCd TV hat er nciht mitgenommen. Aber ein mit Swarowski beklebtes Edelteil von Löwe im Wert von mehreren Tausend Euro wird ihn durchaus interessieren. Dabei ist die Schuldhöhe unerheblich. Er war bei mir auch schon wegen einer Schuldsumme von 200 Euro und hat mir nichts aus der Wohnung getragen. Der Trick mit "das gehört aber meiner Frau" funktioniert übrigens auch nicht. Da ihr verheiratet seid wird bei allen GEgenständen ein Eigentum von dir mit angenommen. einzig wenn ihr finanzierte Sachen im Haus habt, wird der GV die nicht mitnehmen, da er diese im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage sofort wieder rausrücken müßte. Dies verursacht erhebliche Mehrkosten auf Gläubigerseite so dass mittlerweile nahezu jeder GV in seinem Vollstrekcungsauftrag stehen hat das er auch nur bei vermutetem Eigentum eines Dritten die Sache nicht pfänden darf. Natürlich helfen dir meine Tipps hier nicht langfristig aber du hast erstmal einen Überblick was auf dich zukommt. Der Tipp zu einer Schuldnerberatungsstelle zu gehen ist daher mehr als angemessen. Dabei solltest du darauf achten, das es sich um keine private SB handelt die wollen meist Geld für ihre Arbeit. Am besten du gehst zur örtlichen Caritas, da sitzen meist die ehrenamtlichen Schuldenberater. Diese sind kostenlos und 100% legitim. |
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Aus meiner Erfahrung in der Praxis ist es aber so, das nur extrem wertvolle Gegenstände die bei einem Wiedeverkauf auch Geld bringen gepfändet werden. Es gibt eine Faustformel die besagt, das allein die Aufbewahrung und die Verwaltung eines gepfändeten TV schon allein mit ca. 240 Euro zu buche schlägt. Ganz zu schweigen von den VErwertungskosten bei einer VErsteigerung etc. Es gibt zwar eine Gesetzesänderung das der GV nun auch über Internet versteigern darf (ich nehme an auf dieser Plattform ) aber selbst dann betrifft das nur wertige Güter. |
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Aber zum einen: Ist er arbeitslos bzw. mit Sicherheit nach Ende der Krankheit arbeitslos. Da braucht er dem PC zum Bewerbungsschreiben und Stellenangebot recherchieren etc. ersatzweise zur Berufsausübung. Es ist auch schon gegenwärtig umstritten, ob ein TV einen notwendigen Gegenstand zur Teilhabe am Leben darstellt, ein PC mit Internetanschluss aber nicht. Es ist bereits zum Beispiel in einigen Argen angedacht, Internetbewerbungen mit einer Pauschale von 10 Euro monatlich zu erstatten. Analog dessen muss auch hier darüber nachgedacht werden, ob im Rahmen des Pfändungsverfahren ein PC als notwendiger Bedarf gelten sollte. |
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Nöö mein GV meinte mal zu mir das man zur Not seine Bewerbungen in der ARGe schreiben und ausdrucken kann. und damit hat er Recht. Bei uns heißt die Abteilung Jobinformation. Dort besteht ein Rechnerpool und man kann auf neutralem weißen Papier ausdrucken. Weiterhin interessiert es den GV nicht ob der Schuldner den Rechner für Bewerbungen braucht. Der GV handelt nur nach ZPO und nach der Dienstanweisung für Gerichtsvollzieher und demnach ist ein PC eben voll pfändbar. Weiterhin besteht auch immernoch die Mögichkeit der Austauschpfändung, sprich du gibst an dein Rechner mit TV Karte wäre dein TV Ersatz, dann pfändet der GV den vermeintlich teuren Rechner und stellt dir ne schwarz/weiss Röhre hin. Alles legal. Aber wie gesagt, in der Praxis setzt der sich auf das Sofa, läßt den Blick mal für den Bruchteil einer Sekunde von links nach rechts schweifen und sagt dann sowas wie "Keine verwertbaren Gegenstände im Haushalt", macht die EV fertig und geht. Daher braucht man keine Angst vor einem GV zu haben sofern man keine Schätze zuhause hat. Aber dann würde man sicher nciht in so einer PRoblematik stecken. |
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so stellt mir der GV nix hin und nimmt auch nix weg .
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Hallo, haltet euch an renem, er schreibt treffend wie es wirklich abläuft, dazu noch humorvoll finde ich zumindest, sowie informativ aus eigener Erfahrung. ![]() Gruß Bertoldo |
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renem hat ja letztlich nichts anderes geschrieben, als dass die gängige Praxis anders ist als in der ZPO steht, denn selbst Flachbildfernseher bleiben vom GV verschont. So ist es auch so, wie ich schrieb, dass nicht befürchtet werden braucht, dass ein PC vom GV gepfändet wird, denn er zählt im Ermessen der allgemeinen Situation in D längst zum Alltagsbedarf und ist notwendig für eine Teilhabe am Leben, zudem im Gegensatz zu einem TV auch in beruflicher Hinsicht. Da es in der Praxis anders ist, wird es da einfach Zeit, dass die ZPO geändert bzw. an die Praxis der GVs angepasst wird. Einfach auch um die Gleichbehandlung nach GG 1 zu gewährleisten, denn es wäre ja fatal, wenn bei dem einen das von renem beschriebene Schwarzweiss-Röhre gegen PC - Szenario eintritt, da er an einem strengen GV gerät, der andere aber weil er einen "netten" GV hat, Flachbild-TV UND PC sowie Spielkonsole und Notebook behalten darf. Da ist auch nix komisch dran. Wiederum nutzt es hier nichts, über Mißstände hinwegzusehen, weil bei einem selbst nichts passiert ist, sondern dies sorgt nur für weitere Erhöhung der sozialen Ungerechtigkeit. Natürlich ist es humorvoll insofern, dass man sich vor dem GV nicht fürchten braucht, ja vielleicht auch einfach einen Kredit aufnehmen könnte, davon ausstatten kann mit Notebook und Spielekonsole etc. und so für den Konjunkturaufschwung der Banken sorgt. |
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Grundsätzlich ist ein Rechner pfändbar - auch wenn es hierzu eine Ausnahme gibt, die die ZPO beschreibt. Dennoch besteht die Gefahr, dass ein GV erkennt, welche Perle da in manchen Wohnzimmern steht. Fakt ist, dass bei so einer Pfändung auf verlangen die Festplatten und Speicherrams von einer Fachfirma von Daten restlos befreit werden. Andernfalls würde gegen das Datenschutzgesetz verstossen werden. Der Aufwand (finanziell und logistik zur Erlediung) wiederum steht in keinem Verhältniss zum Erlös und würde nur ungerechtfertigt Geld vernichten. Die Verwertung muss wirtschaftlich sinnvoll sein und einen angemessenen Teil der Schuld decken. Richtigerweise sollte man darauf hinweisen, dass eine Pfändung bei einer Ehe mit Gütertrennung - die auch später geschlossen werden kann - der Teil der Gegenstände (Eigentum) des schuldfreien Ehegatten, den er nachweisen können muss! - nicht gepfändet werden kann. |
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Doch kann er pfänden. Der GV darf gesetzlich erstmal davon ausgehen, das alles was sich im Haushalt befindet im Eigentum bzw. Miteigentum des Shculdners steht. Das ist gesetzlich so geregelt. Selbst wenn man mit Kaufbelegen etc. ankommt darf de rGV das mitnehmen. Das er das aber sofort im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage wieder rausrücken muss und das dieser Vorgang nur wieder neue Kosten die erstmal der Gläubiger tragen muss generiert, steht auf einem anderen Blatt. Daher haben die meisten GVer ja auch in ihren Vollstreckungsaufträgen bereits stehen, das pfändbare Sachen wo die Eigentumsfrage nicht 100% geregelt ist (z.b. Finazierungen aber auch Eigentum Dritter wie der LEbenspartner etc. ) nicht gepfändet werden sollen. Schließlich ist es ja der Gläubiger selbst, der den Vollstreckungsauftrag auslöst und so auch -im Rahmen der gesetzlichen "Spielregeln" - den Auftrag formuliert. Sicher sind Sachen wie PC und der TV (im Rahmen der Austauschpfändung) grundsätzlich pfändbar. Nur in der Praxis sieht es eben so aus, wie ich es beschrieben habe. Das sind meine bisherigen Erfahrungen mit 3 unterschiedlichen Gerichtsvollziehern und einer städtischen Vollstreckungsbeamtin und ich weiß auch von vielen anderen Schuldnern aus Schuldnerberatungsforen die ähnliche Erfahrungen gesammelt haben. |
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