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| Schwerbehinderte und Hartz IV Diskussionen, Erfahrungsaustausch, Rat und Hilfe speziell für schwerbehindertenspezifische Probleme im Zusammenhang mit Hartz IV |
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Hallo liebe Forengemeinde. Ich habe da ein Frage, da mir einiges nicht so klar ist und der Sachbearbeiter vom Versorgungsamr Unterlagen über die Anrechnung bei Hartz IV hat, die aus 2003 stammen. So jetzt zu meinem Anliegen: ich beziehe seit ca 5 Jahren Hartz IV, bin verheiratet und lebe mit meinem Mann auch zusammen, der leider arbeitslos ist und aufgrund seines Alters auch keine Arbeit mehr bekommt, auch kein 1 Euro Job mehr (aber das ist jetzt kein Diskussionspunkt). Ich bin erwerbsunfähig und habe vor knapp 3 Jahren Leistungen nach dem OEG beantragt. Jetzt stehe ich kurz vor dem Bescheid, ärztliche Untersuchung, Glaubwürdgkeitsgutachten alles hinter mich gebracht. Bei mir greift diese Härtefallregelung, weil der Tatzeitpunkt 1969 bis 1973 umfasst, also vor 1976 (genau weiß ich diese Jahreszahl nicht). Bei mir wurden 50% festgestellt, ich bekomme eine Grundrente von 286 Euro und die entsprechende Nachzahlung. Die Grundrente wir nicht bei Hartz IV angerechnet das weiß ich schon. Da ich aber wegen Hartz IV bedürftig bin, wird jetzt meine Bedürftigkeit nach §10 geprüft und da bekomme ich laut Aussage de Versorgungsamtes wohl auch rund 300 Euro. Dieses Geld wird aber, so glaubt es der Sachbearbeiter beim Versorgungsamt auf Hartz IV angerechnet. Was ich nicht so ganz verstehe, ich bin ja bedürftig weil ich Hartz IV beziehe und wenn dieses Geld dann angerechnet werden würde, wäre ich ja immer noch bedürftig. Bin da etwas verwirrt, eigentlich sehr verwirrt und hoffe mich kann hier im Forum jemand aufklären. Wird diese "Bedürftigkeitsrente" bei Hartz IV angerechnet, oder nicht? Es geht nicht um die Grundrente, da ist alles klar. Liebe Grüße akiram |
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Beides wird nach dem OEG bezahlt die 286 sind die Grundrente und die ca 300 Euro sind eine "Bedürftigkeitsrente" auch nach dem OEG zu bezahlen nach §10 Wären dann gesamt ca 586 und laut Sachbearbeiter sind die ca 300 Euro nach dem Bedürftigkeitsgesetz bei Hartz IV anzurechnen (sein Stand von den Unterlagen die er hat ist 2003) Ist keine Rente von der Rentenversichungsanstalt, sondern alles nach dem OEG Gruß akiram |
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Fachlicher Hinweis zum §11 SGB II Zitat:
Scheint also richtig zu sein, da hier nur die Grundrente priviligiertes Einkommen ist und nicht angerechnet werden darf.
__________________ Wer einen Antrag oder eine Erklärung gegenüber jemand anderem abgibt, muss beweisen können, dass diese Erklärung eingegangen ist. Hierfür gibt man Erklärungen und Anträge persönlich ab und lässt sich den Empfang auf einer Kopie der Erklärung / des Antrags bestätigen. Oder man versendet Erklärungen / Anträge per Fax und hat ein Sendeprotokoll. Ich beantworte keine Sachfragen per PN! |
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Die Grundrente ist frei. Der Rest nicht. Allerdings muss dieser Rest um die 30 Euro Versicherungspauschale bereinigt werden, wenn Du sonst kein Einkommen hast. Somit werden 270 Euro angerechnet, ansonsten 300 Euro
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meinen persönlichen Erfahrungen und sind meine persönliche Meinung. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per PN beantwortet! Zitat:
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